und wie i g h heiße holtr 10 aben B. Ag . rten Kaufnun 8 aufmerkſan Loose zu eg ausgeſtatteten 10 er Gegend enz zen läßt. 9 Vertrauen, ie oten ſind und g ſtets ſtteng u cher Gewinne a ten. pril. (Pro 0 ihlten Preiſe 9 50. ruſſiſcher 5.60. amerika er Geg. 19.75. 50. ungar. 16) 15.25. bis 154 16.50. ruſſt 24.—. bis 25. —, bis erbſen —. —. 28.50. bis 20 is 135.—. Luhe Kleeſamen deu 2. Sorte 80.— 5 .—. bis 34 mit Sach Nr. 3. Nr. 4. 33.— 29.— in der Höhle, bes mes ihm gelurt de man ſein Nan. er Fall, was wa erſtrichen, ohne würde, wan; ihm werden i n Weg nic kes umgeben war, n ſich in ihnen! perſammelt, „ enſter hatt; dieſem Num, i 3 Licht verbteitel . Famile Dante Mrennpolzverſteigerung Donnerſtag den 22. ds. M. Vormittags 9 Uhr anfangend, lußt die Gemeinde im Rathhauſe hier 8000 Stück buchene Wellen, 640 Steer buches Prügelholz öffentlich verſteigern. Die Nummer dieſer Holzſortimenten ſind am Rathhauſe angeſchlagen und die betreffenden Waldhüter ſind ange⸗ wieſen, das Holz auf Verlangen vor⸗ zuzeigen. Schriesheim, 15. April 1880. Bürgermeiſteramt. Gaber. Uergebung von Straßenbau- Arbeiten. Nr. 243. Am Donnerſtag, 22. April l. J., Vormittags 10 Uhr wird auf dem Rathhauſe in Feudenheim die Erd⸗ und Planir⸗Arbeit ſowie Lieferung von Neckarkies zur Wieder⸗ herſtellung des beim Eisgang durch⸗ brochenen Straßendammes Rreisſtraße Nr. 1 zwiſchen Mannheim an der und Feudenheim öffentlich berſteigert. Die Accordbedingungen werden vor der Steigerung bekannt gegeben; auch wird von Straßenmeiſter Bühler in Mannheim auf Verlangen nähere Auskunft ertheilt. Mannheim, 13. April 1880. Gr. Waſſer- u. Straßenbau⸗Inſpection. 7000 Mark ſind sofort auf erſte Hypotheke, ganz oder getheilt auszuleihen. Näheres in der Exped. 9 Mannheimer Pferdemarktlooſe a 2 M. Caſſeler f „ à 3 „ Offenburger 5 „ zu haben bei Kaufmann Tang in Heddesheim und in der Expedition dſs. Blattes. Alle Sorten zum Anſtrich fertige OlIfarben Firnis Se, billigſt zu haben bei J. C. Müller, Kaufmann in Schriesheim. Anzeige. Von heute an, kann man bei mir im Hauſe, ſowie auf dem Wochenmarkt, Handkäſe, Zwiebel, Meerretig ac. c. haben. Valentin Rürck. Eine noch wenig gebrauchte Heckel bank billig zu verkaufen. Näh. in der Exped. dſs. Bl. Die Weinhandlung von J. J. Scola Ladenburg, e'npfiehlt mouſirende Weine in / ½ und ¼ Flaſchen in anerkannt vorzüglicher Qualität unter 5 billigſter Berechnung. Ein Morgen Acker in 2 Parzellen auf ein Jahr zu verpachten. Näh. bei Georg Broſe. Zwei große Pfuhlzüber zu berkaufen bei Philipp Fuchs, Wirth. „Weſt-Texas, eine Blüthenſtätte Deutſcher Coloniſotion in Amerika!“ N Dieſe Broſchüre nebſt Korte wird gegen Einſendung einer 10Pfg. Marke frei verſandt von dem Autoriſirten Infor- mations⸗Bureau für Weſt⸗Texas. (O. B. 234) 5 Schifflände, Baſel. Bekanntmachung. Die Gewährung ländlicher Darlehen betr. Wir haben die Ehre, Sie davon zu benachrichtigen, daß wir beſchloſſen haben, die ländlichen Darlehen, die kündbaren und unkündbaren, zum Zins fuß von 45 4% p. a. zu gewähren. Eine Proviſion wird nicht berechnet. Bei den unkündbaren (Annuitäten⸗) Darlehen iſt Alles, was über 4% gezahlt wird, lediglich Tilgungsquote, es wird ſonach insbeſondere auch keinerlei Ver⸗ waltungsgebühr, weder eine jährliche noch eine einmalige, in Anſatz gebracht. Unter ländlichen Darlehen verſtehen wir ſolche, welche auf Grund eines Verſatzes gegeben werden der mindeſtens zu / des Geſammtverſatzes in fruchttragenden Grundſtücken beſteht, während das ¼ in Wohnhäuſern und Oeconomiegebäulichkeiten beſtehen darf. Wir ſind bereit, je nach dem Wunſch des Schuldners zu geſtatten, daß die Zins⸗ (oder Annuitäten⸗) Zahlung halbjährlich oder jährlich und zwar zu ſolchen Zeitpunkten ſtattfindet, welche dem Schuldner vorausſichtlich beſonders bequem ſind. Wir erſuchen Sie hiervon freundlichſt Vormerkung zu nehmen und in Ihren Kreiſen von unſerem Beſchluß den Intereſſenten Nachricht zu geben. Gleichzeitig theilen wir Ihnen mit, daß wir auch Darlehen an Provinzen, Kreis- und Bezirksverbände, Gemeinden und andere öffentliche Corporationen, welche ein geſetzliches Umlagerecht beſitzen zu einem Zinsfuß von 4¾4% ohne Berechnung einer Proviſion gewähren. Wir erſuchen Sie freundlichſt auch hiervon Vormerkung zu nehmen. Aheiniſche Hypotheken-Bank. KLINIK für Augen⸗ und Gehör Krane zu Mannheim von Dr. Elve nich. Sprechſtunde von 9— 12 und von 3—4, Neckarſtraße K 1 Nr. 6. re Man biete dem Glücke die Hand! 400,000 R- Mark Haupt⸗Gewinn im günſtigen Falle bietet die allerneueſte große Geldverlooſung, welche von der hohen Regierung genehmigt und garantirt iſt. Die vortheilhafte Einrichtung des neuen Planes iſt derart, daß im Laufe von wenigen Monaten durch 7 Verlooſungen 45,200 Gewinne zur ſicheren Entſcheidung kommen, darunter befinden ſich Haupttreffer von eventuell R.⸗M. 400,000 ſpeziell aber 1 Gewinn a / 250,000 1 Gewinn a , 12,000 1 Gewinn a / 150,000 24 Gewinne a , 10,000 1 Gewinn a i 100,000 5 Gewinne a 8,000 1 Gewinn a , 60,000 54 Gewinne a 5,000 1 Gewinn a . 50,000 65 Gewinne a 3,000 2 Gewinne a , 40,000 213 Gewinne a 2,000 2 Gewinn a . 30,000 631 Gewinne a 1,000 5 Gewinne a , 25,000 773 Gewinne à 500 2 Gewinn a / 20,000 950 Gewinne a . 300 12 Gewinne a l 15,000 26,450 Gewinne a 138 ꝛc. ꝛc. Die Gewinnziehungen find planmäßig amtlich feſtgeſtellt. Zur nächſten erſten Gewinnziehung dieſer großen vom Staate ga⸗ rantirten Geldverlooſung koſtet I. ganzes Original⸗Loos nur Mark 6 halbes 5 7 55 1 viertel N „„ de Alle Aufträge wer den ſofort gegen Einſendung, Poſteinzahlung oder Nachnahme des Betrages mit der größten Sorgfalt ausgeführt und erhält Jedermann von uns die mit dem Staatswappen verſehenen Original⸗ looſe ſelbſt in Händen. Den Beſtellungen werden die erforderlichen amtlichen Pläne gratis beigefügt und nach jeder Ziehung ſenden wir unſeren Intereſſenten un⸗ aufgefordert amtliche Liſten. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt ſtets prompt unter Staats⸗Garantie und kann durch directe Zuſendungen oder auf Ver⸗ langen der Intereſſenten durch unſere Verbindungen an allen größeren Plätzen Deutſchland's veranlaßt werden. Unſere Collecte war ſtets vom Glücke beſonders begünſtigt nnd haben wir unſeren Intereſſenten oftmals die größten Treffer ausbezahlt, u. a. ſolche von Mark 250,000, 225,000, 150,000, 80,000, 60,000 40,000 ꝛc. Vorausſichtlich kann bei einem ſolchen auf der ſolideſten Naſts gegründeten Unternehmen überall auf eine ſehr rege Betheiligung mit Beſtimmtheit gerechnet werden, und bitten wir daher, um alle Aufträge ausführen zu können, uns die Beſtellungen baldigſt und jedenfalls vor dem 30. April dss. J. zulommen zu laſſen. Kaufmann & Simon, Bank⸗ und Wechſel⸗Geſchäft in Hamburg. Ein- nnd Verkauf aller Arten Staatsobligationen, Eiſenbahn⸗Actien und Anlehenslooſe. P. 8. Wir danken hierdurch für das uns ſeither geſchenkte Ver⸗ trauen und indem wir bei Beginn der neuen Verlooſung zur Bethei⸗ ligung einladen, werden wir uns auch fernerhin beſtreben, durch ſtets prompte und reelle Bedienung die volle Zufriedenheit unſerer geehrten Jutereſſenten zu erlangen. G. Karlsruhe, den 19. März 1877. BVeſtanntmachung. Den Betrieb des Armendades in Baden betr. Nr. 4461. Den Großh. Bezirks- ämtern wird unter Bezugnahme auf die diesſeitige Verordnung vom 9. Jan. 1871 (G. u. V. Bl. von 1872, Nr. IIY) eröffnet: Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden die Räume des Armen⸗ bades in Baden durch die Aufnahme ſolcher Kranken, welche aus öffentlichen Mitteln unterſtützt werden, nicht voll⸗ ſtändig in Anſpruch genommen. Man ſieht ſich daher veranlaßt, um die ge⸗ nannte Anſtalt möglichſt vielen Kranken nutzbar zu machen, künftig, ſoweit noch Räume verfügbar ſind, die Aufnahme in das Armenbad auch ſolchen weniger bemittelten Kranken zu geſtatten, welche die Koſten ſelbſt zu beſtreiten haben. Für die Kranken letzterer Art wer⸗ den folgende Beſtimmungen getroffen: 1) Die der Anſtalt zu leiſtende Ver⸗ gütung für Wohnung, Verköſti⸗ gung, Abwartung, Bäder und Arzneimittel beträgt 2 Mk. 50 Pfennig täglich für den Kopf. Zu der Koſt wird täglich ein Viertel Liter Wein ohne beſon⸗ dere Aufrechnung berabreicht. 2) Behufs Geſtattung der Aufnahmen haben ſich die Kranken — die Fälle erſt ſpäter eintretender Krankheiten ausgenommen — je⸗ weils in der erſten Hälfte des Monats April unter Vorlage eines ärzlichen Zeugniſſes an Gr. Badanſtalt⸗Comiſſion in Baden zu wenden, welche die einkom⸗ menden Geſuche zu prüfen und den Tag des Eintritts zu be⸗ ſtimmen hat. 3) Die von den Kranken zu leiſten⸗ de Vergütung iſt für die muth⸗ maßliche Dauer der Kur an die Verrechnung des Armenbades zum Voraus zu bezahlen. Die in das Armenbad aufge⸗ nommenen Kranken haben ſich in jeger Beziehung der beſtehen⸗ den Hausordnung zu fügen. 5) Im Uebrigen finden die Beſtim⸗ mungen der Verordnung vom 9. Januar 1872, G. u. B. Bl. Nr. III. auch auf die ſelbſt zahlenden Kranken Anwendung. 4 Miniſterium des Innern. (gez.) Stöſſer. Beſchluß. Nr. 15,388. Vorſtehenden Erlaß bringen wir wiederhohlt zur öffent⸗ lichen Kenntniß. Mannheim, den 7. April 1880 Großh. Bezirksamt. 5 Lang. Garrecht Bekanntmachung. Die Feldbereinigung im Unterfeld hieſ. Gemarkung betreffend. Nr. 1313. Bis Mittwoch den 21. dſs. Mts. ſollen die Namen der Güterbeſitzer des Bereinigungsdiſtrikts Unterfeld hieſiger Gemarkung in der Natur erhoben werden. Die Beſitzer der in dem Bereini⸗ gungsdiſtrikt gelegenen Grundſtücke wer⸗ den deßhalb aufgefordert bis längſtens am Vorabend des genannten Tages die Grundſtücke genau mit dem Namen der reſp. Eigenthümer zu bezeichnen, bei Vermeidung daraus entſpringende Nachtheile. 5 Ladenburg den 15. April 1880 Bruürgermeiſteramt. A. Hußen. Brehm. Die neueſten Tapetenmuſſ er ſind angekommen und ſtehen zu Jedermann Anſicht gern zu Dienſten. 8 Gabr. Hartmann, Sattler und Tapezierer.