Allgemeiner Anzeiger für Ladenburg und Schriesheim. Poſtprovpiſion. buli . ungen nehmen Inſerate für uns an. Erſcheint Mittwoch und Samstag und koſtet vierteljährlich! M. 20 Pf. mit illuſtrirtem Anterhaktungsblatt 1 Mk. 70 Pf. erel N f Inſerate, welche am Tage vor dem Etſcheinen bis Mittags 12 Uhr in der Expedition eingehen, finden ſofortige Aufnahme und werden die ein⸗ „ paltige Petitzeile oder deren Raum mit 10 Pf., Local⸗Anzeigen mit 6 Pf., Reclamen mit 20 Pf. berechnet. Bei größeren Aufträgen entſprechende Rabattbewilligung. — Für Schriesheim nimmt Herr Gaſtwirth Franz Carqus zum „deutſchen Kaiſer“ jederzeit Inferate an. — Alle Annoncen⸗Expeditionen Nr. 50. Mittwoch, oͤen 23. Juni 1880. 1 Volitiſche Aeberſtcht. In ganz Belgien haben mit der Eröffnung] gegenüber beharrt der Storhing auf ſeinem Willen man, a der nationalen Ausſtellung die Feſtlichkeiten ihren] und in Folge deſſen iſt die politiſche Atmoſphäre in 1 Die Berliner Nachkonferenz hat inſoſern [Anfang genommen, welche das Land in dieſem Norwegen zur Zeit eine ſehr ſchwüle. Zwingen bereits ein erweitertes Programm erhalten, als außer ge, der griechiſchen auch die montenegriniſche Frage zur u Austragung gebracht werden ſoll. Daß die Stimm⸗ 1 1 ung der Diplomaten, welche berufen find, Ordnung N in das griechiſch⸗kürkiſche u. montenegriniſch⸗türkiſche Chaos zu bringen, nichtsweniger als türkenfreund⸗ lich iſt, darüber dürfen die Herren Paſchas in Stambul ſich weder wundern noch beklagen! Man hat am goldenen Horn in den letzten Jahren eine ſo perfide Politik verfolgt, daß es wirklich Selbſt⸗ betrug wäre, wenn die Großmächte ſich noch länger durch die gleißenden Worte, welche bei den Mos⸗ lems ſo billig zu haben ſind wie Brombeeren, hint⸗ anhalten ließen. Soll Europa zur Ruhe kommen, ſo müſſen die Fragen, welche der Nachkonferenz vor⸗ liegen, eine radikale Löſung erhalten. Geſchieht dies nicht, dann gibt die Botſchafterkonferenz dem ſig er k. 5 U M. dl. ige 10 NN. i f Stückwerke der Berliner Miniſter⸗Konferenz nur een einen neuen Anſtrich, die Baufälligkeit des Friedens⸗ Halt.“ Gebäudes aber bleibt die alte. e gegen Schwere Gewitter, Wolkenbrüche und Hagel⸗ ſchlag haben in verſchiedenen Gegenden Deutſchlands arge Verwüſtungen angerichtet. Württemberg, ſowie auch Hohenzollern ſind noch gnädig dabei wegge⸗ kommen, ſchlimmer, ja beinahe troſtlos, ſieht es im Herzogthum Braunſchweig und in der Lauſitz aus. Die Flüſſe des Harzes, Selke, Oker, Zorge und wie ſie alle heißen mögen, waren bald überfluthet, ergoſſen ſich auf die Wieſen, traten in die Straßen der Ortſchaften und bedrohten die Häuſer, eine Windhoſe brach auf ihrem Wege alle Bäume, — Birken und Tannen u. ſ. w. — ab, ein 200jähri⸗ ger großer Buchenſtamm wurde mitſammt den Wurzeln ausgehoben. In der Lauſitz wurden Häuſer weggeſchwemmt, 8 Perſonen ſind todt, 14 werden bermißt. Ein Rettungskommando der Pionniere mit Schaluppen und entſprechendem Werkzeug ver⸗ ſehen, mußten nach der Unglücksſtätte abgehen, der Schaden an Hab und Gut iſt enorm. Jahre, anläßlich des fünfzigjährigen Jubi⸗ läums ſeiner Unabhängigkeit, feiert. In Deutſch⸗ land, wo die freundſchaftlichen Beziehungen zu dem Nachbarſtaate ſtets auf's Eifrigſte gepflegt worden ſind, darf die thatkräftige, ihre Stellung in der europäiſchen Völkerfamilie mit berechtigtem Selbſt⸗ bewußtſein hütende belgiſche Nation der innigſten Sympathien und aufrichtigſten Segenswünſche ge⸗ wiß ſein. Iſt doch im Laufe der letzten Jahre in Belgien immer mehr die Ueberzeugung durchgedrun⸗ gen, daß dieſes Land, wie ſeine Intereſſen im Weſentlichen mit denjenigen Deutſchlands zuſammen⸗ fallen, ſtets gewiß ſein darf, in letzterem einen zu⸗ verläſſigen Nachbar zu beſitzen. Die nahen Be⸗ ziehungen, in welche Belgien zu dem öſtreichiſchen Kaiſerhauſe durch die Vermählung der Prinzeſſin Stephanie mit dem Kronprinzen Rudolf zu treten im Begriffe iſt, leiſten nicht minder Gewähr, daß Belgien ſeine am 4. Oktbr. 1830 proklamirte Un⸗ abhängigkeit auch in Zukunft voll und ganz zu wahren im Stande ſein wird. d Die Norweger und ihr König liegen ſich in den Haaren. Im Jahre 1814, kurz bevor Nor⸗ wegen mit Schweden vereinigt wurde, gab ſich die Bevölkerung des Landes eine ſehr freiſinnige Ver⸗ faſſung, welche der König von Schweden nolens volens acceptiren mußte. Dieſer Verfaſſung zufolge darf der König bei Beſchlüſſen des Storthings (Landtags) nur dreimal ſein Veto einlegen. Faßt der Storthing zum biertenmale den gleichen Beſchluß, ſo, wird derſelbe Geſetz auch ohne die königliche Sanktion. Nun nimmt der König plötzlich ein ab⸗ ſolutes Veto gegen die Stände in Anſpruch. Der Storthing hatte nämlich in drei verſchiedenen Perio⸗ den den Beſchluß gefaßt, die Miniſter ſeien ver⸗ pflichtet, den Sitzungen der Volksvertreter beizu⸗ wohnen. Der König aber verweigerte die Geneh⸗ migung, indem er behauptet, in Verfaſſungsange⸗ legenheiten ein abſolutes Veto zu beſitzen. Dem laſſen ſich die Norweger, denen das klare Recht zur Seite ſteht, zu nichts und es hat allen Anſchein, als werde die Affaire mit einer Niederlage der Re⸗ gierung endigen. Deutſchland. Ladenburg den 22. Juni. (Das Tabak⸗ ſteuer⸗Geſetz vom 16. Juli 1879. Fortſetzung.) Wir fahren in der Erörterung der wichtigſten Be⸗ ſtimmungen des Tabakſteuergeſetzes fort und gelangen 6) Die Feſtſtellung der ſteuerpflichtigen Tabaks⸗ mengen findet vor dem Beginn der Ernte durch die Steuerbehörde zu beſtimmten Terminen ſtatt, welche die erſtere den Gemeindebehörden und dieſe den Tabakpflanzern bekannt zu geben hat. Die Feſtſtellung erfolgt entweder nach der Blätter⸗ zahl oder nach dem Gewicht und ſteht die Ent⸗ ſcheidung darüber, ob das eine oder das andere Verfahren Platz zu greifen hat, der Steuerbehörde (Hauptſteueramt) zu. Das Blattzählverfahren ſoll, weil bei ihm genauere Reſultate erzielt werden, im Allgemeinen die Regel bilden. Die Ermittlung der Blätterzahl erfolgt unter Zuzug eines Gemeindebe⸗ amten durch Steuerbeamte, die Gewichtsabſchätzung dagegen durch eine Schätzungkommiſſion, die aus einem Steuerbeamten, einem von der Gemeindebe⸗ hörde und einem von der Steuerbehörde ernannten Sachverſtändigen beſteht. Das Ergebniß der Feſt⸗ ſetzungen muß den Pflanzern zur Kenntniß gebracht werden. Gegen die Feſtſetzungen ſteht den Pflanzern ein Einſpruchsrecht zu, welches innerhalb einer Friſt- von drei Tagen nach erfolgter Bekannt⸗ gabe geltend gemacht werden muß. Ueber den Ein⸗ ſpruch entſcheidet eine aus einem Steuerbeamten und zwe vereideten Sachverſtändigen beſtehende Kommiſſion. Wird der Einſpruch unbegründet be⸗ funden, ſo können dem Tabakpflanzer die durch die Unterſuchung und Entſcheidung enſtandenen Koſten ganz oder theilweiſe zur Laſt gelegt werden. Feuilleton. Careau- König. Naoybelle von Friedrich Rüffer Wenn der Leſer auf einem glänzenden Balle zwei Mädchen ſähe, jung, ſchön, reichgeſchmückt, die in einem Winkel des Saales in ihre Plauderei ſo vertieft ſind, daß ſie den Tag ganz vergeſſen, würde ihn nicht eine lebhafte Neugier anwandeln, ihr Ge⸗ ſprüch zu belauſchen. Eine Unterhaltung, die man unter ſolchen Umſtänden dem Tanze vorzieht, muß doch fürwahr ſehr intereſſant ſein. — Dort am Kamine ſtanden ſie Beide, gewiß nicht über 15 oder 16 Jahre alt,, zwei reizende Kinder. Wie anmuthig, wie lebhaft ihre Haltung und Geberde, wie naiv ihre Geſichtchen! und wie — ſiee fröhlich ſind, wie ſie lachen, ſo ganz glücklich, 1 f ſo ohne Gedauken an die Zukunft, daß ich unwill⸗ 1 kürlich deſto lebhafter daran denken mußte. Die Enmne, die blond war und etwas älter ſchien, ſprach leiſe und etwas lebhaft zur Andern, die ihr braunes Lockenköpfchen neigte und mit niedergeſchlagenen Augen ein Bouquet von weißen Camelien in den Händen hin und her wendete. Offenbar wurde ſie auf's Gewiſſen gefragt und, wollte nicht antworten. Eine Weile erhob ſie das dunkelblaue, ausdrucksvolle Auge zu ihrer Geſpielin und aus dem Blicke las ich deutlich, ſie ſagte oder wollte ſagen: „Ich ſchwöre Dir, liebe Freundin, ich begreife gar nicht, was Du da ſprichſt.“ Die Andere antwortete mit einem lauten Gelächter, das ich mir ſo überſetzte: Ach, ich glaube Dir's doch nicht.“ — Offenbar hatte ich richtig, gedeutet, ich verfolgte den Gang der Converſation, aber die Worte! die hübſchen Worte! In dem Augenblick präſentirt die Frau vom Hauſe mir eine Whiſtkarte. Ich habe kein Glück im Whiſt, ich ſpiele ſehr ſchlecht, ich verliere und kann doch nicht davon laſſen. Es iſt eine unglück⸗ liche Liebe, und die iſt dauerhafter Natur. Dies⸗ mal traf ſich's über die Maßen glücklich: unſer Spieltiſch ſtand nahe am Kamin, und das Loos wies mir meinen Platz ſo nahe an, daß nur die Lehne meines Stuhles zwiſchen mir und den beiden Plauderinnen war. Sie achteten aber gar nicht auf uns. Für Mädchen ihres Alters, wo es andre junge Mädchen gibt, und Blumen, Brillanten, glänzende Toiletten, Tänzer, Courmacher, Cavaliere — was ſtellen da vier Whiſtſpieler vor? Gar nichts, vier Stühle um einen Tiſch; ſie ſind für dieſe gar nicht vorhanden. „Wirklich, liebe Cäcilie, haſt Du noch gar nicht daran gedach!?“ — „Niemals.“ — „Auch nicht geträumt?“ — „Meinſt Du denn, ich habe Zeit zum Träumen? Ich ſchlafe viel zu feſt.“ — „Und die Mutter hat Dir auch noch nichts geſagt?“ —. „Kein Wort.“ — „Es wird ſchon kommen; ſiehſt Du, ich habe ſchon zwei Partieen ausge⸗ ſchlagen.“ — „Warum haſt Du ſie denn ausge⸗ ſchlagen?“ — „Weil ſie nicht Vermögen genug hatten; mein Gatte muß reich ſein, ſehr reich. Und Deiner?“ — „Meiner? Jung muß er ſein, ein gutes Herz haben und einen regen Geiſt.“ — „Ach, geh' mir, regen Geiſt! Wer hat den heutzutage nicht? Ich ſage Dir, meiner muß eine hohe Stelle bei Hofe einnehmen .. . da werde ich vorgeſtellt .... — „Und weiter wünſcheſt Du nichts?“ — „O ja, doch. Denk Dir nur, was werde ich