Einladung Erneuerung des Gemeinderaths Nr. 3943. Auf Grund des Geſetzes vom 14. Mai 1870 und der Gemeindewahlordnung vom 16. Mai 1870 iſt eine Erneuerungs⸗ und Er⸗ ſatzwahl des Gemeinderaths vorzunehmen. s Der Gemeindergeh beſteht aus acht Mitgliedern. 5 Hievon i wegen 4 Mitglieder au und zwar: N . 8 2 Wie ) Herr Emmerich Bläß 2) Herr Hermann Lackert Herr Peter Remelius ) Herr Adam Stumpf. d Außerdem iſt durch den freiwilligen Austritt des Herrn. C. Sten⸗ götter für deſſen Reſtdienſtzeit (4. Jan. 1883) eine Ergänzungswahl vor⸗ zunehmen. Es ſind deßhalb fünf Gemeinderathsmitglieder zu wählen und zwar 4 auf ſechs Jahre, und 1 auf drei Jahre d. i. bis 4. Januar 1883. ie Wahl findet im hieſigen Rathhaufe am Montag, den 24. November, l. 3. Die Wahl geſchieht mittelſt geheimer Stimmgebung und es werden die Wahlzettel, welche die Wahlberechtigten auszufüllen und verſchloſſen der Wahlkommiſſion perſönlich zu übergeben haben, am Wahltag im Wahllokal ausgetheilt. Die Uebergabe der ausgefüllten Wahlzettel hat von 9 Uhr bis 12 Uhr, des Vor⸗ und Nachmittags zu geſchehen. Nach Ablauf der oben angegebenen Zeit werden keine Abſtimmungen ehr angenommen. Wahlberechtigt ſind alle Gemeindebürger mit Ausnahme derjenigen: 5 8 das Wahlrecht durch Urtheil entzogen iſt und zwor ſind ies: diejenigen, welchen nach Maßgabe der 88 32 u. 33, ver⸗ glichen mit § 34 Ziff. 4 des R.⸗St⸗G.⸗B., die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt ſind, für die im Urtheil ausgeſprochene Zeitdauer; diejenigen, welche innerhalb der letzten 5 Jahre wegen Dieb⸗ ſtahls, Unterſchlagung, Fälſchung oder Betrugs zu irgend . einer Strafe verurtheilt worden ſind; 2. dieſfenigen, welchen die Wahlberechtigung durch ein anderes Geſetz ganz oder theilweiſe entzogen iſt (z. B. die Ortsabweſenden, Ent⸗ e Mundtodte, oder ſolche, welche ihren Lebensunterhalt 8 * — muthshalber aus öffentlichen Kaſſen oder Localanſtalten er⸗ halten. (SS 54 u. 70 d B. R. G) Außerdem werden zur Abſtimmung nur zugelaſſen, welche in der Liſte 8 Jahlberechtigten eingetragen ſind. 5 Wühlbar in den Gemeinderath ſind nach § 15 des Geſetzes ſämmtliche Gemeindebürger mit Ausnahme derjenigen: 1) welche nicht wahlberechtigt find, (ſiehe oben). Die Ortsabweſen⸗ heit iſt jedoch kein Hinderungsgrund für die Wählbarke tz i die als Soldat im wirklichen Dienſte ſtehen; 8 über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden iſt und zwar während der Dauer des Gantverfahrens und fünf Jahre nach Schluß deſſelben, ſofern ſie uicht früher nachweiſen, daß ſie ihre Gläubiger befriedigt haben; denen die Wählbarkeit durch ein anderes Geſetz ganz oder zeit⸗ weiſe entzogen iſt. a Die Austretenden ſind wieder wählbar. 5) Die mit dem Bürgermeister oder einem andern Mitglied des Ge⸗ f Gemeinderaths in guf⸗ oder abſteigender Linie oder im zweiten oder dritten Grad der Seitenlinie verwandt oder berſchwögert ſind. Hiernach können Vater und Sohn, Großvater und Enkel, Schwiegervater und Tochtermann, Großſchwiegervatet zund Groß⸗ tochtermann, Brüder und Schwäger, Oheime und Neffe nicht zu gleicher Zeit im Gemeinderath fitzen, ebenſo auch nicht die Ehe⸗ männer noch lebender Schweſtern. Wird ein Bürger, der mit einem Mitgliede des Gemeinderaths auf die vorbezeichnete Weiſe verwandt oder verſchwägert iſt, als Bürgermeiſter gewählt, ſo muß 15 Verwandte oder Verſchwägerte aus dem Gemeinderath aus⸗ kreten. Vorgeſetzte Staatsverwaltungsbeamte und Ortsgeiſtliche können die Wahl in den Gemeinderath nur annehmen, wenn ſie ihre Stelle niederlegen. Unter denſelben Vorausſetzungen kann auch jeder Staatsbürger gewählt werden. Mit Annahme der Wahl erwirbt der Gewählte das Bürgerrecht unentgeltlich. Es ſteht ihm frei, ſich in den Bürgernutzen einzukaufeu oder nicht. f Die Wahlberechtigten werden darauf aufmerkſam gemacht, daß die Ge⸗ meinderäthe auch die Pfandgerichte bilden und als ſolche haftbar ſind; daher es im Intereſſe der Gemeinde zur Erhaltung ihres Credits liegt, das Au⸗ genmerk bei der Wahl auf ſolche Bürger zu richteu, die neben den übrigen Erfordyrniſſen durch ihre perſönlichen und Vermögensverhältniſſe hinlängliche Gewähr geben. Die Liſte der wählbaren und wahlberechtigten Bürger liegt im Rath⸗ auſe jetzt und während der Wahlhandlung zur Einſicht auf. Die Wahl⸗ berechtigten werden eingeladen, zahlreich zur Wahl zu erſcheinen und machen esbeſondere darauf aufmerkſam, bei Ausfüllnng der Wahlzettel den Vor⸗ nd Zunamen, ſowie den elwaigen Stand und Gewerbe des Vorzuſchlagen⸗ n genau anzugeben, damit leine Zweifel entſteh en lonnen. . T.. mein derafß —— 8 Haupt⸗Gewinn im günſtigen Fall bietet die allerneueſte große 50 ſung, welche von der hohen Regierung genehmigt und dantirt iſt. g 1 Die vortheilhafte Einrichtung des neuen Planes iſt derart, daß im Laufe von wenigen Monaten durch 7 Verlooſungen 49,000 Gewinne zur ſicheren Entſcheidung kommen,, darunter befinden ſich Haupttrreffer von eventuell R.⸗M. 400,000 ſpeziell aber 1 Gewinn a 1 250,000 1 Gewinn a 12,000 1 10 1 Gewinn a , 150,000 24 Gewinne a „ 10,000 1 Gewinn a , 100,000 5 Gewinne a g 8,009 1 Gewinn a , 60,000 54 Gewinne a H 5,000 1 Gewinn a ,, 50,000 65 Gewinne a . 3,000 2 Gewinne a , 40,000 213 Gewinne a „ 2,000 2 Gewinn a . 30,000 31 Gewinne a „ 1000 5 Gewinne a , 25,000 773 Gewinne a 500 2 Gewinn a /, 20,000 950 Gewinne a 300 12 Gewinne a /, 15,000 26,450 Gewinne a 138 2c. ꝛc. Die Gewinnziehungen ſind planmäßig amtlich feſtgeſtellt. Zur nächſten erſten Gewinnziehung dieſer großen vom Staate ga⸗ rantirten Geldverlooſung koſtet 500 „ 1 ganzes Original⸗Loos nur Mark 6 41 . 1 halbes 5 7 3 1 viertel 5 4 „ I ein halb Alle Aufträge werden ſofort gegen Einſendung, Poſteinzahlung oder Nachnahme des Betrages mit der größten Sorgfalt ausgeführt und erhält Jedermann von uns die mit dem Staatswappen verſehenen Origingl⸗ looſe ſelbſt in Händen. Den Beſtellungen werden die erforderlichen amtlichen Pläne gralis beigefügt und nach jeder Ziehung ſenden wir unſeren Intereſſenten un⸗ aufgefordert amtliche Liſten. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt ſtets prompt unter Staats⸗Garantie und kann durch directe Zuſendungen oder auf Ver⸗ langen der Intereſſenten durch unſere Verbindungen an allen größeren Plätzen Deutſchland's veranlaßt werden. Unſere Collecte war ſtets vom Glücke begünſtigt und hatte ſich dieſelbe unter vielen anderen bedeutenden Gewinnen oftmals der erſten Haupttreffer zu erfreuen, die den betreffenden Intereſſenten direct ausbe⸗ zahlt wurden. Vorausſichklich kann bei einem ſolchen auf der ſolideſten Bas gegründeten Unternehmen überall auf eine ſehr rege Betheiligung mit 1 9 Beſtimmtheit gerechnet werden, und bitten wir daher, um alle Aufträge ausführen zu können, uns die Beſtellung baldigſt und jedenfalls vor dem 29. November d. J. zukommen zu laſſen. Kaufmann & Simon, HA Bank⸗ und Wechſel⸗Geſchäft in Hamburg. Ein⸗ und Verkauf aller Arten Staatsobligationen, Eiſenbahn⸗Actien und Anlehenslooſe. P. 8. Wir danken hierdurch für das uns ſeither geſchenkte Ver⸗ ö trauen und indem wir bei Beginn der neuen Verlooſung zur Bethei⸗ 1 ligung einladen, werden wir uns auch fernerhin beſtreben, durch ſtets prompte und reelle Bedienung die volle Zufriedenheit unſerer geehrten Jutereſſenten zu erlangen. * rc G ö mit 16 Preiſen von landwirthſchaftlichen Maſchinen und räthſchaften im Gaſthaus zum „Rheingau“ in Ladenburg, 1 zum Aus⸗ aden-Auslese- Maschinen Raden, Wicken i f Saatf ebrochenen Frieur zur Verefſung von Saatfrucht. dend en Ktrnern und anderen mukrautſaamen, halten auf Lager und liefern eie Garantie und Probezeit. Beſchreihungen und Zeichnungen franco u, gras Sol Agenten erwlünſcht. Ph. Mayfarth & Co., Maſchinenfabrit, Frankfurt a,. M. Fulermakeig Ladenburg. 7 4 1 3 3 0 Se de 0 8 EA 2 n 8 N Wir erlauben uns hiermit die Anzeige, das Heiz V. Trippmacher in Ladenburg ſowohl Abonnement als auch sera te für die „Neue Badiſche Landeszeitung“ entgegen nimmt. Mannheim, 4. Oktober 1879. Erpedition der Ueuen Vadiſchen Landesze itung⸗ . 9 . 7 Age, 18. Nn. ee ind 5 Alden geſten eee n mfdent ds umalen Abet ſuſdent, sowie en e olle h J . Lehn V be Beneſzia 6. J. Hoheit d Ieh de neu eint um bon dem 9 — g und dal d ar. ah sch gegen fro e garden „ Geiſliche und 08 b gegchf f Aach fes hatte Witzen d e und dicke Off uelk. Sümmlläch⸗ hallen zur fei ge waren am Maden z. errichte linz und der N n Kteiſe das ne % Tbäne eric Wan der Nudſe Wi bſteg. J — — eu! Ju J. bannt Egaßlu forsch un Mello . 1 en Veergten sg don falt Nah güte nd us lt der n sen ſe Jm det ſih 5