Vel uns vt b Herrchen, a, d mit Ihr r ies gleich ni ö Or: Was u 1792 den g ſchoſſen hald ſatoinslexion ö ugekommen“ Jaſt: „Nun N h das Licht! ht Stunden fellnerin: 54 ren und die S rin: „Nun g d Thür und bedeuten, d es Dienstag h beim dart n. er. (Produ en Preiſe: ( 25.— ruſſit 7.— bis 273 r Spring 28. 3.—. bis 29. ruſſiſcher 183 0. amerikani geg. 19.75, amen deutf Sorte 92.—. 10.—. Luzern Sgunpe Sep — I uhnNM- uns Freibänke beſtimmt, darf nur in Stü⸗ maligen Unterſuchung durch den hie⸗ 1879 in Kraft. 5 Ladenburg, 12 September 1879. Bekanntmachung Die FFleiſchbeſchau betr. Nr. 4246. Wir bringen die nach⸗ ſtehende, von dem Großh. Landes⸗ commiſſär mit Erlaß vom 8. Dez. l. J. Nr. 3133 für vollziehbar er⸗ klärte Ortspolizeiliche Vorſchrift über die Ileiſchbeſchau Saar⸗Kohlen! Coiſenthal 1. Sorte Hoſtenbach 45 Geislautern 1. Wehrden 1. per 200 Ctr, verſendet Zungert-Moſer in Völklingen a. Saar. MIt. 115. . Ml. 114. 55 Mk. vom 12. September 1379 zur öffentlichen Kenntniß, mit dem Anfügen, daß die Thierärzte Fuchs und Ulm in Mannheim als Trichinen⸗ ſchauer verpflichtet ſind. 1 § 1. 5 Alles Fleiſch von auswärts ge⸗ ſchlachtetem Vieh, welches in die hieſ. Stadt eingebracht wird, ſei es für Metz⸗ gereien, Wurſtlereien, Fleiſch⸗ oder cken eingeführt werden, welche min⸗ deſtens ein Viertel des ganzen Thieres ausmachen. Schinken werden im Sinne dieſer Vorſchrift als Viertel betrachtet. Derjenige, welcher ſolches Fleiſch hier— her verbringt, muß im Beſitze eines vom Bürgermeiſter des Schlachtungs— ortes beglaubigten, mit dem Ortsſiegel verſehenen, nur für einen Tag giltigen Geſundheitſcheines ſein, in welchem der betreffende Fleiſchbeſchauer bezeugt, daß er dieſes Fleiſch als bankwürdig oder zwar als nicht banlwürdig, aber als noch genießbar befunden habe. Iſt das Fleiſch für nicht bankwürdig erklärt, ſo muß der Grund hierfür in dem Zeug⸗ niſſe angegeben ſein. g Das auf dem Geſundheithſcheine aus⸗ geprägte Ortsſiegel muß auch auf dem betreffenden Fleiſche ſelbſt oder auf einer auf demſelben angebrachten plom⸗ birten Karte abgedruckt ſein. § 2. Das im vorigen 8 bezeichnete Fleiſch unterliegt vor dem Verkaufe oder Ver⸗ brauche in hieſiger Stadt einer noch⸗ 2 8 2 2 ſigen Fleiſchbeſchauer. Dasſelbe darf erſt nach erfolgter Abſtempelung durch den hieſigen Fleiſchbeſchauer verkauft werden. Die Gebühr für nochmalige Unterſuchung beträgt 20 Pfennige. 1 8 8. Die Vorſchriften der 88 1 und 2 finden auch auf dasjenige Fleiſch An⸗ wendung, welches von Privatperſonen! 1 5 oder für ſolche zum eigenen Verbrauche eingeführt wird und im einzelnen Falle f das Quantum von 10 Kilo überſteigt. 84. J g 1 b Amerikaniſches Schweinefleiſch, wel⸗ ches in Verkaufslolalitäten, auf dem Markte oder an andern öffentlichen Orten oder im Umherziehen in hieſiger Stadt feilgehalten oder verkauft wird, N 88 1 1 e — 72 auf gutem Papier und pract. Syſtem haben ſtets vorräthig . Wucherer & Molitor, mit vorausgehendem Concert ausgeführt von dem Mannheimer aſtnacht! ſatzborden, Schellchen, Cotillonorden, Cotillontouren, Zinnſchmuck Höchſt komiſch, carnevaliſtiich gemalte Bilder, Lebensgröße für Saaldecorationen, 4.50 M. Preisliſten verſende umſonſt. The⸗ aterdecorationen auf Stoff gemalt. 30 Pfg. Bonner Fahnenfabrik ſtattfindenden Septet Töwe Geſangverein 4 dentlichen Herren Mitglieder mit Familie zu dem am Samſtag, 10. Januar, Abends 8 Uhr, 7 im Gaſthaus zum „Schiff“ ein, mit dem Bemerken, § 8 der Statuten ſtrengſtens durchgeführt wird. Die Looſe beziehe von alten und reellen Bankhäuſern. f Coſtume aller Art, (nicht zu verleihen) aber alenhurg 4 daß der . ſehr billig! Carnevalskappen, Masken, Be⸗ ſowie Bechnungsstellunos- Knallerbſen das Hundert Buchdruckerei. bezw. von Wurſtlern zur Wurſtfabri⸗ kation verwendet werden ſoll, muß vor⸗ her einer mikroſcopiſchen Unterſuchung, auf Trichinen unterzogen worden ſein. Nach geſchehener Unterſuchung iſt jedes Stück vom Fleiſchbeſchauer abzu⸗ ſtempeln. § 5. Zuwiederhandelnde werden gemäß § 93 u. 87a des P. St. GJ B be⸗ 2 165, E 500, . Geſang-Verein Ladeuburg. Bei der am Montag, 29. d. ſammlung wurden folgende Klavieractien gezogen: 20 113, se, 253, 280, us. 380, 27e, ide, 123, 169, 141, 196, 68, 56, 146, 99, 255, 295, 142, 148, 191, 54. 367. 95. 43. ſtattgehabten Generalver⸗ ſtraft. § 6. Dieſe Vorſchrift tritt am 1 Oktober Gemeinderath. A. Hu ben. 1 Brehm. Dieſelben ſind binnen 14 Tagen bei Herrn J. Bläß einzulösen. Pa. Welsckorn, 8 Vogelfutter, Pe. Fetter nakzkeine empfiehlt 7 Adolf Merkel empfiehlt N V. Trippmacher. Zur Beſorgung von Hamburger. & Braunſchweiger⸗ vam Staate garantirten Original- Loose empfiehlt ſich unter Zuſicherung der ſtrengſten Reelſtät und Verſchwiegenheit N. Frippmacher. 8 Bekanntmachung. Nr. 4430. Bei der heute ſtakige⸗ habten Wahl zweier Vertreter der um⸗ lagepflichtigen Ausmärker wurden mit Stimmenmehrheit erwählt: 1. Herr Landwirth Theobald Löſch hier 2. Herr Güteraufſeher Nicolaus Schmitt in Heddesheim. Dies wird mit dem Anfügen ver⸗ offentlicht, daß die Wahlacten von morgen an 8 Tage lang zu jedes Wahlberechtigten Einſicht auf dem Rath⸗ hauſe aufliegen und etwaige Einſprachen oder Beſchwerden gegen die Wahl bin⸗ nen 8 Tagen von morgen an gerechnet dieſſeits oder bei Großh. Bezirks Amt Mannheim ſchriftlich oder mündlich zu Protokoll, mit ſofortiger Bezeichnung der Beweismittel angebracht werden 1 müſſen. Ladenburg, 29. Dezember 1879. ft Bluülrgermeiſteramt. N A. Huben. 0 5 Brehm. 2 — — 7 Bekanntmachung. Nr. 4431. Bei der heute ſtattges? habten Wahl eines Vertreters der un lagepflichtigen nichtbürgerlichen Einwoh⸗ ner wurde Herr Aſſeſor Leonhard hier mit Stimmenmehrheit erwählt. Dies wird mit dem Anfügen ver⸗ o ffentlicht, daß die Wahlakten von morgen an 8 Tage lang zu jedes Wahlberechtigten Einſicht auf dem Rath⸗ hauſe aufliegen und etwaige Einſprachen oder Beſchwerden gegen die Wahl binnen ſind auf dem Lager in Neckarhauſen Mügeln und Weiß 8 Tagen von morgen an gerechnet dieſſeits oder bei Großh. Bezirks am Mannheim ſchriftlich oder mündlch zu Protokoll, mit ſofortiger Bezeichnung der Beweismittel, angebracht werden ö 0 * müſſen. Ladenburg, 30. Dezember 1878, Das Bürgermeiſteramt. A. Huben. i Katzenmaier. Entlaufen iſt am 1. Weihnachtsfeiertage ein röth⸗ Abzugeben in der Exped. d. Bl. 5 Verſchiedene Sorten * Schel hel zu verkaufen. Unterzeichnete empfiehlt ſich im 1 1 54% Nähen f bei prompter Bedienung und guter e 3 Joſephine Müller, Schriesh. Viertel. Fs EN Nr 0 2 9 H. SARDEMAN N in ERM NMIo:kCH /c in seiner Güte u. Wirksamkeit erprobt u. seit Jahren im In- u. Auslande Arztlich empfohlen. 8 Nur ücht in Originalflas chen d 1 M. N Mit Eiſen für Blutarme 1.50 Mk. bei N. Trippmacher Ladenburg. 2 8 Caffe in verſchiedenen Qualitäten Melis ganz und geſtoßen, leine und große Roſinen, Gewürze empfehle V. Trippmacher.