Mannheim. Den Verkauf von Tabaks⸗ grumpen betr. Nr. 4309. n das Bürgermeiſteramt Ladenburg. Der Verkauf von Tabaksgrumpen iſt unter folgenden Bedingungen geſtattet: .Die Grumpen werden in dem Zuſtand wie ſie von dem Felde kommen verwogen. Das Gewicht der dachxreifen Waare durch Schätzung ermittelt, hieraus unter Abzug von ½ das ſteuer⸗ liche Gewicht feſtgeſtellt und ſo⸗ dann . die Steuer berechnet, welche vom Käufer ſofort baar zu bezahlen iſt. Behufs Verwiegung und Abſchätzung der Waare, ſowie zum Zweck der Be⸗ rechnung und Erhebung der Steuer wird in jedem Orte eine Commiſſion niedergeſetzt beſtehend aus dem Steuer⸗ einnehmer Gemeindewaagemeiſter und einem vom Hauptzollamte aufgeſtellten Schätzer. Für ihre Mühewaltung erhält die Commiſſion eine Itemgebühr von 30 Pfennig, die vom Käufer und Ver⸗ käufer je zur Hälfte zu entrichten iſt. gez. Baumann. Nr. 3050. Indem wir dies zur Kenntnißnahme der hieſigen Intereſſen⸗ ten hiermit veröffentlichen, fügen wir noch bei, daß die Grumpen jeweils Mittwochs und Samstags, Nach⸗ mittags 5 Uhr in der Rathhaushalle zur Verwiegung durch die dazu be⸗ ſtimmte Commiſſion abzuliefern ſind. Ladenburg den 31. Auguſt 188 Bürgermeiſteram A. Huben. 8 Brehm. Vekanntmachung. Nr. 3047. Nach Mittheilung Gr. Amtsgerichts findet der nächſte Amts⸗ gerichtstag dahier Freitag am 1. Oktober l. J. ſtatt. Ladenburg den 31. Aug. 1880. Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Oehmdgras- Verſteigerung. Der diesjährige Oehmgroserwachs von den ärariſchen Thalwieſen Ge⸗ markung Schriesheim wird künftigen Mittwoch den 1. September, Nachmittags 3 Uhr auf dem Rathhauſe zu Schriesheim öffentlich verſteigert. Heidelberg den 26. Auguſt 1880. Gr. Domänenverwaltung. Futterer. 1711 welche Mannheimer Schüler „Lehranſtalten beſuchen, finden bei einer Lehrersfamilie gute Aufnahme. Näheres unter M 403 durch Haasenstein & Vogler in Mannheim (H 61799.) Eine wenig gebrauchte . 0 Einladung * Tull der Kttiswahlmünnet Nr. 3038. Auf Grund der Beſtimmungen des § 36 des Verwaltungs- Geſetzes hat der von den Kreiswahlmännern gewählte Abgeordnete beziehungs⸗ weiſe Erſatzmann, des III. Wahlbezirks: Ladenburg, Schriesheim im Jahr 1880 aus der Kreisverſammlung auszutreten und hat deßhalb für dieſe eine Neuwahl ſtattzufinden, welche Wahl am 27. September dss. Js. zu vollziehen iſt. Dieſer Wahl müſſen aber die Wahlen der Kreiswahlmänner, welche den Kreisabgeordneten und den Erſatzmann zu wählen haben, vor⸗ hergehen. 55 1 hieſige Stadt iſt zum Zwecke der Wahl der Letzteren in 2 Wahl⸗ diſtricte eingetheilt. 9 1. Wahldiſtrict: Neckar⸗ und Kirchgaß⸗Viertel. 2. Wahldiſtrict: Schriesheimer- und Rheingau-Viertel. Gemäß § 29 des Verwaltungsgeſetzes und nach der von dem Bezirks⸗ rath getroffenen Beſtimmungen hat die hieſige Gemeinde 12 Wahlmänner zu wählen, wovon jeder Wahldiſtrict 6 zu ſtellen hat. Die Wahl findet am Montag den 6. September dſs. Is., Vor⸗ mittags von 8— 12 Uhr in dem Rathhauſe dahier ſtatt; wer nach dieſer Zeit erſcheint, wird zum Wahlakt nicht mehr zugelaſſen. a Bei der Wahl der Kreiswahlmänner find ſtimmfähig und wählbar alle Staatsbürger, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben und ſeit mindeſtens einem Jahre in dem Amtsbezirk anſäßig ſind, können jedoch ihr Stimmrecht nur da ausüben, wo ſie ihre Hauptniederlaſſung haben. Ausgeſchloſſen von der Stimmfähigkeit und Wählbarkeit ſind: Die Dienſtboten und diejenigen Perſonen, welche in einem ähnlichen Abhängigkeitsverhältniſſe ſtehen; ferner Diejenigen, bei welchen einer der Aus⸗ ſchließungsgründe vorliegt, welche nach der Gemeinde⸗Ordnung für die Wähl⸗ barkeit in den Bürgerausſchuß gelten (SS 11, 15, 34 und 37 der G.⸗O. und § 16 der Kreiswahlordnung.) Die Wahl, zu deren Theilnahme nach § 19 der Wahlordnung nur Diejenigen, welche in der vom Gemeinderathe geſchloſſenen Liſte eingetragen wurden, berechtigt find, geſchieht mittelſt geheimer Stimmgebung; der Wahl⸗ zettel wird von dem Abſtimmenden, nachdem er ihn ausgefüllt und zuſammen⸗ gelegt hat, der Wahlkommiſſion perſönlich übergeben. Der Wahlzettel wird nirgends mit dem Namen des Abſtimmenden verſehen. Es iſt im Wahllokale die Einrichtung getroffen, daß Jeder ungeſtört 1 ohne Beeinträchtigung des Wahlgeheimniſſes den Stimmzettel ausfüllen ann. 7 8 Wahlberechtigte, welche nicht ſchreiben können, ſtimmen vor der Wahl⸗ kommiſſion mündlich ab. Das Verzeichniß der Wahlberechtigten und Wählbaren, liegt jetzt. und während der ganzen Wahlhandlung zur Einſicht in dem Wahllokale auf. Ladenburg den 30. Auguſt 1880. Der Gemeinderath: A. Huben. Früh. höhere wan Brehm. 5 zu Ladenburg. Samstag den 11. September, Morgens 8 Ahr finden die Aufnahmsprüfungen der neueintretenden ſowie die Nachprüfungen der bedingt promovierten Schüler ſtatt, und am 13. September Morgens 8 Uhr beginnt der Unterricht. Die aufzunehmenden Schüler haben außer einem Zeugniß von der bis⸗ her heſuchten Schule einen Geburts⸗ und Impfſchein vorzulegen. Als Vorkenntniſſe für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe werden verlangt: 1. Fertigkeit im Leſen des Deutſchen in deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; 2. Uebung im orthographiſchen Niederſchreiben dictierter deutſcher Sätze in deutſcher und lateiniſcher Schrift; a 3. Kenntniß der vier Rechnungsarten in Zahlenraum bis 100. Die Schüler ſollen überdies beim Eintritt in die unterſte neunte Jahr zurückgelegt, aber das elfte nicht überſchritten haben. Ladenburg im September 1880. unbenannten Zahlen im Klaſſe das . Der Vorſtand Steurer. wird billig verkauft. Schneider Karl Fahrer. W.vww. Ilvesheim. Lin neuss Kinderbettläd iſt billig zu verkaufen. Wo? Expedition dss. Blattes. 5 9 len pachtet. Bekanntmachung. Nr. 2979. Die unentgeltlche Im. pfung der impfpflichtigen Kinder und Schüler wird in der Gemeinde Laden⸗ burg im Laufe des Monats Auguſt u September im dortigen Ralhhauſe dutch den Impfarzt vorgenommen. 2 Geimpft muß werden: 3 . 1. jedes Kind vor dem Ablauf de 5 auf ſein Geburtsjahr wi e Kalenderjahres, ſofern es nicht wobffon. nach ärztlichem Zeugniſſe die puh uſer natürlichen Blattern überſtanden igeil hat; f le Petite 2. jeder Zögling einer dffenihen rotbewiligun Lehranſtalt oder einer Pphogt⸗ 1 nm Inſerate ſchule innerhalb des Jahres ie „ dem er das zwölfte Lebensjahr Nr. 7. zurückgelegt, ſofern er nich 90 — ärztlichem Zeugniß in den ſetlen fünf Jahren die natürlichen 8 Blattern überſtanden hat oder i mit Erfolg geimpft worden it. n 105 3. Aeltere impfpflichtige Kinder und muh f Zöglinge, welche noch nicht oder ] nir s 5 ſchon einmal oder zweimal jedoch ] rinnen, 0 ohne Erfolg geimpft wurden, dun auß 5 Eltern, Pflegeltern, Vormünder, deren Wandlungen . Kinder und Pflegebefohlene dem Gee hlt 3 ſetze zuwider der Empfung entzogen ach de 1 5 bleiben, werden an Geld bis zu 30 de 7 805 Mark oder mit Haft bis zu drei Lagen bahnt deeiben beſtraft. Für Kinder, welche von der 1 dn dunn Impfung wegen überſtandener Blaſtern wan aue oder früherer Impfung befreit ſein bedr Schl n ſollen, oder zur Zeit ohne Gefuhr für [ ball ide Naß Leben oder Geſundheit nicht geimpft die Julnt un werden können, ſind die ärztlichen Zeug⸗ nern, ie niſſe dem Impfarzte vorzulegen. lch kin, 0 Die geimpften Kinder müſſen bel vier Loet Strafvermeiden zu der von dem Impf⸗ er fie Haus arzte bei der Impfung beſtimmten Zeit en Sur und iu leiten, daß a zur Nachſchau gebracht werden. wandeln lan. Ladenburg den 23. Auguſt 1880. 5 Bürgermeiſteramt. mmer, w 1 A. Huben. en der kalte? 5 Brehm. Nehllbeu widri f 97 „ aſtter Gewa auß Zwietracht d Sozialismi Rüngniß und duh und Ele tionalen Err! Und welck 8 Volkes, de de gütige Vor Ar Treue an. aͤdlich dem Wusdtuck zu 90 — F Jac tt tyrole Donnerſtag den 16. Sept. l. J. Vormittags 11 Uhr, wird im Rathhapſe dahier, die Aus⸗ übung der Jagd auf hieſiger Gemar⸗ kung, abgetheilt in drei Diſtriete und zwar: 8 1. Abtheilung: Links der Main ⸗Neckar⸗Eiſenbahn bis an die Ilvesheimer, Wallſtadtes und Heddesheimer Gemarkungsgrenze und weſtlich bis zum Neckar. 2. Abtheilung: Rechts der Main ⸗Neckar⸗Eifendahn bis an die Schriesheimer Bach und die aufſtoßenden Gemarkungsgrenzen dog Heddesheim, Großſachen, Leuterghat und Schriesheim. 3. Abtheilung: 5 Von den Schriesheimer Bach aufe wärts bis an die Grenze der Geisa Ge 1 f eſchichtl kungen von Schriesheim, Doſſenheim 1 und Schwabenheimer Hof, weſtlich is N zum Neckar, das ſ. g. obere Feld, Jun g auf 6 Jahre, beginnend mit dem 2. Februar 1881, mittelſt öffentlicher Verſteigerung bete Ihr ſolt dit nur bedingu Willen bin, ob mehr mit einem lng zihte⸗ 10 We Veate ſteckte krnſtes Geſich gte, und m be ppfndig Ladenburg den 20. August 188 Bürgermeiſteramt, 5 A. Huben. Brehm. Tabaks gart, empfiehlt 1 Adolf Merkel. the mein ſa Theodor Ziein mut,