Melauutmachbng. brand betr. N. 17, 268. auf die Geſetze vom 30. Jonnar 1879 (Geſ⸗ und Verordnungsblatt Seite 8) und vom 6. März 1879 (Geſ.⸗ und N die V. O. des Gr. Miniſteriums des Innern vom 13 Dezember 1879 (Geſ.⸗ und Verordnungsblatt Seite 862) bringen wir im Nachſtehenden eine Be⸗ lehrung über Milzbrand zur öffent⸗ lichen Kenntniß: Zugl-ich weiſen wir darauf hin, daß die Beſitzer am Milzbrand erkrankter Thiere nur dann einen Anſpruch auf Entſchädigung haben, wen ſie die vor⸗ geſchriebene Anzeige von der Erkrankung und falls dies den Umſtämden nach nicht möglich war, vor dem Verenden des Thieres rechtzeitig erſtattet haben — ſich übrigens vor unbegründeten und fahrläſſigen Anzeigen über das Vorkommen des Milzbrandes hüten müſſen, da ihnen ſonſt die Koſten welche aus derartigen Anzeigen erwach⸗“ ſen, zur Laſt fallen. Letzteres wird namentlich dann der Fall ſein, wenn die thierärzliche Unterſuchung ergibt, daß ähnliche Erſcheinungen, wie die in der amtlichen Belehrung bezeichneten, Vieh nicht vorhanden waren. Belehrung über den Milzbrand. Der Milzbrand iſt eine meiſtens ſchnell und tödtlich verlaufende Krank⸗ heit, die bei anhaltender Trockenheit vorkommt. Der Milzbrand befällt hauptſächlich Rinder und Schafe, ſeſtener Peerde, Schweine und Ziegen; zuweilen auch Hirſche und Rehe. Ein plötzliches Verenden ſolcher Thieze ohne vorher ge Krankheit, darf beſonders in Gegenden, in welchen der Milzbrand gewöhnlich vorkommt, den Verdacht der Seuche erwecken. „Die Thiere ſtürzen wie vom Schlage getroffen zuſammen, verfallen in Krämpfe, zeigen große Athemnoth und erſticken ſchließlich. Milchkühe brechen Manche Thiere ſtehen erſt nach mehr⸗ oberfläche athmen haſtig und verrathen große Angſt. Solche Fieberanfälle wieder⸗ holen ſich gewöhnlich mehrmals; endlich treten Zuckungen oder Krämpfe an den Gliedmaßen ein. Der Miſt iſt weich und mit Blut gemiſcht. „Mitunter, hauptſöchlich an Rindern kommen plötzlich unregelmäßig geſtaltete Geſchwülſte an den Hinter- oder Vor⸗ derſchenkeln, auf dem Kreuz, dem Rücken, om Hals oder Kopfe zum Vor⸗ ſchein. Dieſe Geſchwülſte ſind heiß und ihre Berührung iſt für das Thier ſchmerzhaft; oft hört man ein Ge⸗ räuſch, wenn mon mit der Hand über die Geſchwulſt hinwegfährt. Die Ge⸗ ſchülſte nehmen an Ausdehnung zu, öffnen ſich zuweilen und entleeren eine blutwaſſerige Jauche. , „Am deutlichſten treten die Kenn⸗ hervor.“ „Der Bauch treibt ſich ſchnell und ſtark auf: der Körper wird nicht ſtarr und aus den natürlichen Körperöff⸗ und After fließt ſchaumiges dunkelrothes Blut.“ Wenn ſolche Zeichen an kranken oder todten Thieren bemerkt werden, ſo iſt hievon der Ortspolizeibehörde alsbald Anzeige zu erſtatten. zeichen des Milzbrandes nach dem Tode nungen, beſonders aus Maul, Naſe Belehrung über den Milz- Unter Bezugnahme erordnungsblatt Seite 50, ſowie auf währt vom 1. kurz vor der Krankheit in der Milch b, Schafe entlee inen blutigen Harn. 5 0 hafe entleeren einen blutigen Harn. des Geſetzes ſtündiger oder mehrtägiger Krankheit um; in dieſen Fähen laſſen die Thiere plötzlich vom Futter ab und zeigen großen Durſt; anfänglich zittern ſie : 5 und ſind kalt; ſpäter wird die Haut⸗ 400 Mark oder mit Haft bis zu 14 wieder heiß. Die Thiere an dem erkrankten oder umgeſtandenen Solcherweiſe erkrankte Thiere dürfen nicht geſchlachtet werden; widrigen⸗ falls der Beſitzer jeden Anſpruch auf Eytſchädigung verliert. Wo möglich ſind die erkrankten Thiere von dem geſunden abzuſondern. An den erkrankten Thieren darf keine Operation ausgeführt, kein Aderlaß, kein Einſchnitt in die Haut überhaupt vorgenommen und kein Haarſeil ge⸗ zogen werden. Aerztliche Behandlung ſteht nur nur den Thierärzten zu. Wegen der großen Gefahr der An⸗ ſteckung, die nicht ſelten tödtliche Krank⸗ heit zur Folge hat, dürfen Perſonen, welche Verletzungen an den Händen oder andern unbedeckten Körpertheilen haben, kranke Thiere nicht abwarten und iſt das blutige Abſchlachten und das Abhäuten der Thiere verboten. Zur Verhütung weiterer Milzbrand⸗ anfälle iſt die gründlichſte Reinigung und Desinfection aller Oerktlichkeiten und Geräthe, mit welchen die lebenden oder todten milzbrandkranken Thiere in Berührung gekommen und die Be⸗ ſeitigung der Streu und des Futters, das ſich in der Umgebung der Thiere befand, unbedingt nöthig. Mannheim den 25. April 1880. Großh. Bezirks⸗Amt. Weber. Vekannkmachung. Die Ausüßung und den Schutz der Jiſcherei betreffend. Nr. 18511. Nachſtehend bringen wir einige Beſtimmungen der Verord⸗ nung vom 11. Januar 1871, betref⸗ 82 8 g fe 6b Vo des 0 j häufiger als bei feuchter Witterung fend den Vollzug des Gſetzes über (Ausübung und Schutz der Fiſcherei Mai 1870 zur öffentſichen Kenntniß: 5 Die Frühjahrsſchonzeit der Fiſche beziehungsweiſe 15. April bis Ende Mai erſtreckt ſich auf alle Fiſcharten, mit Ausnahme der Salmen (Lachſe), Seeforellen (Lachs⸗ forellen) und Maifiſche, ebenſo auch die Krebſe (8 19 der Verordnung). Verboten iſt innerhalb dieſer Zeit nicht nur das Fangen dieſer Fiſche mit Netzen und Reuſen (Fachen) jeder Art, ſondern auch das Feilbieten und Verkaufen, ſowie die Verabreichung derſelben in den Wirthſchaften (Art. 11 Das Fiſchen mit Angeln wird von dieſem Verbot nicht mit betroffen. Zuwiderhandlungen werden gemüß Art. 11 des Geſetzes an Geld bis zu Tagen beſtraft. Mannheim den 24. April 1880. Großh. Bezirksamt. . Lang. Velanntmachung. Das Baden im Neckar betr. Nr. 1764. Hiermit bringen wir zur Kenntniß, daß jungen Leute unter 16 Jahren das Baden im Neckar nur unterhalb der Neckarhäufer Fähre, an der abgeſteckten Stelle geſtattet iſt. Kindern unter 12 Jahren iſt das Baden im Neckar gar nicht geſtattet. Zuwiderhandlungen gegen dieſes Ver⸗ bot haben ſtrengſte Strafe zur Folge. Ladenburg, 18. Mai 1880. 7 Bürgermeiſteramt. A. Huben. Brehm. Ausſchuß Cigatren 8 Stück 20 Pfg. ſowie feinere Sorten in guter abgelagerter Waare empfiehlt 2 B. Trippmacher. 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Nimmt mar ian bie einzelne ang Shock oren 1 dei, norgen jene Abeguem machen. 1 Mirren wäre, dcalkur möglich, Man biete dem Glücke die Hand! 4% ., % R-Mark Haupt⸗Gewinn im Geldverlooſung garantirt iſt. Die vortheilhafte Einrichtung des neuen Planes iſt derart, daß im Laufe von wenigen Monaten durch 7 Verlooſungen 45,200 Gewinne darunter befinden ſich Haupttreffer zur ſicheren von eventuell R.⸗M. . ² 1 Gewinn a l 250,000 1 Gewinn a 1 Gewinn a / 150,000 24 Gewinne a , 10,000 I Gewinn a , 100,000 5 Gewinne a % 8000 1 Gewinn a e 60,000 54 Gewinne a „ 5,000 1 Gewinn a , 50,000 65 Gewinne a 3000 2 Gewinne a , 40,000 213 Gewinne a „ 2000 2 Gewinn a e 30,000 631 Gewinne a c 1000 5 Gewinne a . 25,000 778 Gewinne a 0 500 2 Gewinn a i 20,000 950 Gewinne a . 300 12 Gewinne a , 15,000 26,450 Gewinne a 138 ꝛc. ꝛc. Entſcheidung kommen, günſtigen Falle bietet die allerneueſte 400,000 ſpeziell aber große „welche von der hohen Regierung genehmigt und dit einer Conſi Polens! die defi Mondes an die d id und Griechen alen Politifer und der erſte faulen, weil er ! f Konſtanfinopel Abet aber in be amchen Dyna Die Gewinnziehungen find planmäßig amtlich feſtgeſtellt. Zur nächſten erſten Gewinnziehung dieſer großen vom Staate ga rantirten Geldverlooſ 1 ganzes 1 halbes 1 viertel lle Aufträge oder Nachnahme des erhält Jedermann von u ung koſtet⸗ Original⸗Loos nur Mark 6 3 5 1 „ I ein halb wer den ſofort gegen Einſendung, * * „ looſe ſelbſt in Händen. Den Beſtellun beigefügt und nach jeder Zie gen werden die erforderlichen amklichen Pläne grakiz hung ſenden wir unſeren Intereſſenten un⸗ aufgefordert amkliche Liſten. Die Staats⸗Garantie Plätzen Deutſchland's Unſere Collecte war ſtets vom Glücke beſonders haben wir unſeren Intereſſenten oftmals die grö u. a. ſolche von Mark 250,000, 40,000 ꝛc. Vorausſichtlich gegründeten Unternehmen überall auf Beſtimmtheit gerechne ausführen zu können, 1 50 Bank⸗ Ein⸗ nnd Verkauf aller Arten Staatsobligationen, Eiſenbahn⸗Actien und P. 8. Wir danken hierdurch für das trauen und indem wir bei Beginn der neuen ligung einladen, werden wir uns prompte und reelle Auszahlung der Jutereſſenten zu erlangen. Gewinne erfolgt ſtets prompt veranlaßt werden. 225,000, 150,000, 80,000, kann bei einem eine und Wechſel⸗Geſchäft in Hamburg. Anlehenslooſe. Bedienung die volle Poſteinzahlung Betrages mit der größten Sorgfalt ausgeführt und ns die mit dem Staatswappen verſehenen Origingl⸗ unter und kann durch directe Zuſendungen oder auf Ver⸗ langen der Intereſſenten durch unſere Verbindungen an allen größeren begünſtigt und ßten Treffer ausbezahlt, 60,000 ſolchen auf der ſolideſten Waſts ſehr rege Betheiligung mit t werden, und bitten wir daher, um alle Aufträge uns die Beſtellungen haldigſt und jedenfalls vor dem 31. Mai dſs. J. zulommen zu laſſen. Kaufmann & Simon, uns ſeither geſchenkte Ver⸗ Verlooſung zur Bethei⸗ auch fernerhin beſtreben, durch ſtets 8 ue nheit unſerer geehrten Wo fehlt den g diner ſochen i die Eneraie u A Hyerenkeſſel . ju befeitgen ff, dern di Ti un Md de i p, ſonder nmehn ite Biddunzen, Fehr durch den 9 man anus nur u ber hosen iigbeit gelten l Tornliſh, der a ar zu machen, di 85 Wande auf der