Bekanntmachung 8 Die Fleiſchbeſchau betr. r. 4246. Wir bringen die nach⸗ ſiehende, von dem Großh. Landes⸗ commiſſär mit Erlaß vom 8. Dez. J. Nr. 3133 für vollziehbar er⸗ klärte Ortspolizeiliche Vorſchrift über die Ileiſchbeſchau vom 12. September 1379 zur öffentlichen Kenntniß, mit dem Anfügen, daß die Thicrärzte Fuchs und Ulm in Mauabeim als Trichinen⸗ ſchauer verpflic tet ſin 5 8 Alles FJleiſch von auswärts ge⸗ ſchlachtetem Vieh, welches in die hieſ. Stadt eingebracht wird, ſei es für Metz⸗ gereien, Wurſtlereien, Fleiſch⸗ oder Freibänke beſtimmt, darf nur in Stü⸗ cken eingeführt werden, welche min⸗ deſtens ein Viertel des ganzen Thieres ausmachen. Schinken werden im Sinne dieſer Vorſchrift als Viertel betrachtet. her verbringt, muß im Beſitze eines ortes beglaubigten, mit dem Ortsſiegel betreffende Fleiſchbeſchauer bezeugt, daß er dieſes Fleiſch als bankwürdig oder zwar als nicht banlwürdig, aber als noch genießbar befunden habe. Iſt das muß der Grund hierfür in dem Zeug⸗ niſſe angegeben ſein. Das auf dem Geſundheithſcheine aus⸗ betreffenden Fleiſche ſelbſt birten Karte abgedruckt ſein. 82. Das im vorigen 8 bezeichnete Fleiſch unterliegt vor dem Verkaufe oder Ver⸗ brauche in hieſiger Stadt einer noch⸗ maligen Unterſuchung durch den hie⸗ ſigen Fleiſchbeſchauer. Dasſelbe darf den hieſigen Fleiſchbeſchauer verkauft werden. Unterſuchung beträgt 20 Pfennige. 3 finden auch auf dasjenige Fleiſch An⸗ oder für ſolche zum eigenen Verbrauche § 4. Amerikaniſches Schweinefleiſch, wel⸗ ches in Verkaufslokalitäten, auf dem Markte oder an andern öffentlichen Orten oder im Umherziehen in hieſiger Stadt feilgehalten oder verkauft wird, bezw. von Wurſtlern zur Wurſtfabri⸗ kation verwendet werden ſoll, muß vor⸗ ber einer mikroſcopiſchen Unterſuchung 85 auf Trichinen unterzogen worden ſein. 5 Nach geſchehener Unterſuchung iſt jedes Stück vom Fleiſchbeſchauer abzu⸗ ſtempeln. Zuwiederhandelnde (werden gemäß § 93 u. 87a des P. St. Gſ B. be⸗ Dieſe Vorſchrift tritt am 1 Oktober 1879 in Kraft. Ladenburg, 12 September 1879. Gemeinderath. A. Hu ben. Brehm. Zum Verkauf von Näh⸗Maſchinen wird ein in Ladenburg und Umgegend bekannter, ſolider Vertreter geſucht. Branchekenntniß erwüuſcht aber nicht unbedingt nothwendig. Reflectanten ARaumann, 2 Liebergaſſe 1 Frankfurt a. M. Derjenige, welcher ſolches Fleiſch hier⸗ vom Bürgermeiſter des Schlachtungs⸗ verſehenen, nur für einen Tag giltigen Geſundheitſcheines ſein, in welchem der Fleiſch für nicht bankwürdig erklärt, ſo geprägte Ortsſiegel muß auch auf dem oder auf einer auf demſelben angebrachten plom⸗ 3 erſt nach erfolgter Abſtempelung durch Die Gebühr für nochmalige Die Vorſchriften der §8§ 1 und 2 5 wendung, welches von Privatperſonen 25 eingeführt wird und im einzelnen Falle das Quantum von 10 Kilo überſteigt. wollen ſich wenden an Seidel & Nr. 4254. Die Wahl zweier Vertreter der umlagepflichtigen Aus⸗ märker findet a Montag, den 29. Dezember d. J. Vormittags bon 9 bis 11 Uhr, und jene von einem Vertreter der umlagepflichtigen nicht bürgerlichen Ein⸗ wohner Dienstag, 30. Dez., Vormittags von 9— 10 Uhr, im Rathhausſaale dahier ſtatt und werden hierzu alle Wahlberechtigten un⸗ ter dem Anfügen eingela zen, daß die Vertretung der umlagepflichtigen nicht bürgerlichen Einwohner ſowie Ausmärker, falls eine Wahl der Vertreter nicht zu Stande kommt, bis zur nächſten Wahl ruht. a f Zur Wahl werden nur diejenigen umlagepflichtigen Einwohner oder Ausmärker zugelaſſen, welche in der Liſte der Wahlberechtigten eingetragen ſind. a Das Wahlrecht wird in Perſon oder durch einen Stellvertreter oder durch Einſendung eines ſchriftlichen mit Unterſchrift des Wählers verſehenen Wahlvorſchlag ausgeübt. f . Das Recht zur Vertretung eines Wohlberechtigten muß auf Verlangen der Wahlkommiſſion nachgewieſen werden. ö Wählbar iſt jeder Staatsbürger, U 1 welcher auch in den Gemeinderath wählbar iſt. Ausgeſchloſſen ſind ſomit nur Perſonen: n g 1. welchen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt ſind, welche innerhalb der letzten fünf Jahre wegen Diebſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Be⸗ trug zu irgend einer Strafe verurtheilt worden und, oder welchen die Wahl⸗ berechtigung durch ein anderes Geſetz ganz oder theilweiſe entzogen iſt. 2. Die als Soldaten im wirklichen Dienſt ſtehen. 3. Ueber deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt, und zwar während der Dauer des Gantverfahrens, und 5 Jahre nach dem Schluß beſſelben, ſofern ſie nicht nachweiſen, daß ſie ihre Gläubiger befriedigt haben. 4. Die mit dem Bürgermeiſter oder einem andern Mitglied des Ge⸗ meinderaths in auf⸗ oder abſteigender Linie oder im zweiten oder dritten Grad der Seitenlinie verwand oder verſchwägert ſind. adenburg, den 12. Dezember 1879. Gemeinderath. A, Huben Achteckige bare baehmb- ane ſowie eine friſche Sendung rein wollener Kkeiderſtoffe ſind wieder bei eingetroffen und werden ſehr billig abgegeben. Hch. Sternweiler. empfiehlt ſich im Anfertigen von Spar⸗Kochherden und Rüben -⸗Mühlen. — — — 25 85 5 für alle hieſigen und auswärtigen Zeitungen befindet ſich bei 2 5 Frankfurt a. M. ene; Teil 45 Gleiche Preiſe wie bei den Zeitungsexpeditionen ſelbſt. — Bei größeren Aufträgen hiervon noch entſprechende Rabatt⸗ bewilligung. gegenüber 5 der Hauptpoſt. ee eee SS FPUNSCH-ES SEN. Empfehle eine feine Sorte alten Vunſch-Eſſenz in 0 1 6 5 * i Viter Flaſchen zu den billigſten Preiſen Louis Weicier. des pro 1880 Liegen ſchafts⸗- Verſteigerun g Montag, 29. Dezember l. N., Vorm. 10 Uhr, 1 wird in Folge richterlicher Verfügung 4 auf dem Rathhauſe in Schriesheim die untenbeſchriebene, den Taglöhner Mich. Schmitt J. Eheleuten in Schriesheim gehörige Liegenſchaft öffentlich zu Ei⸗ genthum verſteigert und endgiltig zuge⸗ ſchlagen wenn mindeſtens der Schäßz⸗ ungspreis geboten wird. 7 cha Beſchreibung der Liegen Ein Viertel, 30 Ruthen bad. Maß Weinberg und Acker in der Kohl, nebe Georg Bauer Wwe. und V. Opfer, Toer: ö Ladenburg, 23, Nov. 1379. Der Vollſtreckungsbeamte⸗ Großh. Notar Weber. Bekanntmechung, Nr. 4329. Am Mittwoch, den 24. d. Mis. Vormittags wird im Rathhauſe hier vermittelſt öffentlicher Verſteigerung vergeben; 1. um 10 Uhr 1 Die Lieferung der für die Schulen pro 1880 erforderlichen Materſalſen, als Tinte, geſchnittene Kreide, Pferde⸗ ſchwämme, Papier, Bleiſtifte, Petrole⸗ um, Docht, Streuſand, Zündhölzern, Beſen, Seife u. ſ. w. 1 2. um halb 11 Uhr, 1 die Erbebung des Krämermarkſtandgel⸗ 3. Um 11 Uhr Die Reinigung und das Schwärzen Volksſchulen, Höhere Bürgerſchule und Die Reinigung der Lehrzimmer in der früheren ev. Schule. a 12 82 der Oefen, im Rathhauſe, Hospital, Kleinkinderſchule, während des Jahres el h 1880 5 4. um halb 12 Uhr 5. um / 12 Uhr, Die Reinigung des Marktplatzes pro 1880. 1 Ladenburg, 18. Dez. 1879. Biürgermeiſteramt A. Huben. i Brehm. 8 Zu verkaufen. Ein e 0 * 6 ö Wandſchrol Jaühle bei Joſeph Wolf, * Metzger. Ae Ein Einſpänner 1 reg Schlitten iſt billig zu verkauſen bei 8 Wagner Thurecht Schriesheim. Zu berkaufen ſind folgende bei dem im Gaſſhaus uz zum „Rheingau“ hier ſtattgefundenen . Preiskegeln von Mich. Schrepp e Co. errungene Preiſe und zwar „ 1 engl. Fruchtputzmaſchinn von W. Platz Söhne, Weinheim f 1 Tefaucheur- Gewehr 1 Zlumentiſch f 1 Dezimal-Waage ſammt Gewicht 1 Vinderwägelchen engl. Standwaage wech mit Zeiger u. Zifferblatt 1.5 1 1 Rübenmühle n I engl. Vohnenſchneid⸗ 5 Waſchine. 2 ͤͤͤ— ——