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Commiſſion künftige Geſtaltung der Feldeintheilung insbeſondere über die Zuweiſung des an die betheiligten Eigen⸗ thümer vollendet und die Großh. Mi⸗ niſterial⸗Commiſſion die Arbeiten revi⸗ dird hat, ferner den Grundbeſitzern durch die Vollzugskommiſſion die vor⸗ geſchriebene Zutheilungs⸗Auszüge be⸗ händigt worden ſind, auch der Plan über die Zutheilung des Geländes an die neuen Eigenthümer, ſammt einer Darſtellung über Forderung und Em⸗ pfang jedes Eigenthümers auf dem Rathhauſe in Ladenburg zur Einſicht der Betheiligten aufgelegt worden iſt ſo wird nunmehr im Benehmen mit der Großh. Cultur⸗Inſpection Mosbach auf Montag, den 1. März Vorm. 10 Uhr auf dem Rathhauſe in im Sinne des § 14. der Vollzugs⸗ Verordnung vom 18 Oktober 1869 Schlußtagfahrt anberaumt, wovon die die Betheiligten Grundeigenthümer ſo⸗ wie etwa betheiligte Dritte (Art. 19 des Geſetzes) mit dem Anfügen in Kenntniß geſetzt werden, daß etwaige ö oder Beſchwerden in dieſer Tagfahrt geltend gemacht werden lönnen. Mannheim, den 4. Februar 1880. Groß h. Bezirks⸗Amt. gez. Engelhorn. Wachsſtöcke Wachskerzen C. T. Stenz. Welſchkorn empſiehlt Teop, Kaufmaun. 1 aller Art Eier nudeln für Suppe und Gemüſe Vogelfutter empfiehlt E. . Stenz. f — — Zu vermiethen. bei Tonis Dihl. Fortwährend Jutlter⸗ Malzkeime zu haben bei Teop. Kaufmann. Ladenburg, Ein Logis und 2 möbl. Zimmer Der Civil prozes im 5 ö . 8 Gro ßherzogthum Bad en. Zzadiſcher Selbſtanwalt . . oder 5 Anleitung chergeng aller Rechtsgeſchäfte ohne Anwalt Un »Mäntert für die Benüt von Laien den geſammten i N V 115 keinſchlagigen badiſchen Geſetze und 1 ibt in über 300 Einga an Gerichte dem Rechtſuchenden die Form an d 00d ſeine Rechtsgeſhlle vor Bürgermeiſter und Amtsgericht ohne Anwalt ſelbſt zu beſorgen. 8 en Buch ait ferner ein Anhang beigegeben, welcher enthält; 1. Gerichtskoſten: a) Gebühren vorſchuß, b) Gerichtsgebühren, o) Gebühren bei Gemeindegerichten; 2. Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher; 3. Ge⸗ bührenordnung für Zeugen und Sachverſtändige, Gebührenordnung für Anwälte; 4. Rechtsverhältniſſe der gewerblichen Arbeiter, a) Allgemeine 2 Verhältniſſe, b) Verhältniſſe der Geſellen und Gehilfen, 0) Lehrlingsver⸗ hältniſſe, d) Verhältniſſe der Fabrikarbeiter; 5. Dienſtbotengeſet; 6. Wechſel⸗ recht; 7. Wechſelſtempeltarif: 8. Geſetz über Viehmängel; 9. Verzeichniß ſämmtlicher Gerichtsſitze des deutſchen Reichs. Unſer Buch iſt demnach für Rechtſuchende des Großherzogthums Vaden ein ebenſo zuverläſſiger Rathgeber, wie für Gemeindebeamte ein praktiſcher Wegweiſer. . Der Subſcriptionspreis unſeres Buches iſt brochirt 2 % 50 „ in Leinwand gebunden mit Goldpreſſung 3 % 50 1 — Am 1. Oktober er⸗ löſcht der Subſeriptionspreis und koſtet dann unſer Buch 4 %, geb. 5 eng J. Tang's Kuchhandlung in Tauberbiſchofsheim, 5 . owie „ Ruhrkohlen empfiehlt 1 8 Die Erzeugnisse der Grossherzogl. Badischen, Königl. 3 preuss. & Kais. Oesterreich. Hofchocolad Fabrikanten Gebrüder Stollwerck 12 in Cöln a. 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