mer dien Han een lum Neuen g jer zu men 0 in der ne en haben, eriige Junun! zahlten ze rthien g;. —, Pant chött un; E Wa f zulein, r lebt M. oͤrnchen d kommt Aufforderung Die Anmeldung zur Stamm⸗ rolle betreffend. Nr. 26. In Gemäßheit des § 56 der Erſatzordnung werden die Militär⸗ pflichtigen, welche bei dem Erſatzge⸗ ſchäft des Jahres 1881 meldepflichtig ſind, aufgefordert, ſich zur Stammrolle anzumelden. Zur Anmeldung ſind verpflichtet: a) alle Deutſche, welche im Jahre 1881 das 20. Lebensjahr zurücklegen, alſo im Jahr 1861 geboren ſind; b) alle früher geborenen Deut⸗ ſchen, über deren Dienſtpflicht noch nicht endgiltig, durch Aus⸗ ſchließung, Ausmuſterung, Ueberweiſung zur Erfatzreſerve oder Seewehr, Aushebung für einen Truppen⸗ oder Marine⸗ theil entſchieden iſt, ſofern ſie nicht durch die Erſatzbehörden ich entbunden oder über das ahr 1881 hinaus zurückge⸗ Die Anmeldung erfolgt bei dem Gemeinderath desjenigen Ortes, an dem der Militärpflichtige ſeinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, ſo muß die Anmeldung an dem Orte des Wohnſitzes und beim Mangel eines inländiſchen Wohn⸗ ſites an dem Geburtsort, oder wenn auch dieſer im Ausland liegt, an dem letzten Wohnſitz der Eltern geſchehen. . Iſt der Militärpflichtige von dem Orte, in dem er ſich nach Ziffer 2 zu melden hat, zeitig abweſend, ſ haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brod⸗ oder Fabrikherrn die Verpflichtung zur Anmeldung. Die Anmeldung hat vom 15. Januar bis 1. Februar zu ge · ſchehen, ſie ſoll enthalten: Vor⸗ und Zunamen des Pflichtigen, deſſen Geburtsort, Geburtsjahr und Tag, Aufenthaltsort, Religion, Gewerbe oder Stand, ſodann Name, Gewerbe oder Stand und Wohn⸗ ſitz der Eltern, ſowie ob dieſe noch leben oder todt ſind. Sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort erfolgt, iſt ein Geburtszeugniß vorzulegen. Bei wiederholter An⸗ meldung müſſen die Looſungsſcheine vorgelegt werden. Wer die vorgeſchriebene Meldung unterläßt, bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. nburg den 4. Januar 1881. Gemeinderath. A. Huben. Brehm. Bekanntmachung. Nr. 122. Das Eismachen im Mühl⸗ bach wird hiermit unterſagt. Zuwiderhandlungen gegen dieſes Ver⸗ bot haben Strafe bis zu 10 Mk. zur Folge. Ladenburg, den 11. Januar 1881. Blürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Zu vermiethen eine Wohnung beſtehend aus 2 Zimmer, Alkov, Küche, Keller und Speicher iſt bis Oſtern zu vermiethen bei on der Anmeldung ausdrück⸗ wird mit Geldſtrafe Dolſchuß⸗Herein Ladenburg. i (Eingetragene Genoſſenſchaft). Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß wegen des Bücherabſchluſſes dieſen Monat unſere Kaſſe um 5 Uhr Abends geſchloſſen wird. Ladenburg den 8. Januor 1881. „%% Der Verwaltungsrat)ß. 5 Sein 0 Bekanntmachung. Die Prüfung der hieſigen Volksſchule durch den Großh. greisſchulrath FErſle Ktaſſe ſindet in nachſtehender Weiſe an den dabei bemerkten Tagen ſtatt: 8 Montag den 17. Januar l. Js. Vormittags von / 8— / 10 Uhr XIII. Schuljahr. 2 „ ½ 10-1 „ VI. 5 „ 11 12 „ VII. 75 e „ ½⁰½12— Induſtrieſchule. Nachmittags von ½2— ½3 Uhr II. Schuljahr, A 1 „ ½3—3 e Dienstag den 18. Januar. Vormittags von / 8— ½ 9 Uhr V. Schuljahr. „ ½ 9— 10 „ 5 „ Abth. a. „„ 5 . Mittwoch den 19. Januar. e Vormittags von / 8—14½ 9 Uhr Fortbildungsſchule. 95 „ 1½ 9— 10 „ III. Schuljahr, Abth. d. 0 1 410 — 410 10 J. 25 1 7 11 a. 1 3410 — 1595 5 . VF 5 Die Eltern der Schüler, ſowie alle Freunde hiezu freundlich eingeladen. Ladenburg den 11. Januar 1881. Die Ortsſchulbehörde: A. Huben. licht zu übersehen. 5000 Meter Cattunen in Neſten von einem Ausverkauf ſchönſte Deſſins und beſte Qualitäten ſind bei mir friſch eingetroffen, und da ich nicht viel Platz habe, ſo werde dieſelben um ſchnell damit zu räumen, ſehr billig abgeben. Auch werde eine friſche N halb wollen u. ganzwollen Ilanelle unter Fabrikpreis abgeben. 4 5 HSbch. Sternweiler. Wien 1873: Anerkennungs-Diplom! 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Beer Berlin N., Invaliden⸗Straße 159, be treffend deſſen neuverbeſſerten Gicht⸗ 1 Flußableitungs⸗Apparaten bei, auf d wir unſere geehrten Leſer beſonders au merkſam machen. 8 8