Welauntmachun . Die Reviſion der Liſten der größten Grund⸗ und Gewerbe⸗ beſitzer betr. r. 23. Nach §S 2 der Wahl⸗ ung für die Kreisverſammlung ſoll alljährlich die Liſte der nach § 3 des Verwaltungsgeſetzes bei der Wahl der Kreis ⸗ Abgeordneten wahlberechtigten Grundbeſitzer und Gewerhetreibenden, 38 des Verwaltungsgeſetzes zum Stimm⸗ recht auf den Kreisverſmamlungen be⸗ rufenen größten Grundbeſitzer einer Reviſion unterworfen werden. Es werden daher: a) als Grundeigenthümer, welche in dem Kreiſe an LiegenſchaftenGrund⸗ ſteuerkapitalien von zuſammen 25,000 fl. beſitzen, die ſeit 5 Jahren von ihnen oder ihren Familienvorfahren verſteuert wer⸗ den — ohne Rückſicht auf ihren Wohnſitz; b) die Gewerbtreibenden, welche im Kreiſe ihren Wohnort oder ihre Hauptniederlaſſung haben und Ge⸗ werbſteuerkapitalien im Betrage von mindeſtens 50,000 fl. in dem Kreiſe beſitzen, die von ihnen oder ihren Familienvorfahren ſeit fünf Jahren verſteuert werden; e) die Körperſchaften — Genoſſen⸗ ſchaften, Stiftungen und Actien⸗ geſellſchaften, deren Verwaltung im Kreiſe ihren Sitz oder ihre Hauptniederlaſſung hat, und welche in demſelben ſeit länger als fünf Jahren an Grundſteuerkapitalien 25,000 fl. oder an Gewerbſteuer⸗ kapitalien 50,000 fl. verſteuern, einſchließlich des Gr. Fiskus, je⸗ doch mit Ausſſchluß der Gemein⸗ den. aufgefordert, binnen 4 Wochen neue Anſprüche anzumelden und Veränder⸗ ungen des Beſitzſtandes und des Wohn⸗ ſitzes, welche von Einfluß auf die Wahl⸗ und Stimmberechtigung ſind, anzuzeigen. Dieſe Anmeldung hat zu geſchehen: a) Von denjenigen, welche in dem Kreiſe ihren Wohnort oder ihre Hauptniederlaſſung haben, bei dem Bezirksamte ihres Wohnortes bezw. ihrer Hauptniederlaſſung. b) Von denjenigen, welche weder Wohnfitz noch Hauptniederlaſſung im Kreiſe haben, bei dem Kreis⸗ hauptmann. Die Anmeldungen haben zu enthalten die Angaben J. des Vor⸗ und Zunamens und des Standes des ſteuerpflich⸗ tigen Grund⸗ bezw Gewerbe⸗ beſitzers; des Wohnortes oder der Haupt⸗ nieberlaſſung deſſelben (in⸗ oder außerhalb des Kreiſes); ob derſelbe volljährig oder minderjährig iſt, letzterenfalls die Angabe des Namens und Wohnortes des Vormundes; bei Frauen, wenn ſie verhei⸗ rathet ſind, weiter die Angabe des Namens und Wohnortes des Ehemanns; der von dem Steuerpflichtigen oder von ſeinen Familienvor⸗ fahren ſeit mindeſtens fünf Jahren — das laufende Steuer⸗ jahr mit eingerechnet — in dem Kreiſe verſteuerten Grund⸗ bezw. Gewerbeſteuerkapitalien und zwar getrennt nach den auf jeden Steuerdiſtrict ent⸗ fallenden Quoten. Mannheim den 1. April 1880. Der Kreishauptmann Engelhorn. 4000 Mark ſind ſofort auf erſte Hypotheke, ganz ſowie der nach § 27 Ziffer 5 und § a a f Verhebung von Pfafter⸗Arhei. Die Herſtellung von Straßen- und Rinnenpflaſter an den Kreisſtraßen des Kreiſes Mannheim, und zwar in nachſtehenden Ortſchaften, ſoll im Submiſſionswege vergeben werden. „ a. Amtsbezirk Schwetzingen. m. Straße Nr. 7. Seckenheim, neues Rinnenpflaſter (Sandſtein 164 Umpflaſterung von Rinnen 5 64 Straße Nr. 9. Brühl, neues Rinnenpflaſter a Umpflaſterung von Rinnen Straße Nr. 9. Ketſch, neues Rinnenpflaſter „ Straße Nr. 10. Friedrichsfeld, neues Rinnenpflaſter . Straße Nr. 13. Edingen, 5 . a Umpflaſterung von Rinnen 17. Plankſtadt, neues Rinnenpflaſter. b. Amtsbezirk Mannheim. Nr. Straße Ladenburg, neues Straßenpflaſter (Syenit) 280 traße Nr. 1 1 Umpflaſterung v. Straßenpflaſter „ 280 Straße Nr. 2 u. 3. Käferthal, neues Rinnenßflaſter ( Sandſtein) 60 Straße Nr. 3. Käferthal, Umpflaſterung von Straßen⸗ und Rinnenpflaſter 1 260 5 e 1 neues Straßenpflaſter (Syenit) 12 Straße Nr. 5. Wallſtadt, neues Rinnenpflaſter. (Sandſtein? 100 12. Neckarhaufen, neues Rinnenpflaſter . 9 Straße Nr. Umpflaſterung v. Rinnen 7 C. Amtsbezirk Weinheim. Straße Nr. 19. Heddesheim, neues Rinnenpflaſter. (Sandſtein) 64 Straße Nr. 30. 5 0 1 1 5 100 Straße Nr. 22. Leutershauſen, Umpflaſterung v. Straßen⸗ und Rinnenpflaſter (Syenit) 80 Straße Nr. 23. Oberflockenbach, neue Quermulde (Granit) 20 Straße Nr. 28. Hemsbach, neues Straßenpflaſter (Syenit) 20 Umpflaſterung v. Straßenpflaſter 5 510 Angebote ſind längſtens bis Mittwoch den 5. Mai dſs. J. Vor⸗ mittags 10 Uhr verſiegelt und mit entſprechender Aufſchrift verſehen anher einzuſenden. Die Submiſſionsbedingungen können täglich auf unſerem Bureau ein⸗ geſehen werden. Mannheim den 22. April 1880. Gr. Waſſer⸗ und Straßenbau⸗Inſpection. PBreußiſche Hagel-Verſicherungs⸗Actien⸗Geſellſchaft. Größte Deutſche Actien-Geſellſchaft. Begebenes Grundcapital: 2,250,000 Mk. Reſervefonds: 1,350,000 Mk. Die Geſellſchaft verſichert Bodenerzeugniſſe gegen Hagelſchlag zu feſten Prämien ohne alle Nachzahlung und gewährt für mehrjährige Ver⸗ ſicherungen einen Prämien⸗Rabatt von 5, reſp. 7 und 10%, ſowie nach 5 hagelfreien Jahren eine Ectra⸗Bonification von 5, 8 und 20%, ſo daß ſich ohne dieſelbe die Netto⸗Prämien in guten Gegenden bis auf nur 63 Pf. pro 100 Mk. beziffert. Der ſeit dem 15jährigen Beſtehen der Geſellſchaſt gewährte Rabatt erreichte im Ganzen die beträchtliche Summe von über 1 Million Mk. Es betrugen im Jahre: die Verſicherungsſumme: 1865; lerſtes) Mk. 25,069,200. 1879; (IStes) „ 182,500,000. im Jahre: der Rabatt: 1 1865: lerſtes) Mk. i k. 147,978. 1879: (I5tes) „ 110,600 „ 794,748. Die Durchſchnitts⸗Prämie pro 1879 betrug nach Abzug des Rabatts nur ca. 83 Pf. pro 100 Mk. Die Schadenregulirung erfolgt prompt und die Schadenzahlung längſtens binnen 4 Wo chen. Zur Vermittelung von Verſicherungen empfiehlt ſich Balentin Trippmacher in Ladenburg. I ee 2 falk un gaben Kaden LOOSE à & Mk. ſind zu der am 7. Juni 1880 ſtattfindenden erſten Ziehung allein und Umgegend zu haben in der Expedition dieſes Blattes. N Wir möchten darauf aufmerkſam machen, daß es von Werth iſt, gleich bei der erſten Ziehung anzufangen, da bei ſpäterem Ankauf die abge⸗ laufenen Verlooſungen na chbezahlt werden müſſen. K LINIR die Prämien ⸗ Einnahme: Mk. 247,800. „ 1,688,000. die Schäden: M 5 5 für hier oder getheilt auszuleihen. Näheres in der Exped. für Augen⸗ und Gehör Kranuſte zu Mannheim von Dr. Elvenich. Sprechſtunde von 9— 12 und von 3—4, Neckarſtraße K 1 Nr. 6. Winterſaat wird unterſagt. Welauntmachung. Die Verwendung von Zucht⸗ hengſten betr. 3 Nr. 1328. Zufolge amtlicher un ordnung werden die hier wohnenden 5 Hengſthalter in Kenntniß geſetzt, daß künftig Hengſte zur Bedeckung von Stuten, welche dem Eigenthümer dez; Hengſtes nicht gehören, nur dann der⸗ wendet werden dürfen, wenn die Zucht⸗ tauglichkeit der Hengſte feſtgeſtellt und — ihre Verwendung amtlich genehmigt it acpbbſſon Uebertretungen ſind mit Geldſtrafe bon 9 35 30 bis 150 Mark bedroht. 1 . Die zur Zucht beſtimmt werdenden ale Veli Hengſte müſſen ſpäteſtens bis I, Jun gabattbewill bei Gr. Bezirks⸗Amt durch die Eigens thümer angemeldet werden und sind dieſe Anmeldungen von dem Gemeinde rath aufzunehmen und Gr. Bez.⸗Amt ſpäteſtens bis zu genanntem Termine 4 — vorzulegen, worauf alsdann von Gr. ö Het Handelsminiſterium die Prüfung der Zuchttauglichkeit der Hengſte durch ge⸗ De N. ordnete Körcommiſſion angeordnet wer⸗ dings Au den wird. Kudilthen n Ladenburg den 19. April 1880. uit ider Nin Der Gemeinderat. lch daf ar f A. Huben. 5 Fluchten thu Brehm. Gewebes, fe l geſtiſtet hat u Belauntmachung. fene dan betrügeniſche Die Aufnahme bon Zoͤglingen in ſiebate Quel die Großh. Blinden⸗Erziehungs⸗ Anſtalt in Ilvesheim betr. liſſen chrüche Nr. 17681. In der Blinden et Veturtheilun, ziehungs⸗Anſtalt zu Abesheim werden eigen In auf 1. Auguſt dſs. Js. vorausſichtſſchh aber die 0 acht Plätze für Zöglinge frei werden nimmer und i Mit Bezugnahme auf 8 10 des dir dom Wu Statuts (Geſetzes⸗Verordnungs⸗ Bak beachten. 1877 S. 108) werden Eltern und 3 Ganz be Vormünder aufnahmsfähiger blinder Waden wiel Kinder aufgefordert, ihre Anmeldungen ihr geſelſchf bei dem Verwaltungsrath der Anſtalt ligt das be unverweilt einzureichen. 5 Im, wich Mannheim den 20. April 1880. ſlfte als Oh Großh. Bezirksamt. . iu bermindern Engelhorn. „Hauptmann . Kaufmann. den“ ſind ebe „Schulden hab Bekanntmachung. fegen in be Eihſchaſt, die Nr. 1432. Härath gelten Das Krauten in der ſt wegen Mangel an Raum zu ber iaufen. Uebertretungen haben geeignete Strafe 110 zur Folge. haller Ladendurg, 23. April 1880. 4 5 Bürgermeiſteramt. ſudem nehr A. Huben. dehm. bor alen Ding nen,“ daß es, Ein Klavier wiesen hat, 90 zu leben und — —— 0 Näheres in der Expedition dss. Bl. Rinder Faſſel zu verkaufen bei Le Die B. Ein ſprungfähiger Zu verkaufen. Valentin Neffert. 5 8 . 5 Iblohim die Halten fei aas her Jer Vier neue polirte Nußbaum⸗Kleiderſchränke i en 00 (Chiffoniey bei inne C. Boget, e Fournir⸗Schneidmühle. fene ziß d Dürr- Obst, Für arme. frei. Swelſchgen und Ochnitz⸗ . A. Merſtel empfiehlt Jutterm ehl (Korndunſt) er nach den en 100 Pfd. 7 wet , fd 1 Repskuchen. ung ig;