Sornunntmu ung. Den Betrieb des Armendades in Baden betr. Nr. 4461. Den Großh. Bezirks⸗ ämtern wird unter Bezugnahme auf die diesſeitige Verordnung vom 9. Jan. 1871 (G. u. V. Bl. von 1872, Nr. III) eröffnet: Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden die Räume des Armen⸗ bades in Baden durch die Aufnahme ſolcher Kranken, welche aus öffentlichen Mitteln unterſtützt werden, nicht voll⸗ ſtändig in Anſpruch genommen. Man ſieht ſich daher veranlaßt, um die ge⸗ nannte Anſtalt möglichſt vielen Kranken nutzbar zu machen, künftig, ſoweit noch Räume verfügbar ſind, die Aufnahme in das Armenbad auch ſolchen weniger bemittelten Kranken zu geſtatten, welche die Koſten ſelbſt zu beſtreiten haben. Für die Kranken letzterer Art wer⸗ den folgende Beſtimmungen getroffen: 1) Die der Anſtalt zu leiſtende Ver⸗ gütung für Wohnung, Verköſti⸗ gung, Abwartung, Bäder und Arzneimittel beträgt 2 Mk. 50 Pfennig täglich für den Kopf. Zu der Koſt wird täglich ein Viertel Liter Wein ohne beſon⸗ dere Aufrechnung berabreicht. 2) Behufs Geſtattung der Aufnahmen haben ſich die Kranken — die Fälle erſt ſpäter eintretender Krankheiten ausgenommen — je⸗ weils in der erſten Hälfte des Monats April unter Vorlage eines ärzlichen Zeugniſſes an Gr. Badanſtalt⸗Comiſſion in Baden zu wenden, welche die einkom⸗ menden Geſuche zu prüfen und den Tag des Eintritts zu be⸗ ſtimmen hat. Die von den Kranken zu leiſten⸗ de Vergütung iſt für die muth⸗ maßliche Dauer der Kur an die Verrechnung des Armenbades zum Voraus zu bezahlen. Die in das Armenbad aufge⸗ nommenen Kranken haben ſich in jeger Beziehung der beſtehen⸗ den Hausordnung zu fügen. Im Uebrigen finden die Beſtim⸗ mungen der Verordnung vom 9. Januar 1872, G. u. B. Bl. Nr. III. auch auf die ſelbſt zahlenden Kranken Anwendung. Karlsruhe, den 19. März 1877 Miniſterium des Innern (gez.) Stöſſer. Beſchluß. Nr. 15,388. i Erlaß bringen wir wiederhohlt zur öffent⸗ lichen Kenntniß. Mannheim, den 7. April 1880. Großh. Bezirksamt. Lang. Garrecht. Vellannkmachung. Die Erſatzwahl in den Ge⸗ meinderath betr. habten Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderath wurde auf die Reſt⸗ dienſtzeit bis 4. Januar 1883 — Herr Gabriel Hartmann, Sattler mit Stimmenmehrheit erwählt. — Dieſes Wahlergebniß wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß die Wahlakten von morgen an 8 Tage lang zu jedes Wahlberech⸗ tigten Einſicht in dem Rathhauſe hier offenliegen und etwaige Einſprachen oder Beſchwerden gegen die Wahl bin⸗ nen acht Tagen von morgen an ge⸗ rechnet, diesſeits oder bei Gr. Bezirks⸗ amt Mannheim ſchriftlich oder münd⸗ lich zu Protokoll, mit ſofortiger Be⸗ zeichnung der Beweismittel, angebracht werden müſſen. adenburg den 14 April 1880. Bürgermeiſter⸗Amt. A. Huben. Brehm. Nr. 1302. Bei der heute ſtattge⸗ 8 5NUV́ÿIkX briginal Singer Nähmaschinen, von welchen allein Bereits 3 Millionen für die verſchiedenſten Zwecke in Ge⸗ brauch ſich befinden, 5 Rur ächt, wenn mit dieſer Handelsmarke verſehen. Reparaturen aller Syſteme prompt und billigſt. Maſchinentheile, Nadeln, Garn dc. in vorzüglichſter Quali- tät zu Fabrikpreiſen. Alte oder nicht zweck- entſprechende Maſchinen aller Syſteme werden in Zahlung angenommen. Vorzüglichkeit wegen die billigſten und beliebteſten Nähmaſchinen der Welt. Dieſelben werden ohne Preiserhöhung gegen monatliche Natenzaßlungen abgegeben, um dadurch auch den Unbemitteltſten die Anſchaffung einer der⸗ beſten, zum Erwerb dienenden Maſchinen zu ermöglichen und ſind aus ſchließlich zu haben bei 6. Neidlinger, Heidleberg, Hauptſtraße 106, (Eing. Theaterſtr. Tadenburg, Hauptfraße 318. 79 400,000 R-Mark Haupt⸗Gewinn im günſtigen Falle bietet die allerneueſte große Geldverloo ſung, welche von der hohen Regierung genehmigt und garantirt iſt. Die vortheilhafte Einrichtung des neuen Planes iſt derart, daß im Laufe von wenigen Monaten durch 7 Verlooſungen 45,200 Gewinne zur ſicheren Entſcheidung kommen, darunter befinden ſich Haupttreffer von eventuell R.⸗M. 400,000 ſpeziell aber 1 Gewinn a , 250,000 1 Gewinn a , 12,000 1 Gewinn a , 150,000 24 Gewinne a , 10,000 R. 1 Gewinn a / 100,000 5 Gewinne a l 8,000 1 Gewinn a , 60,000 54 Gewinne a 5,000 1 Gewinn a e 50,000 65 Gewinne a 3,000 2 Gewinne a , 40,000 213 Gewinne a 2,000 2 Gewinn a , 30,000 631 Gewinne a , 1,000 ö 5 Gewinne a . 25,000 773 Gewinne a 500 0 2 Gewinn a i 20,000 950 Gewinne a 300 1 12 Gewinne a , 15,000 26,450 Gewinne a 138 80 2c. ꝛc. Die Gewinnziehungen find planmäßig amtlich feſtgeſtellt. Zur nächſten erſten Gewinnziehung dieſer großen vom Staate ga⸗ rantirten Geldverlooſung koſtet 1 ganzes Original⸗Loos nur Mark 6 1 halbes * „ „ 3 1 viertel 75 5 „ 1 ein halb Alle Aufträge wer den ſofort gegen Einſendung, Poſteinzahlung oder Nachnahme des Betrages mit der größten Sorgfalt ausgeführt und erhält Jedermann von uns die mit dem Staatswappen verſehenen Original⸗ looſe ſelbſt in Händen. Den Beſtellungen werden die erforderlichen amtlichen Pläne gratis beigefügt und nach jeder Ziehung ſenden wir unſeren Intereſſenten un⸗ aufgefordert amtliche Liſten. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt ſtets prompt unter Staats⸗Garantie und kann durch directe Zuſendungen oder auf Ver⸗ langen der Intereſſenten durch unſere Verbindungen an allen größeren Plätzen Deutſchland's veranlaßt werden. Unſere Collecte war ſtets vom Glücke beſonders begünſtigt nnd haben wir unſeren Intereſſenten oftmals die größten Treffer ausbezahlt, 40 1 von Mark 250,000, 225,000, 150,000, 80,000, 60,000 „000 ꝛc. Vorausſichtlich kann bei einem ſolchen auf der ſolideſten aſts gegründeten Unternehmen überall auf eine ſehr rege Betheiligung mit Beſtimmtheit gerechnet werden, und bitten wir daher, um alle Aufträge ausführen zu können, uns die Beſtellungen baldigſt und jedenfalls vo dem 30. April dſs. . zukommen zu laſſen. Bank⸗ und Wechſel⸗Geſchäft in Hamburg. Ein⸗ und Verkauf aller Arten Staatsobligationen, Eiſenbahn⸗Actien und Anlehenslooſe. P. 8. Wir danken hierdurch für das uns ſeither geſchenkte Ver⸗ trauen und indem wir bei Beginn der neuen Verlooſung zur Bethei⸗ ligung einladen, werden wir uns auch fernerhin beſtreben, durch ſtets prompte und reelle Bedienung die volle Zufriedenheit unſerer geehrten Jutereſſenten zu erlangen. [BVekannfmächunſg Den Schutz nützlicher Vögel betr. Nr. 1292. Wir ſehen uns pergn⸗ laßt auf § 2 der Verordnung Großh. Handelsminiſteriums vom 1. Octobei 1864 Reg. Bl. Nr. 56 Seite 737, wonach das Einfangen, Tödten und Feilbieten der einheimiſchen Singvögel mit Einſchluß der Meiſen Lerchen Droſſeln, Amſeln und Staare, der Schwalben, Krähen, Spechte und font, kleine Feld⸗ und Waldvögel, ſpeſche nicht zum Jagdwild, gerechnet werden deßgleichen das Zerſtören ihrer Neſſer, das Ausnehmen ihrer Eier und dag Feilbieten letzterer; endlich das Ah ſtellen von Vorrichtungen jeder Ut zum Einfangen dieſer Vögel, gls zer Netze, Vogelherde, Leimruthen, e ſenſchläge, Schlingen u. dgl. berboleg iſt, aufmerkſam zu machen, mt dem Anflügen, daß Zuwiederhandlungen ge⸗ gen dieſes Verbot ſtrengſtens beſtegt werden. Ladenburg den 12. April 1880, Buülrgermeiſter⸗Amt „ ue 55 5 Brehm. Welauntmachung Nr. 1250. Anläßlich des Wohnungs wechſels in hieſiger Stadt, machen dit darauf aufmerkſam, daß jeder Ein, z. Auszug ſogleich ſchriftlich angezeigt werden muß, und daß nach 8 4 des Polizeiſtrafgeſetzes diejenigen bettet werden, welche bemerkte Anzeige unker⸗ laſſen. Dabei wird wiederholt bemerkt daß die An⸗ und Abmeldungen ohne Ausnahme nur Vormittags von 10 1 Uhr entgegengenommen werden können, Dies gilt ſelbſtverſtändlich auch für das An⸗ und Abmelden der Dienſtbo ten, Gewerbsgehilfen und dergl. — Ladenburg den 6. April 1880 1 Bürgermeiſter⸗Amt. 3 . Katzenmaier, Bekanntmachung. Die Erbgroßherzog Friedrich⸗ Stiftung betr. Nr. 15,034. Die Gemeinderäte des Bezirks werden darauf aufmerkſam gemacht, daß aus der Erbgroßherzag Friedrich⸗Stiftung in dieſem Jahre ein Gnadengeſchenk für ein Kind katholischer Confeſſion vergeben wird und werden, unter Hinweiſung auf das Statut bo Jahre 1857 Regierungsblatt Ne 3 veranlaßt. Vorſchläge bis zum 20, ds, Mts. hierher einzureichen. Mannheim, 4. April 1880, Großh. Bezirksamt. Engelhorn. Bekanntmachung. Den Kaminfegerdienſt in dem ehemaligen Amtsbezirk Vaden burg betr. Nr. 14,925. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Jakob Johann Trabinge ba Ladenburg unterm Heutigen als Kamm, feger für den ehemaligen Amtsbezir Ladenburg vorſchriftsgemäß verpflichtet worden iſt. Mannheim, 3. April 1880, Großh. Bezirksamt. Engelch orn. Bürſtenwaaren, Lack- und Firniſſe, Farbwaaren empfiehlt C. L. Stenz Alle Gattungen Hül empfiehlt billigſt ſenfrüchte Boſtprobif hellige P Fabattben ichen 3 Die Wohlgefa kampf un grund. dem pre ungemein als oh noc die Einigu Segenſätze Ungle Mathunge Militär⸗N Debatten t es dem Dähler ur im öſtreich ellen, die aleht, in Aung un igt nun d in Berathu . unerhör Budgets s Kabinet Aaem dieſer lehnt wi In dieſen b Mann g mer, das er Niede Auonalitäte deres ha lde, noch ktet. Was d fü derſelbe f gen laſſen de die Re ker derſell ltbeitern de kuſchert, di — F die „So. Sha if be Ahgeſſen. Aiden auf; dug zun, Daun Surge nid Iwel mur ſpärlt Sarges sa Weihwaſſer Nlötzie Hausthor di Daniel Ir mit ei lun erkan dat