8 ä Nachrichten für diejenigen Potsdam, reimflligen, welche in dit Alnteroſſtzierſchul'n 1 Biebrich, Weißenfels, Marienwerder und Ettlingen eingeſtellt 5 zu werden wünſchen. 1 Die Unteroffizierſchulen haben die Beſtimmung; junge Leute, welche ſich Unteroffizieren heranzubilden. a „Der Aufenthalt in der Unteroffizierſchule dauert in der Regel drei, bei beſonderer ene 105 We Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militäriſche Ausbildung und Unterricht in 0 1 i Ad was ſie befähigt, bei ſonſtiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierſtandes, a Fe Berlin den 7. Oktober 1880. 5 dem Militärſtande widmen wollen, zu und dergl. zu erlangen, und es ihnen ermöglicht, bei der einſtigen Anſtellung im Militär- Verwaltüngsdienſt, z. B. als Zahlmeiſter u, dergl. beziehungsweiſe als Zivilbeamte, die Prüfungen zu den geſuchteren,Poſten abzulegen. f i 5 8 Unterricht umfaßt: Leſen, Schreiben und Rechnen, deutſche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienſtſchreiben, militärſſche Rechnungsführung, Geſchichte. Geographie, Planzeichnen und Geſang. Die gymnaſtiſchen Uebungen beſtehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen. 5 Der Aufenthalt in der Unteroffizierſchule an und für ſich giebt den jungen Leuten keinen Anſpruch ouf 1 Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guken Führung, dem bewieſenen Eifer un der erlangten Dienſtkenntniß des Einzelnen ab. Die vorzüglichſten Freiwilligen werden bereſts auf den Unteroffizierſchulen zu überzähligen Unteroffizieren befördert und kreten bei ihrem Ausſcheiten in die Armee ſogleich in etatsmäßige Untekoffizierſtellen. 2 . 44⸗3 Inbezug auf die Vertheilung der ausſcheidenden jungen Leute an die Truppentheile iſt in erſter Linie das 8 Bedürfniß in der Armee maßgebend, in zweiter Linie ſollen die Wünſche der Einzelnen inbetreff der Ueber⸗ weiſung an einen beſtimmten Truppentheil nach Möglichkeit berückſichtigt werden. 1 5. Die Füſiliere der Unteroffizierſchule ſtehen wie ſeder andere Soldat des aktiven Heeres unter den militäriſchen Geſetzenund haben beim Eintritt den Fahneneid zu leiſten. 0 6. Der in die Unteroffizierſchule Einzuſtellende muß mindeſtens 17 Jahr alt ſein, darf aber das 20. noch nicht vollendet haben. 7. Der Einzuſtellende muß mindeſtens 1,57 m groß, vollkommen geſund und frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chroniſchen Krankheiten ſein, auch nach Maßgabe ſeines Alters ſo kräftig und geſund erſcheinen, daß er die begründete Ausſicht gewährt, bis zum Ablauf ſeiner Dienſtzeſt in der Unter⸗ offizierſchule vollkommen brauchbar für den Kriegsdienſt zu werden. 7, Er muß ſich tadellos geführt haben, lateiniſche und deutſche Schrift mit einiger Sicherheit leſen und ſchreiben können und die erſten Grundlagen des Rechnens mit unbenannten Zahlen kennen. 8. Der Eintritt in eine Unteroffizierſchule kann nur dann erfolgen, wenn ſich der Freiwillige zuvor verpflichtet, nach erfolgter Ueberwelſung aus der Unterofftzierſchule an einen Tryppentheil noch bier Jahre aktiv im Heere zu dienen. 9. Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug, 2 Hemden und mit 6 Mark zum Ankauf der nöthigen Geräthſchaften zur Reinigung der Ausrüſtung und Bekleidung berſehen ſein. Im übrigen iſt die Ausbildung koſtenfrei; die Füfiliere der Unteroffizierſchulen werden bekleidet und verpflegt wie jeder Soldat der Armee. 10. Wer die Aufnahme in eine Unteroffizierſchüle wünſcht, hat ſich bei dem Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando ſeines Aufenthaltsorts, oder bei einem der Kommandos der Unteroffizierſchulen in Potsdam, Jülich, Biebrich, „Weißenfels, Marienwerder oder Ettlingen unter Vorzeigung eines von dem Zibil⸗Vorſitzenden der Erſatz⸗ Kommiſſion ſeines Aushebungsbezirks ausgeſtellten Meldeſcheins perſönlich zu melden. Da die Unteroffizierſchule in Weißenfels ſich zur Zeit vorzugsweise aus Unteroffizier⸗Vorſchülern ergänzt, ſo erfolgt die Einſtellung von Freiwilligen daſelbſt nur in denjenigen Fällen, in denen die Zahl der Unteroffizier⸗Vorſchller zur Erreichung des vorgeſchriebenen Etats nicht genügt. a a 11. Iſt die Prüfung im Leſen, Schreſben und Rechnen, ſowie die ärztliche Unterſuchung günſtig ausgefallen, ſo iſt zunächſt die Verpflichtungs⸗Verhandlung über die vorgeſchriebene längere aktive Dienſtzeit (J. unter Nr. 8 aufzunehmen. Diejenigen Freiwilligen, welche ſich direkt bei einer der Unteroffizierſchulen zum Eintritt gemeldet haben, können dort, bei vorhandener Vacanz, ſogleich eingeſtellt werden, andernfalls wird denſelben von den Unteroffizierſchulen ein Aufnahmeſchein ertheilt. Diejenigen Freiwilligen, welche bei einem Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando den freiwilligen Eintritt nach⸗ 1 geſucht haben, erhalten durch deſſen Vermittlung den Annahmeſchein von der Unteroffizierſchule, welcher ſie zugetheilt worden ſind. Nach Ertheilung des Annähmeſcheins tritt der Freiwillige in die Klaſſe der vorläufig in die Heimat beütläubten Freiwillfgen. Die Einberufung erfolgt von derjenigen Unterofftzierſchule, welche den Annahmeſchein ausgeſtellt hat, durch Vermittelung des betreffenden Landwehr⸗Bezirks⸗Kommandos. Eine Loͤſung der durch die Verpflichtungsprotokolle eingegangenen Enttittsverpflichtung kann nur mit Genehmgung der Inſpeetion der Infanterſeſchule erfolgen. Koſten dürfen der Militärbehörde dadurch nicht entſtehen. i Wird die Löſung der Verpflichtung nach dem Eintreffen auf einer Unteroffizierſchule erbeten, ſo hat der 5 5 feen dane e e ertheilt wird, die Koſten der Rückreise zu tragen. a Her, Freiwilligen inbetreff der Zutheilung an ei eſtit izi 85 dig, al engig, kerle 0 Zutheilung an eine beſtimmte Unteroffizierſchule, ſollen, 12. Die Einſtellung von Freiwilligen in die Unteroffizierſchulen findet alljährlich zweimal, und zwar bei den AUnteroffizierſchulen Potsdam, Biebrich, Weißenfels und Marienwer er 3 5 izier⸗ . chulen Jülich und Ettlingen im Monat April, ſtatt. . e e Wer zu dieſen Terminen nicht einberufen werden kann, darf bei entſte enden Va in di . e 90 655 e Weißenfels bis Ende 1 155 die e 99 nb Ettlingen bis Ende Juni eingeſtellt werde 5 a 1 . . 7 0 9 n, borausgeſetzt, daß derſelbe dann noch allen Aufnahmebe⸗ 13. Füſiliere der Unteroffizierſchulen, die ſich durch mangelhafte a 1 81 den Unteroffizierberuf erweiſen, werden entlaſſenen Freiwilligen wird die in den Unterofftzier ulen zu i f é b f 14 5 0 in der Armee nicht in e 1 e eee 14. Während ihrer Dienſtzeit in der Unterofftzierſchule erhalten bei guter Ft * iejenigen Füſili J die Heimat beurlaubt werden, ſofern dieſe 198 75 5 von 0 Shenin d e it N Reiſeentſchädigung. Die Entſchädigung wird für die ganze Fahrt abzüglich einer Strecke 105 4 de en Während dieſer Beurlaubung wird den Füſilieren die volle Löhnung bis zur Dauer von Führung oder durch zu geringe Leiſtungen als aus den Unteroffizierſchulen entlaſſen. Solchen Kriegs⸗Miniſterium. v. Kamele. * Befanntmachung Nr. 4458. Unter Bezug auf die Bekanntmachung vom 22. Noy⸗ 1880 Nr 3957, Nr. 95 des hieſigen Wochen⸗ blattes, bringen wir zur Kenntniß der Gebäudebeſitzer, daß die, anläßlich der diesjährigen Feuerſchau gemachten Auf⸗ lagen, nur bezüglich der Herſtellung von Brandmauern und Tabaks ſchuyhen zu⸗ rückgenommen, daß aber im rigen die gemachten Auflagen zu vollziehen ſind. — Großh. Bezirksamt hat zn zur Erledigung dieſer Auflage letzte Friſt bis 10. k. Mts ertheilt. ſchau und haben dann Diejenigen welche den gemachten Auflagen nicht nachge⸗ kommen ſind Strafe zu gewärkigen⸗ Ladenburg den 24. Dezember 1880. Buürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Aufforderung Nr. 4457. Diejenigen Pächter der Güterſtücke des hieſigen Hoſpitalfonds, welche ihre Pachtzinsſchuldigkeit pro Martini l. Js, goch nicht entrichtet haben, werden gufgeforderk binnen 8 Tage Zahlung zu leiſten, da nach Ab⸗ lauf dieſer Zelt gegen die Säumigen klagend vorgegangen werden müßte, Ladenburg den 24. Dezember 1880. Gemeinderath. A. Huben. Brehm. Punsch- Essenz non Arac u. Rum feinſte Qualität empfiehlt 5 C. L. Stenz. Selfäffer zu Pfuhlfäſſer geeignet empfiehlt C. L. Stenz. Vulver, Schrool und Zündhülchen. Patronenhülſen, Zimmerflinken e auen Schrootladung Taſchen⸗ Revolver empfiehlt billigſt 8 C. L. Stenz. Zu vermielhen auf Oſtern, 2 Zimmer, Küche und Kellerplatz bei K. Kieninger. Punsch ESSenz in Ganzen⸗, Halben⸗ u. Viertelflaſchen kauft Touis Weliſter. Alle Sorten f Branntwein u. Liqueur werden in allen Quantitäten über die Straße von mir abgegeben. Touis Welcker. 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