Poſtproviſion. Erſcheint Mittwoch und Samstag und koſtet viertelj Inſerate, welche am Tage vor dem Erf paltige Petitzeile oder deren Raum mit 10 Pf., ährlich ! M. 20 Pf. mit ilkuſtrirtem Anterhaltungsblatt 1 Mk. 70 Pf. excl cheinen bis Mittags 12 Uhr in der Expedition eingehen, finden ſofortige Aufnahme und werden die ein⸗ Local-Anzeigen mit 6 Pf., Reclamen mit 20 Pf. berechnet. Bei größeren Aufträgen entſprechende Rabattbewilligung. — Für Schriesheim nimmt Herr Gaſtwirth Franz Carqus zum „deutſchen Kaiſer“ jederzeit Inſerate an. — Alle Annoncen⸗Expeditionen Ju nehmen Inſerate für uns an. est, Nr. 40. Mittwoch, den 18. Mai 1880. Kadenburg den 13. Mai 1880. Das Geſetz vom 6. Mai 1880 betreffend, Ergänzungen und Aenderungen des Reichs⸗Militär⸗ Geſetzes vom 2. Mai 1874, verkündet im Reichs. geſetzblatt Nr. 9, dürfte Viele der Leſer unſeres Blattes intereſſiren, daher wir dasſelbe ſeinem Wort⸗ laute nach hiermit veröffentlichen: Artikel J. Das Reichs⸗Militär⸗Geſetz vom eh 2. Mai 1874 (Reichs⸗Geſetzblatt 1874 S. 45) eis l. * wird durch nachfolgende Beſtimmungen ergänzt, be⸗ 8 ziehungsweiſe geändert. 1 § 1. In Ausführung der Artikel 57, 59 Apt I. und 60 der Reichsverfaſſung wird die Friedens⸗ Nolat, Präſenzſtärke des Heeres an Mannſchaften für die r. Zeit vom 1. April 1881 bis zum 31. März 1888 N auf 427,274 Mann feſtgeſtellt. Die Einjährig⸗ haft. Freiwilligen kommen auf die Friedens⸗Präſenzſtärke 1 nicht in Anrechnung. 171 § 2. Vom 1. April 1881 ab werden die rei Infanterte in 803 Batafloge, die Feldartilerie in Mi ge 3⁴⁰ Batterien, die Fußartillerie in 31 Bataillone, 10 l. a die Pioniere in 19 Bataillone formirt. § 3. Auf diejenigen Mannſchaften, welche nach Erlaß dieſes Geſetzes wegen hoher Loosnummer oder wegen geringer körperlicher Fehler der Erſatz⸗ reſerve erſter Klaſſe überwieſen werden (8 25 Abi. 1. und Abſ. 2 b des Reichs⸗Militärgeſetzes), finden, ſoweit dieſelben nicht auf Grund der Ordination oder der Prieſterweihe dem geiſtlichen Stande ange⸗ hören, in Ergänzung ihrer bisherigen Verpflichtungen, die nachfolgenden Beſtimmungen Anwendung: 1. Dieſelben dürfen im Frieden zu Uebungen ein⸗ berufen werden. Die Zahl der zur erſten Uebung und der zu Wiederholten Uebungen einzuberufenden Mannſchaften wird durch den Reichshaushalts⸗Etat feſtgeſetzt. Erſatzreſer⸗ viſten, welche geübt haben, verbleiben während der Geſammtdauer ihrer Erſatzreſervepflicht in iegerſten 1 der Erſatzreſerve erſter Klaſſe. 1 1 Zunächſt ſind die Freigelooſten nach der 1 S195 Reihenfolge ihrer Loosnummern heranzuziehen, ung ſodann diejenigen Mannſchaften, welche wegen geringer körperlicher Fehler an die Erſatz⸗ reſerve erſter Klaſſe überwieſen werden, nach Maßgabe des Lebensalters und der beſſeren Dienſtbrauchbarkeit. Die Auswahl der letz⸗ teren erfolgt bei ihrer Ueberweiſung zur Er⸗ ſatzreſerve erſter Klaſſe im Aushebungsge⸗ ſchäft. 3. Dieſe Uebungspflicht erſtreckt ſich auf vier Uebungen, von welchen die erſte eine Dauer von 10, die zweite eine Dauer von 4 und die beiden letzten eine Dauer von je 2 Wochen nicht überſchreiten ſollen. Der Geſtellungstag für die erſte Uebung iſt den Uebungspflichtigen bei der Ueberweiſung zur Erſotzr⸗ſerve bekannt zu mochen. Erfolgt die Einberufung zu einem ſpäteren Termin, ſo kommt die Zwiſchen⸗ zeit auf die Dauer der Uebung in Anrech⸗ nung. Letztere Beſtimmung findet keine An⸗ wendung, wenn die ſpätere Einberufung auf Anſuchen der Uebungspflichtigen, oder wenn mit dem Einvernehmen der Civilverwaltung im Intereſſe der Uebungspflichtigen eine Ver⸗ ſchiebung des Termins der Einberufung er⸗ folgt. 4. Jungen Leuten von Bildung, welche ſich während ihrer Dienſtzeit ſelbſt bekleiden, aus⸗ rüſten und verpflegen, und welche die ge⸗ wonnenen Kenntniſſe in dem vorſchriftsmäßi⸗ gen Umfange dargelegt haben (§ 11 des Geſetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienſt, vom 9. November 1867) ſteht für die erſte Uebung unter denjenigen Truppen⸗ theilen die Wahl frei, welchen für das be⸗ treffende Jahr die Ausbildung von Erſatz⸗ reſerven übertragen iſt. (Fortſetzung folgt.) ere Volitiſche Aleberſicht. Der Reichstag iſt geſchoſſen. Groll im Herzen ſchieden Reichsregierung und Volksvertretung von einander. Seit Beſtand des Reiches platzten zog ſich hinter den Kouliſſen des Reichstags eine die Gegenſätze zwiſchen dem Kanzler und dem Par⸗ lamente noch nie ſo ſcharf auf einander wie in der verfloſſenen Seſſion, noch keine Seſſion ſchloß aber auch mit ſolchen Diſſonanzen zwiſchen den Erwähl⸗ ten des Volkes und dem Erwählten der Krone. Fürſt Bismark hat ſich ein einziges Mal während der ganzen Seſſion im Reichstag gezeigt und wir geſtehen aufrichtig, wir bedauern, daß er es dies einemal über ſich gewinnen konnte, ſeine Zurück⸗ haltung aufzugeben. Denn es war kein guter Stern, welcher über der Sitzung ſtrahlte, in der der Reichs⸗ kanzler all' dem Verdruß und Unmuthe, der ſein Inneres erfüllt, Worte verlieh. Hageldicht fielen die Anklagen gegen alle Fraktionen im Hauſe nieder, keine konnte ſich rühmen, vor den Augen des Ge⸗ waltigen Gnade gefunden zu haben, und faſt drohend klang der Vorwurf, daß der Partikularismus wieder üppig in die Halme ſchieße, worauf wie ein ſchmerz⸗ licher Aufſchrei eines getäuſchten Herzens das: „ich bin müde, todtmüde!“ folgte. Die Rede des Fürſten Bismarck hinterließ einen peinlichen Eindruck im Reichstage, fie erzeugte im ganzen Reiche Unruhe und Beſorgniß, im Auslande Erſtaunen und ſpeciell in Frankreich zügelloſe Freude, die in dem Ausrufe der „France“: „Die deutſche Einheit wird ſich nicht befeſtigen,“ ihren prägnanteſten Ausdruck fand Noch unter dem Eindruck der Rede des Kanzlers ging das Parlament an die Berathung der Elbe⸗Akte und während die Regierung alle Hebel in Bewegung ſetzte, dieſe Akte durchzubringen, während ſie ſich ſogar herbeiließ, ihre Zuſtimmung zur Ausmerzung der zwei wichtigſten Paragraphen zu geben, nur damit das ganze Geſetz nicht Schiffbruch leide, voll⸗ Geſinnungswandlung und die Elbe⸗Akte die am Montag in der Vormittagsſitzung in zweiter Leſung angenommen war, wurde am Abend des gleichen Tages in dritter Leſung abgelehnt. Die Seſſion endete auf dieſe Weiſe mit einer eklatanten Nieder⸗ lage der Reichsregierung, oder präziſer ausgedrückt: des Fürſten Bismarck, der eben leider, wie dieſes Reſultat beweist, durch ſeine Recriminationen gegen alle Parteien auch alle zur Oppoſition gegen ſeine Recken cob Van . Niet l. tomweg,“ 8 Dorfgeſchichte. (Jortſetzung.) Hätte ſich Ladſch! bei der Konfirmation nicht knieen müſſen, der kleine Pfarrer hätte eines Schemels bedurft, um ihm das Abendmahl reichen zu können, ein ſo langer Kerle war Ladſchi ſchon in ſeinem 15. Lebensjahre. Käthi, ſeine Mutter, war aber auch recht ſtolz auf ihren langen Ladſchi, oder vielmehr auf die Länge deſſelben und verſicherte, wenn er auch zu gar nichts güf der Welt tauge, ſo gebe es doch den ſchönſten Flügelmann bei dem Leibgrena⸗ dier⸗Regiment, wie ſein Vater ſeliger, unbekannter Weiſe einer geweſen ſein ſoll. Der Ladſchi wollte aber damals noch gar nichts vom Soldätenweſen wiſſen; ſein Muth kam erſt ſpäter, als man ihn umſonſt bekam und die Begeiſterung Helden ſchuf, g die gemöhnfiche Natur nur Menſchen zeugte von höchſt ſriedliebendem und feuerloſem Charakter. 5 Ahtil * abennte, f . . 90 . und Der Ladſchi wäre gar gerne ſein Leben lang auf der Bärenhaut liegen geblieben, aber ſeine Mutter gab ihm kein Geld, daß er am Sonntag mit den andern Burſchen in's Wirthshaus konnte, einen Schoppen trinken oder zwei, denn bei ſeiner Länge machte einer kaum ſeine Gurgel naß und von einer Pfeife und Tabak dazu, was er auch gerne gehabt hätte, war gar keine Rede. Er ſchnitzte ſich allerdings eine aus Holz und rauchte Nußblätter, aber damit konnte er nicht öffent⸗ lich erſcheinen, ohne ausgelacht zu werden und es wurde ihm auch übel darauf und ſo dachte er dann endlich: „Muß halt, glaub ich, doch arbeſten — dienen, um Etwas zu verdienen, und ging zu einem Holzhäudler in Tagelohn. Aber wie's geht, 's kommt oft nur auf den Anfang an. Als der Ladſchi einmal ſeine Kraft verſpürt hatte, arbeitete ber wie ein Risſe, berdiente brav Geld, konnte ſich kleiden und thum wie andere Leute. Habs denkt, ſagte dann oft Käthi, ſeine Mut⸗ ter, 's gibt ein Teufelskerl, wenn's ihm mal kommt. Hat ſelbige Zigeunerin ja guch geſagt, man muß Genuß. Bildung, Freiheit für! Alle! der Jugend hre Freud laſſen als ihr Kind zur Rückkeze hinausfiel. S'Obſt fällt von ſelbſt ab, wenns reif iſt, man braucht es nicht herunter zu bengeln. Der Ladſchi gedieh ganz charmant; aber Ladſchi hieß er doch, er mochte ſich auch noch ſo flink beim Tanze herumdrehen. Und wäre es eben kein armer Teufel geweſen, wer weiß, ob ſich nicht die erſten Mädels in ihn vergafft hätten. Wie er eine Idee bekommt. Ans Denken hat der Ladſchk wenig oder gar nicht gedacht. Er hatte nur einen Gedanken „der an ſeinem Leben hing, wie das Gewicht an elner Uhr und auch dieſelbe Wirkung auf fein Lebens⸗ räderwerk hatte — dieſer Gedanke war Arbeit um Da kamen die Tage; woges hieß: Wohlſtand, Das waren herrliche Tage lau der Wohlſtand“ zeigke ſich in auffanender Weiſe in den Wirthshäuſern, die Bildung an promn⸗ ten Völksverſammlungen und die Freiheit als Ane große Baßgeige am Himmel, die erſt⸗ahetunterge⸗ holt werden ſollte, damit die ganze wohlſtändig ge⸗ bildete Welt darnach tanzen könne!!! 1 Als in heißem Ideenkampfes dis Geiſter anein⸗ ander platzten, ſtand im Anfange der Ludſchi ſchüch⸗