mt det ümten Oe zeit traſen genannten nes Wi ſollen de 0 das Gel 0 ers Auf gerthe, al- Loose 5 le Verttuug, eboten find NB n ſtets ſlterz 5 reicher Beunmgz 7 1 3 richten. Mai. (pu zahlten Pri; 1 ber 25.25 ff f Neuer Sig zen —.— 66 ).—. kiff Aa . —. U iger Geg. Id Erbin —— Kleeſamm de 2. Sa 15 u 32.— bt 3. ilo mit Sal — . 1 onnte, n f Dafür ben a ; welche aber ga 1 n in der gu mte; 3 bung 5 . loſal giuße er Gelegen dhündigen ea . at denn ug ind. O ha! überspannt auf in . itte daher, und wer a Schlittſhuhl olgt.) — . a den Höhen, Meer, 1 Herzen, mich her, Thränen nd Weh, F merken, verſteh. 8 10 Sue 9 5 Nr. 1911. Die unentgeltliche Impf⸗ ung der impfpflichtigen Kinder und Schüler wird in der Gemeinde Laden- burg im Laufe des Monats Juni im vorgenommen. Geimpft muß werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf ſein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, ſofern es nicht nach ärztlichem Zeugniſſe die . Blattern überſtanden hat; jeder Zögling einer öffentlichen Lehranſtalt oder einer Privat⸗ ſchule innerhalb des Jahres, in dem er das zwölfte Lebensjahr zurückgelegt, ſofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blat⸗ tern überſtanden hat oder mit Erfolg geimpft worden iſt. Aeltere impfpflichtige Kinder und Zöglinge, welche noch nicht oder ſchon einmal oder zweimal jedoch ohne Erfolg geimpft wurden. Eltern, Pflegeltern, Vormünder, deren Kinder und Pflegbefohlene dem Geſetze zuwider der Impfung entzogen bleiben, werden an Geld bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen beſtraft. Für Kinder, welche von der Impfung wegen überſtandener Blattern oder früherer Impfung befreit ſein ſollen, oder zur Zeit ohne Gefahr für Leben oder Geſundheit nicht geimpft werden können, ſind die ärztlichen Zeugniſſe dem Impfarzte vorzulegen. Die geimpften Kinder müſſen bei Strafvermeiden zu der von dem Impf⸗ 0 arzte bei der Impfung beſtimmten Zeit zur Nachſchau gebracht werden. Ladenburg den 31. Mai 188 Bürgermeiſteramt. A. Huben. Accordvergebung Bau⸗Arbeilen. Die an den Domänenärariſchen Ge⸗ bäuden zu Straßenheim und Neutzenhölzerhof auszuführenden Bauarbeiten ſollen im Submiſſionswege in Accord gegeben werden. Dieſelben ſind peranſchlagt: Maurerarbeit zuſ. Mk. 894.27 Pfg. Zimmerarbeit „ „ Schloſſerarbeit „ „ 29 „ Tüncherarbeit „ 9 Pfläſtererorbeit „ 186 Die Angebote ſind nach Prozenten der Voranſchlagsſumme berechnet, ver⸗ ſiegelt und mit entſprechender Aufſchrift verſehen, längſtens bis Dienſtag den 8. Juni dſs. Is. Vormittags 10 Uhr bei unterzeichneter Stelle portofrei ein⸗ zureichen, woſelbſt auch der Voranſchlag und die Uebernahmsbedingungen während der Vormittagsſtunden von 9— 11 Uhr eingeſehen werden können. Mannheim den 29. Mai 1880. Gr. Bezirksbau⸗Inſpection. BB. d. J. V. J. v. Kenne. Ein junger, zum Ritt kauglicher Schweizerfaſel borzüglicher Raſſe iſt zu verkaufen bei F. Schotterer. Bekanntmachung. dortigen Rathhauſe durch den Impfarztſ Brehm. . Erſte Klaſſe ſchenſcheithol verkauft Gebr. Kling, Schriesheim! Wiſſenſchaftlich geprüft und 2 begutachtet. Benedietiner, Doppelkräuter-Magenbitter, nach einem alten aus einem Benedictiner⸗ kloſter ſtammenden Recept fabrizirt und nur en gros verſandt von C. Pingel in Göttingen (Prov. Hannover.) Der Benedietiner iſt bis jetzt das koſtbarſte Hausmittel und deßhalb in jeder Familie beliebt geworden. Der Venedictiner iſt nur aus Beſtandtheilen zuſammengeſetzt, welche die Eigenſchaften beſitzen, die zum Wiederaufbau eines zerrütteten dahin ſiechen⸗ den Körpers unbedingt nöthig ſind. Er iſt unerſetzlich bei agenleiden, Unverdaulich- keit, Hämmorrhoiden, Nervenleiden, Krämpfen, Blähungen, Hautausscklägen, (Flechten,) Athemnoth, Gicht, Rheumatismus, Schwächeazuständen, sowie bei Deber- und Nierenleiden und vielen anderen Störungen im Organismus. f Der Benedicetiner reinigt das Blut und vermehrt dasſelbe, er entfernt den trüben, matten ſorgenvollen Ausdruck des Geſichts, das gelbfarbige Auge, die ſaffranfabige Haut, macht den Geiſt munter und friſch, ſtellt die Harmonie des Körpers wieder her und verlängert das Leben bis zu ſeinem vollen Maße. NB. Jede Flaſche iſt mit dem Siegel „C Pingel in Göttingen“ verſchloſſen und mit dem geſchützten Etiquett verſehen. 5 . 1 Bei 5 Fl. Verpackung frei Bei reis à Fl. von ca. 330 Gr. halt 3M. 50 Pf. 10 Fl. freie Verpackung und 1 Fl. 0 5 5 15 44660 1 Inha 6 M. 75 595 gratis. Verſandt gegen Nachnahme . * ſeuec nachſtehende Niederlagen. En gros-⸗Verſandt durch die Fabrik. . Attest: Sr. Hochwürden Herr Pfarrer Bernhard Haberkorn in Leonberg bei Mitterteich in Bayern (Oberpfalz,) berichtet: Wo alle Arzneimittel vergebens waren, nahm mein Leiden: „Sauſen im Kopfe, Verdunkelung des Augenlichts, Müdigkeit der Beine und Füße, ſtete Schlafloſigkeit, ſowie Geſchwulſt an den beiden Fußknöcheln bis an die Waden, ſchon nach Gebrauch von 2 kl. Flaſchen Ihres Benedictiner bedeutend ab und ſind mit der dritten ganz verſchwunden bis auf einige Spuren der Geſchwulſt. Ich bitte um fernere Zuſendung von 5 Flaſchen Benedietiner und werde mir die weitere Empfehlung dieſes ſo heilſamen und geſunden Mittels ſtets angelegen ſein laſſen ꝛc. n SAN BERNHARD . Magen bitter. Billigſtes Hausmittel, anwendbar bei Magenbeſchwerden, Verdauungsſchwäche, Aebelſteit u. ſ. w. Preis à Flasche ca. 150 Gr. Inhalt 1 Mark. Vortheilhafte Flaſche von ca. 330 Gr. Inhalt 2 Mark. Der einzig ächte Benedictiner⸗Doppelkräuter⸗Magenbitter und Sane Bernhard⸗Magenbitter von C. Pingel in Göttingen iſt zu haben in Ladenburg bei Brun. C. X. Skenz. 5 Geſchüfts- Empfehlung. Heinrich Trill von Ladenburg daß er ſich zeigt einem hieſigen wie auswärtigen Publikum ergebenſt an, dahier als Kleider macher Fach einſchlagenden niedergelaſſen hat und empfiehlt ſich in allen in dieſes Arbeiten. s Reelle und gute Bedienung zuſichernd bittet um geneigtes Wohlwollen ,,, 5 1 1 . 9 1 N cen gsvolſt 4 Gtſchäfts⸗Etöffunng und Empfehlung. Einem geehrten hieſigen wie auswärtigen Publikum mache ich die ergebene Anzeige, daß ich das ſeither von Hrn. K. Karg betriebene Gaſthaus „z um Hir ſch“ käuflich übernommen habe und von Heu ke an die Wirthſchaft weiter führe. Es wird mein Beſtreben ſein, durch aufmerkſame Bedienung, ſtets . zu erwerben. g N 1 Achtungsvollſt Georg Bläss. Ucher die Straße wird der halbe Titer Bier 8 zu 10 Pfg. verzapft. 15893 guter Waare und müßige Preiſe das Vertrauen der mich beſuchenden Gäſte Ladenburg. 3 feiner franzöſiſcher Rothwein ſind zu Von 3 Viertel 16 Ruthen ſtellen von Vorrichtungen f. Huben. 2 billigem Preiſe in Quantum von min⸗ deſtens 20 Liter zu haben bei Heinrich Trill. 1 Turnerabzeichen wurde von der Kellerei bis zum Adler 5 verloren. Abzugeben in der Expedition dſs. Bl. gegen ſehr gute Belohnung. Ankündigung. Auf Antrag der Betheiligten und mit obervormundſchaftlicher Genehmi⸗ gung laſſen die Erben der verlebten Johann, Veter Reinhard Witw. Katharina, Barbara geb. Möll von Doſſenheim am 5 5 Dienſtag, den 15. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr im Rathhauſe zu Doſſenheim der Untheilbarkeit wegen folgendes Grund⸗ ſtück als: 1 Acker im Zugmantel, unter der Chauſſee, einſeits Adam Kraft, anderſeits Peter Kalt⸗ ſchmitt von Doſſenheim, die Hälfte neben Peter Kaltſchmitt, )J öffentlich zu Eigenthum verſteigern, wo⸗ bei der Zuſchlag erfolgt, wenn der Schätzungspreis erreicht werde. a Doſſen 5 Bekanntmachung. Den Schutz nützlicher Vögel betr. Nr. 1292. Wir ſehen uns veran laßt auf § 2 der Verordnung Großh Handelsminiſteriums vom 1. Oetobe 1864 Reg. Bl. Nr. 56 Seite 737 wonach das Einfangen, Tödten un Feilbieten der einheimiſchen Singvögel mit Einſchluß der Meiſen Lerchen Droſſeln, Amſeln und Staare, der Schwalben, Krähen, Spechte und ſonſt. kleine Feld⸗ und Waldvögel, welche nicht zum Jagdwild, gere chnet werde deßgleichen das Zerſtören ihrer Neſter das Ausnehmen ihrer Eier und das Feilbieten letzterer? endlich das Auf⸗ jeder Art zum Einfangen dieſer Vögel, als der Netze, Vogelherde, Leimruthen, Mei ſenſchläge, Schlingen u. dgl verboten iſt, aufmerkſam zu machen; mit dem Anfügen, daß Zuwiederhandlungen ge⸗ gen dieſes Verbot ſtrengſtens beſtraf werden- Ladenburg den 12. April 1880. Bürgermeiſter⸗Amt Spaarkochherd, ſowie ein neuer f Erdòélherd ſind billig zu verkaufen. Näh. in der 1 Kechter E 3 4 Trauben⸗Bruſthonig vorzüglichſtes Huſtenmittel für Erwach ſene und Kinder. In Fl. à 1 M., 11½ u. 3 M. poth. J. Schrader, Feuerbach Stuttg. (Man verlange ausdrücklich Schrader ſchen Traubenbruſthonig.) * Niederlage bei Louis Welker in