worden iſt. . War die Feſtſtellung der Tabaksernte nicht auf die Blätterzahl, ſondern, wie dies ausnahmsweiſe zufällig iſt, auf die Gewichtsmenge gerichtet, ſo kann die Ernte ungebüſchelt (immerhin aber getrennt nach Blättern, Grumpen, Bruch ꝛc.) in geeigneten Be⸗ hältern (Säcken, Kiſten ꝛc.) oder auch in Ballen verpackt vorgeführt werden. 6. Für die Verwiegung des Tabaks werden Gebühren nicht erhoben. s a Bei Tabakpflanzern, welche ſich im Beſitz ge⸗ eichter Waagen beſinden und erhebliche Tabakvor⸗ räthe beſitzen, kann die Verwiegung des Tabaks in deren Lagerräumen vorgenommen werden, doch hat die hiedurch etwa entſtehenden Koſten der Tabak⸗ pflanzer zu tragen. 7. Ergeben ſich aus der Anmeldung des Tabaks oder bei der Verwiegung deſſelben Anſtände, die eine weitere Unterſuchung nöthig machen, ſo muß ſich der Tabakpflanzer gefallen laſſen, daß derſelbe auf ſeine Koſten unter amtlicher Verwahrung und Verſchluß gehalten wird, bis die Abfertigung der unbeanſtandeten Poſten beendet iſt. Die bei der Rebiſion und Verwiegung nöthigen Handdienſt⸗ leiſtungen hat der Inhaber des Tabaks zu verrichten oder auf ſeine Koſten verrichten zu laſſen. 8. Nachdem die Verwiegung des von einem Tabakpflanzer gewonnenen Tabaks vollſtändig been⸗ det iſt, wird aus dem bei der Verwiegung ermit⸗ telten Gewicht nach Abzug von ein Fünftel deſſelben das ſteuerpflichtige Gewicht, (d. h. dasjenige Gewicht, welches der Tabak muthmaßlich nach been⸗ digter Fermentation haben wird) feſtgeſtellt und als⸗ dann auf Grund des letzteren der auf dem Tabak laſtende Steuerbetrag ſelbſt berechnet und dieſer dem Pflanzer ſofort bekannt gemacht. 9. Iſt die von dem Tabakpflanzer vorgeführte Tabakmenge geringer, als ſie auf Grund der amt⸗ lichen Feſtſtellung des Ernteertrags ſein ſollte, ſo wird von der Fehlmenge der ſchuldende Steuer⸗ betrag ebenfalls berechnet und eingezogen, es ſei denn, daß die Steuerbehörde die Ueberzeugung ge⸗ winnt, es ſei der Unterſchied zwiſchen der vorge⸗ fübrten und der ſ. Z. feſtgeſtellten Tabakmenge lediglich auf die bei der Feſtſtellung untergelaufenen Ungenauigkeiten zurückzuführen, in welchem Fall durch die Directivbehörde ein Nachlaß der Steuer bewilligt werden kann. Glaubt der Bereinigungsbeamte, daß der Unter⸗ ſchied nicht auf zufällige Umſtände zurückzuführen, iſt und überſteigt die Fehlmenge 5 Prozent der ſ. Z. feſtgeſtellten Tabakmenge, ſo iſt von demſelben eine Entſcheidung des Hauptſteueramts darüber einzu⸗ holen: ob gegen den Pflanzer das Strafverfahren wegen Defraudation einzuleiten oder lediglich die von der Fehlmenge ſich berechnende Tabakſteuer ein⸗ zuziehen iſt. Eine ſtrafrechtliche Verfolgung ſoll übrigens nur dann ſtattfinden, wenn beſtimmte Thatſachen darauf ſchließen laſſen, daß ein Theil des ſteuerpflichtigen Tabaks der Verwiegung entzogen f In anderen Fällen hat es bei der Einziehung der Tabakſteuer zu bewenden. 10. In der Zeit zwiſchen der Feſtſtellung der Tabaksernte auf dem Feld und der Ermittelung des ſteuerpflichtigen Gewichts des Tabaks an der Waage können Verhältniſſe eintreten, welche eine Vermin⸗ derung der urſprünglich feſtgeſetzten Tabaksmenge (des Ernteſolls) begründen. Eine ſolche Verminder⸗ ung des Ernteſolls findet ſtatt: a2) In Folge des von der Ernte bis zur Ver⸗ wiegung entſtehenden Abgangs an Bruch und Ab⸗ fall, und zwar in der Höhe von ein Prozent. falls die Feſtſetzung der Ernte auf die Gewichtsmenge, und in der Höhe von zwei Prozent, falls die Feſt⸗ ſetzung auf die Blätterzahl gerichtet war. Aus⸗ nahmsweiſe kann die Direktivbehörde auch höhere Abzüge bewilligen. b) In Folge etwaiger, vor der Verwiegung eingetretener Unglücksfälle, in Folge deren erweislich die Blätterzahl oder die Gewichtsmenge des erzeug⸗ ten Tabaks vermindert worden iſt. Für blos be⸗ ſchädigte, aber nicht völlig unbenutzbare Blätter kann ein Nachlaß indeß nur dann gewährt werden, wenn ſie unter amtlicher Aufſicht vernichtet worden ſind. Im Uebrigen iſt zu beachten, daß von jedem derartigen Unglücksfall, auf Grund deſſen der Pflanzer zur Erhebung eines Nachlaßgeſuchs ſich berechtigt glaubt, ſpäteſtens am vierten Tag nach deſſen Ein⸗ treten der Steuerbehörde eine ſchriftliche Anzeige zu machen iſt, aus welcher Zeit und Urſache der Be⸗ igung, ſowie die Größe des Verluſtes der Blätterzahl oder Gewichtsmenge entnommen werden Hat der Unglücksfall den Tabak auf dem Felde betroffen, ſo muß die Anzeige jedenfalls vor vollendeter Ernte, d. h. unter Umſtänden alſo noch vor Ablauf von 4 Tagen erſtattet werden. Läßt ſich der Schaden, den der Tabak auf dem Feld, beſſpielsweiſe in Folge andauernder Näſſe, Trocken⸗ heit ꝛc., oder in Folge Inſektenfraßes erlitten hat, nicht alsbald überſehen und kann hiernach die vier⸗ tägige Friſt nicht eingehalten werden, ſo genügt es, wenn in ſolchen Fällen die Anzeige vor der Ernte erſtattet wird. 5 Der Anſpruch auf Nachlaß geht mit der Ver⸗ ſäumung der vorſtehend bezeichneten Anzeigefriſt ver— loren; Ausnahmen ſind mit Genehmigung der oberſten Landes⸗Finanzbehörde zugelaſſen, ſofern die Größe des Schadens nachträglich noch feſtgeſtellt werden kann. Müſſen zur Feſtſtellung des Schadens Sach⸗ verſtandige zugezogen werden und werden durch die⸗ ſelbe die Anſprüche des Pflanzers ganz oder theil⸗ weiſe als unbegründet befunden, ſo bleiben dem ſetzteren die erwachſenen Koſten ganz oder theilweiſe zur Laſt. 11. Verfehlungen gegen die borſtehend be⸗ zeichnenden Vorſchriften können, ſoweit nicht Defrau⸗ dationsſtrafen berwirkt ſind, mit Ordnungsſtrafen belegt und die Erfüllung der dem Pflanzer obliegen⸗ den Verpflichtungen (z. B. bezüglich der Art der Verpackung des Tabaks) nebſtdem nöthigenfalls mit exekutiviſchen Geldſtrafen erzwungen werden. (Schluß folgt.) Verſchiedenes. + Wallſtadt den 20. Juni. Das ſeltene Glück, die goldene Hochzeit feiern zu können, wurde heute dem hieſigen Ehepaare Jacob Rudolph und Maria Katharina geb. Stock zu Theil. Dieſelben erfreuen ſich noch einer gerüſten Körperkraft und arbeiten noch unverdroſſen auf dem Felde, wobei der Jubi⸗ lar ſtets ſein Pfeifchen raucht. Im Alter von 80 Jahren verſieht er die Stelle eines Gemeinderaths, in welchen er ſchon ſeit 30 Johren beſtändig ge⸗ wählt wurde. Bei der goldenen Hochzeitsfeier waren die Enkel die Vrautführer, der Ortsvorſteher, der Pfarrer und die Schulkinder geleiteten die Feiernden in dieſelbe Kirche, in welcher ſie vor 50 Jahren getraut wurden. Die allgemeine Theilnahme wurde noch durch reiche Blumenſpenden, Böllerſchüſſe und durch erhebende Geſänge beider Geſangvereine bezeugt. Der Schluß des Feſtes bildete ein ſolenes Feſteſſen, wo das alte Ehepaar bis zum ſpäten Abend aus⸗ hielt. — Aus Baden. Ein Knabe aus Wall⸗ ſtadt, welcher am Sonntag ſeinem auf dem Hemshof beſchäftigten Vater Kleider gebracht hatte, wollte hiernach im Rhein ein Bad nehmen und iſt dabei ertrunken. — Am Sonntag ritt Philipp Wittmann von Neckarzimmern, 26 Jahre alt, die Pferde ſeines Dienſtherrn in den um 1 Meter über den gewöhn⸗ lichen Waſſerſtand angeſchwollenen Neckar. Pferde und Reiter geriethen in ſtarke Strömung und das Pferd, das den Wittmann trug, überſchlug ſich und kam ohne Reiter wieder zum Vorſchein. Die Pferde erreichten das Ufer und arbeiteten ſich heraus, der Reiter wurde nicht mehr geſehen und bis jetzt nicht aufgefunden. —“ In Fahren bach (A. Mosbach) wurden bei Abbruch einer Scheuer unter dem Stroh⸗ dache verſteckt, in einer Schweinsblaſe verwahrt und in Leinwand eingewickelt, Münzen verſchiedenen Ge⸗ präges mit den Jahreszahlen 1624 und 1625 auf⸗ gefunden. — Ludwigshafen den 22. Juni. (Sechstes Pfälziſches Sängerfeſt.) Am verfloſſenen Sonntage fand hier eine gemeinſchaftliche Berathung der Mit⸗ glieder des muſikaliſchen Comites vom Pfälziſchen Sängerbunde mit dem hieſigen Feſt⸗Ausſchuſſe ſtatt, Zweck der Berathung war die definitſve Feſtſtellung des Programms für das hier ſtattfindende 6. pfälz. Sängerfeſt. Nachdem der vorgelegte Entwurf des Programms einſtimmig zum Beſchluſſe erhoben wor⸗ den iſt, ſind wir in der Lage, nachſtehendes mit⸗ theilen zu können. Das Sängerfeſt ſoll om Sams⸗ tag den 14., Sonntag den 15. und Montag den 16. Auguſt abgehalten werden. Samstag Nach⸗ mittag findet der Empfang der mitwirkenden Bundes- vereine ſtatt, Abends halb 7 Uhr folgt die erſte Hauptprobe und nach derſelben ein Gartenfeſt im Löwengarten. Sonntag in der Frühe wird das Feſt durch Muſik eingeleitet, um halb 8 Uhr findet die zweite Hauptprobe, Nachmittags halb 1 Uhr der Feſtzug und um 1 Uhr das Concert ſtatt, wobei Geſammt⸗ und Halbchöre mit und ohne Begleitung und Inſtrumentalvorträge abwechſeln werden. Die Geſammtchöre gelangen durch 36 Vereine mit 900 Sängern, die Halbchöre nur von den geübteſten 2 Vereinen mit 400 Sängern zur Aufführung, Abends halb 8 Uhr wird ein Bankekt in der Feſf⸗ halle veranſtaltet, für das neben Toaſten die Geſang⸗ vorträge der einzelnen Vereine vorgeſehen ſind. Auf Montag Vormittag iſt ein Gartenfeſt beim Heim, Nachmittags eine Feſtfahrt auf dem Rhein unter Begleitung der Rudervereine Mannheim und Ludwigs⸗ hafen und Abends 7 Uhr die Abſchiedsfejer in der Feſthalle in Ausſicht genommen. Die Feſſhalle, deren Bau demnächſt beendet ſein wird, iſt 65 Meter ſang, 25 Meter breit, für 3000 Zuber berechnet und übertrifft an Größe die Sängerhaſhen bei den Feſten in Speyer und Dürkheim Das Podium bietet einen nach dem Ende der Halle zu verjüngten Raum dar, da der Boden desſelben ent⸗ ſprechend aufſteigt und die Bedachung über demfelben in gleicher Richtung ſich ſenkend erbaut wird, kn⸗ zweifelhaft werden hierdurch die Tonwellen concemeirt und verſtärkt in den Zuhörerraum getragen. Das muſikaliſche Comite des Bundes beſichtigte gemeigſam mit dem kgl. Muſikdirektor Herrn Vier ing ais Berlin die Feſthalle und billigte den Plan des eer⸗ bauers, des Herrn Kutterer von hier, in gen Theilen. Die Inſtrumentalvorträge ſind der ahelle des Grenadier- Regiments „Kaiſer Wilhelm“ n Mannheim übertragen, welch' letztere durch Fach⸗ muſiker verſtärkt wird. Nach den uns gewordenen Mittheilungen herrſcht in den dem Bunde ange⸗ hörigen Vereinen ein lebhaftes Intereſſe für das Gelingen dieſes 6. Bundesfeſtes. Das muſtkgliſche Comite des Pfälz. Sängerbundes ſetzte nach Schluß der allgemeinen Berathung auch das Programm des Concertes endgiltig feſt und hoffen wir in einigen Tagen Näheres darüber berichten zu können. — London. Eine Zeichnug für die Hinſer⸗ bliebenen der Mannſchaft des als untergegangenen betrachteten Schulſchiffes A ta lanta iſt eröffnel worden. Es befanden ſich einſchließlich der Offiziere 280 Perſonen an Bord der Atglonta. Außer 28 Wittwen ſind etliche hundert Wafſen, ſowie arme Eltern und andere Anverwandte zu verſorgen. — Nürnberg den 21. Juni. Am Sams⸗ tag iſt das Maſchinenhaus der Johann Faber ſchen Bleiſtiftfabrik niedergebrannt; die Entſtehungsurſache iſt bis jetzt nicht bekannt, Beſchädigt ſind namenk⸗ lich 100,000 Gros Brettchen zur Bleiſtiftfabrikation Gewerbliche und landwirtßhſchaftliche Ausſtellung des Pfalzgaues in 5 Mannheim. Mannheim den 23. Juni 1880. Es iſt ſozuſagen eine ſtehende Gewohnheit im Ausſtellungsweſen aller Orten, die Eröffnung der⸗ artiger Unternehmungen möglichſt hinauszuſchieben. Unſerer Pfalzgauausſtellung ſoll das Gegentheil be⸗ ſchieden ſein. Man legt natürlich den größten Werth darauf, daß dieſe Eröffnung durch den hohen Protektor der Ausſtellung Se. Königliche Hoheit Großherzog Friedrich geſchehe. Unbeſiegbare Umflände nnn haben es unſerm Monarchen unmöglich ge⸗ macht, an dem in Ausſicht genommenen Termin hier anweſend zu ſein, und ſo wurde denn, mach vorheriger Umfrage bei den Ausſtellern ſelbſt, dom Centralcomite beſchloſſen, ſchon am 11. Jul . J. die bis dahin vollſtändig fertig geſtellten Expoſfkions⸗ Räume in unſerm Schloßvark der Allgemeinhelk zk gänglich zu machen. Freilich haben bis zum geſtrigen Tage noch nicht alle Ausſteller zugeſagt, aber bon den 500, welche Antwort gegeben haben, waren doch 450 ſo unbedingt für die unter den gegebenen Verhältnißen ſchwer abwendbare Aenderung, daß der beſagte Beſchluß dem Centralcomite ganz ere heblich erleichtert wurde. Wir ſelbſt aber dürfen in der Zuſage der Ausſteller, welche nur dieſe ſelbſt und das von ihnen beſchafte Werk ehren kaun, uz ein neues hocherfreuliches Zeichen für das glücliche Gelingen der Sache, — einen Beweis für das Volle maß des Vertrauens auf die Unternehmer erkennen, Bei dieſem Anlaſſe ſoll zu unſerer jüngſten Mie theilung noch nachgeholt werden, daß die Maſchinen⸗ halle neben dem Europäiſchen Hofe. Dank der anſtrengenden Thätigkeft der dafür beſtehenden Com⸗ miſſion nicht nur ſeit läugerer Zeit ſchon vollſtändig für die ihr ihr zugedachten Ausſtellungsſchäze empfangsbereit iſt, ſondern, daß bereits einzelne Ankö'nmlinge in den praktiſch eingerichteten Räumen beherbergt werden. Auch für ein „wenig mehr Licht“ als gewöhnlich, iſt jetzt in der Austellung Sorge getragen: wenigſtens iſt die Einrichtung der elektriſchen Beleuchtung beſchloſſen und die Perfektion 5 einſchlägigen Verkragsverhandlungen im pollen ange. Redackion, Drück und Verlag don Wucherer 7 Folſtor Ladenburg. Neat 5 qui 95 am 1. Jul ler 1 rmülate fingefüßt n ft 25 ihne fin falt, hoh N e 0 0 Hg. fur Je 20 dae her Apſanweiſangsfen Händen gude ſud, 1. gſtolten bs auf peiſe gegen ü umgehst, de 2 bedorben n gormule Poſtwertheiten zu Pofſendungen it allet. eng den 2 Ed Jrühb Jerſtei Nr. 2228. Montag den Vormittag bird das Erträgnif brnen auf dem hit Baum auf dem Futhhauſe hier an entlich berfeigert 5 Bekannt De Af dflanzungen 15 2813. A. Ne ö Tabalſenetgeſcte 879 ſind die 20 gauden Mihen nüt r einzelen Nflan methalb der Reihen det gelmäßig wi dude det Reihen d. n. 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