5 Bekanntmachung. betreffend. Rr. 3822. Die Beſttzer von Obſt⸗ Wieſen, an Straßen und Wegen, wer⸗ Handelsminiſteriums vom 1. Qktober 1864, Reg.⸗Bl. Nr. 56 S. 737, auf⸗ gefordert, die bezeichneten Bäume und Geſträuche bis längſteus 1. Februar 1879 von Raupenneſtern zu reinigen und letztere zu vertilgen. Die Säumigen haben nebſt der ge⸗ ſetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß die ihnen obliegenden Arbeiten auf ihre Koſten durch Dritte zur Ausführung gebracht werden. Ladenburg, den 6. November 1879. Bürgermeiſter⸗Amt. A. Huben. Brehm. Wahl Vorſchlag zu der am 24. dſs. Mts. ſtattſinden⸗ den Gemeinderaths⸗ Wall Adam Stumpf Veter Remelius Johann Pilger Jacob Töſch ür dreijährige Amtsdauer Georg Münz Mehrere Wähler. Ruhmkäſe Friſche Sendung beſter Qualität ein⸗ getroffen und empfiehlt CTouis Welcker. Spraotten äglich friſch, goldgelb u. haltbar ge⸗ äuchert ca. 200 St. per 5 Pfund Mk. 2, per 2 Kiſten Mk. 3.50 frco. nd verzollt unter Nachnahme an ttenſen. 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Mai 1870 und der Gemeindewahlordnung vom 16. Mai 1870 iſt eine Erneuerungs⸗ und Er⸗ ſatzwahl des Gemeinderaths vorzunehmen. Der Gemeinderath beſteht aus acht Mitgliedern. Hievon treten der regelmäßigen Erneuerung wegen 4 Mitglieder aus und zwar: 1) Herr Emmerich Bläß 2) Herr Hermann Lackert 99 Herr Peter Remelius 449) Herr Adam Stumpf. e f ae it 1 den freiwilligen Austritt des lern Stein⸗ götter für deſſen Reſtdienſtzeit (4. Jan. 1883) eine Ergänzungswahl vor⸗ zunehmen. Es ſind deßhalb fünf Gemeinderathsmitglieder zu wählen und zwar auf ſechs Jahre, und 1 auf drei Jahre d. i. bis 4. Januar 1883. 1 Die Wahl findet im hieſigen Rathhaufe am 5 Montag, den 24. November, l. 3. Ratte 15 Die Wahl geſchieht mittelſt geheimer Stimmgebung und es werden die Wahlzettel, welche die Wahlberechtigten auszufüllen und verſchloſſen der Wahlkommiſſion perſönlich zu übergeben haben, am Wahltag im Wahllokal ausgetheilt. Die Uebergabe der ausgefüllten Wahlzettel hat von 9 Uhr bis 12 Uhr, des Vor⸗ und Nachmittags zu geſchehen. Nach Ablauf der oben angegebenen Zeit werden keine Abſtimmungen mehr angenommen. Wahlberechtigt ſind alle Gemeindebürger mit Ausnahme derjenigen: 1. welchen das Wahlrecht durch Urtheil entzogen iſt und zwor ſind — — dies: 1 a. diejenigen, welchen nach Maßgabe der 88 32 u. 33, ver⸗ dlichen mit § 34 Ziff. 4 des R.⸗St.⸗G.⸗B., die bürgerlichen N Ehrenrechte aberkannt ſind, für die im Urtheil ausgeſprochene Zeitdauer; b. diejenigen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre wegen Dieb⸗ ſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs zu irgend einer Strafe verurtheilt worden ſind; g diejenigen, welchen die Wahlberechtigung durch ein anderes Geſetz ganz oder theilweiſe entzogen iſt (z. B. die Ortsabweſenden, Ent⸗ mündigte Mundtodte, oder ſolch⸗, welche ihren Lebensunterhalt armuthshalber aus öffentlichen Kaſſen oder Localanſtalten er⸗ halten. (SS 54 u. 70 d. B. R.⸗G.) Außerdem werden zur Abſtimmung nur zugelaſſen, welche in der Liſte der Wahlberechtigten eingetragen ſind. Wählbar in den Gemeinderath ſind nach § 15 des Geſetzes ſämmtliche Gemeindebürger mit Ausnahme derjenigen: 1) welche nicht wahlberechtigt ſind, (ſiehe oben). Die Ortsabweſen⸗ heit iſt jedoch kein Hinderungsgrund für die Wählbarke t; die als Soldat im wirklichen Dienſte ſtehen; über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt und zwar während der Dauer des Gantverfahrens und fünf Jahre nach Schluß deſſelben, ſofern ſie uicht früher nachweiſen, daß ſie ihre Gläubiger befriedigt haben; denen die Wählbarkeit durch ein anderes Geſetz ganz oder zeit⸗ weiſe entzogen iſt. Die Austretenden ſind wieder wählbar. Die mit dem Bürgermeiſter oder einem andern Mitglied des Ge⸗ Gemeinderaths in auf⸗ oder abſteigender Linie oder im zweiten oder dritten Grad der Seitenlinie verwandt oder verſchwägert ſind. Hiernach können Vater und Sohn, Großvater und Enkel, Schwiegervater und Tochtermann, Großſchwiegervater und Groß⸗ tochtermann, Brüder und Schwäger, Oheime und Neffe nicht zu gleicher Zeit im Gemeinderath fitzen, ebenſo auch nicht die Ehe⸗ männer noch lebender Schweſtern. Wird ein Bürger, der mit einem Mitgliede des Gemeinderaths auf die vorbezeichnete Weiſe * verwandt oder verſchwägert iſt, als Bürgermeiſter gewählt, ſo muß der Verwandte oder Verſchwägerte aus dem Gemeinderath aus⸗ treten. Vorgeſetzte Staatsverwaltungsbeamte und Ortsgeiſtliche können die Wahl in den Gemeinderath nur annehmen, wenn ſie ihre Stelle niederlegen. Unter denſelben Vorausſetzungen kann auch jeder Staatsbürger gewählt werden. Mit Annahme der Wahl erwirbt der Gewählte das Bürgerrecht unentgeltlich. Es ſteht ihm frei, ſich in den Bürgernutzen einzukaufeu oder nicht. f . Die Wahlberechtigten werden darauf aufmerkſam gemacht, daß die Ge⸗ meinderäthe auch die Pfandgerichte bilden und als ſolche haftbar ſind; daher es im Intereſſe der Gemeinde zur Erhaltung ihres Credits kiegt, das Au⸗ genmerk bei der Wahl auf ſolche Bürger zu richteu, die neben den übrigen Erfordrrniſſen durch ihre perſönlichen und Vermögensverhältniſſe hinlängliche Gewähr geben. Die Liſte der wählbaren und wahlberechtigten Bürger liegt im Rath⸗ hauſe jetzt und während der Wahlhandlung zur Einſicht auf. Die Wahl⸗ berechtigten werden eingeladen, zahlreich zur Wahl zu erſcheinen und machen nesbeſondere darauf aufmerkſam, bei Ausfüllnng der Wahlzettel den Vor⸗ und Zunamen, ſowie den etwaigen Stand und Gewerbe des Vorzuſchlagen⸗ den genau anzugeben, damit keine Zweifel entſtehen können. 5 Der Gemeinderat Welauntmachung Nr. 3997. Herr Fr. E. Mora in Mannheim läßt Mittwoch, 26. d. Mis. Vorm. 11 Uhr, auf dem Rathhauſe dahier ſeinen bo dem Schriesheimerthore gelegenen Garten im Anſchlage von 2000 Mk. und dei dabei gelegenen Acker im Anſchlage v9 3000 Mk. öffentlich verſteigern oz Steigliebhaber eingeladen werden, Ladenburg, 19. Nov. 1879. Bürgermeiſteramt. A. Huben. 9 * Brehm Markt-nkündigun Nr. 3998. 2 wee Geſpinſel. &. Krämer-Marß wird am Dienſtag, den 2. Dezember 1879 dahier abgehalten, was hiermit de öffentlicht wird. Ladenburg, den 21. Nov. 1879. Bürgermeiſteramt. 1 fit A. ben. 7 Katzenmaie N 1 I Korh⸗ K Band Weide n tn 9 1 . Für Nr. 3999. Am 1 Dienſtag, den 25. Nov. Vorm. 11 Uhr, 2 wird eine Parthie Korb⸗ und Buß weiden im Rathhauſe hier an 9 Meiſtbietendeu öffentlich verſteigert.“ Ladenburg, den 21. Nov. 1879, Biürgermeiſter⸗Amt 178 A. Huben. N Katzenmaier. Zu vermiethen. Eine Wohnung im 2. St. auf Oſte bei Niſtolaus Meinecke, Bäche —— Prima ungariſches Welſchkor per Pfund 9 Pfg. empfiehlt C. C. 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