No. 50860. Nachdem wir unterm Heutigen gegen Valentin Tripp⸗ macher von Ladenburg die Gant er⸗ öffnet haben, erhalten alle Schuldrer desſelben die Aufloge, ihre Schuldbe⸗ 87 bezahlen. Großh. Amtsgericht. Hofmann. Burkard. Den Gewerbebetrieb der Wanderlager betr. Nr. 32,905. Nach Beſchluß des Bundesrathes ſind Wanderlager als ein Gewerbe im Umherziehen zu be⸗ 0 rechnen, in welchen außerhalb des Wohnortes des Unternehmers und außer dem Meß⸗ und Marktverkehr von einer 5 feſten Verkaufsſtätte (Laden, Magazin, Zimmer, Schiff) vorübergehend Waaren ſeilgehalten werden. Die Inhaber der Wanderlager be⸗ dürfen zu dieſem Gewerbebetriebe eines Legitimationsſcheines. Außerdem ſind ſie verpflichtet: J) öffentliche Ankündigungen der aufgeführten Namen und mit Hinzufügung des Wohnorts zu erlaſſen; ort in deutlicher Schrift enthal⸗ tenden Aushang vor ihrem Ge⸗ ſchäftslocal an einer für Jeder⸗ mann ſichtbaren Stelle anzu⸗ bringen. Dies wird hierdurch mit dem An⸗ fügen bekannt gegeben, daß Zuwider⸗ handlungen gemäß § 148 Ziff. 7 der Gewerbeord. und § 134 des Polizei⸗ ſtrafgeſetzbuches an Geld bis zu 150 Mark oder Haft bis zu 4 Wochen be⸗ ſtraft werden. Mannheim, den 23. Auguſt 1879. Großh. Bad. Bezirksamt. Weber. Garrecht. betreffend. No. 32,863. Mit Ermächtigung gewohnlichen Verbreitung der Krätze auf Grund des 8 85 Ziff. 2 des Pol.⸗ Str.⸗Geſ.⸗B. für die Zeit bis 1. Ja⸗ nuar 1880 angeordnet, daß Gaſtwirthe, Vermiether von Schlaſ⸗ ſtellen, Geſindevermiether, Dienſtherr⸗ kunft ſindenden, in Dienſt, Arbeit oder Lehre ſtehenden Perſonen, welche an Krätze leiden, unverzüglich auf der Polizeiwachtſtube dahier zur An⸗ zeige zu bringen, damit die Ein⸗ weiſung in das Spital bewirkt wer⸗ den könne. Uebertretungen werden mit Geldſtrafe bis zu 50 Mark geahndet. Mannheim, den 19. Auguſt 1879. Großh. Bad. Bezirksamt. Weber. Garrecht. Wohauags⸗ Veränderung. Unterzeichnete zeigt hiermit ihren ge⸗ ehrten Kunden an, daß ſie von heute an im II. Stock bei Fritz Rüger Wtw. wohnt. Thereſia Katzenmaier, Kleidermacherin. Zu vermiethen. Zwei Zimmer mit Zubehör. Näh. in der Exped. trige bei Vermeiden doppelter Zahlung nur an den proviſoriſchen Maſſe⸗⸗ pfleger C. . Stenz in Ladenburg zun Mannheim, den 8. Septbr. 1879. ö handeln und zu denſelben der Regel! nach diejenigen Unternehmungen zu ffeilgehaltenen Wagren nur unte! dim in dem Legitimationsſchein 38 2) einen ihren Namen und Wohn und hier ihren Wohnſitz haben. Maßregeln gegen die Ber. breitung der Arätzkranüßeit Diſtricten wählen. Großh. Miniſteriums des Innern wird zur Verhütung der conſtakirten außer⸗ geben will, handſchriftlich oder im Wege der Verdielfältigung zu verſehen. ſchaſten, Arbeitgeber und Lehrherren verpflichtet ſind, die bei ihnen Unter 8 1 9 7055 * 3 0 N * für die 0 Landtagsabgeordneten. 4 d No, 3059, Nach höherer Anordnung haben die Wahlmänner⸗Wahlen am Freitag, zu beginnen. Im Ganzen ſind für hieſige Gemeinde 15 Wahlmänner zu ernennen, wovon zu wählen hal: 105 en 12. Diſtriet I. Neckar⸗ und Kirchgaßviertel 8 Wahlmänner, 5 am Freitag, den 12. September l. J., g 1 Diſtriet II. Schriesheimer⸗ und Rheingauviertel 7 Wahlmänner, 1 am Samstag, den 13. September l. J., Die Wahlhandlung beginnt fur jeden Diſtriet um 9 Uhr Vormittags und wird um 1 Uhr des Nachmitt geſchloſſen. 3 1 2 Als Wahllocal vird der Rathhausſaal beſtimmt. Die Wahleommiſſionen ſind: A. Für den I. Diſtriet: 88 1) Bürgermeiſter A. Huben Vorſtand, 2) Gemeinderath A. Stumpf 3) Gaſtwirth J. Pilger 4) Hauptlehrer J. S. Dieterich 5 5) Rathſchreiber J. Brehm, zugleich Protokollführer. Für den II. Diſtriet: 11 a) Bürgermeiſter A. Huben, Vorſt b) Gemeinderath A. Stumpf ch Hauptlehrer M. Gärtner 1 d) Fabrikant F. Agricola 1 9 7 e) Rathſchreiber J. Brehm, zugleich Protokollführer. Bei dieſer Wahl ſind ſtimmfähig und wählbar alle Staatsbürger, welche das 25. Lebensjahr zurtckgeleg and * . Von dem Wahlrecht und der Wählbarkeit ſind ausgeſchloſſen: 5 1) Entmündigte und Mundtodte. 5 2) Perſonen über deren Vermögen die Gant gerichtlich eröffnet worden i, und zwar während der Dauer des Gantverfahrens. 3) Perſonen, welche — den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenom men — eine Armenunterſtützung aus öffentlichen oder Gemeindemit eln beziehen, oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben, 4 9 Perſonen, welche auf Grund des § 32 des Reichs ſtrafgeſetzbuches die blrgerlichen Ehrenrechte durch gerichtliches Urtheil aber kannt wurden, un zꝗwar für ſo lange, als dies im Urtheil ausgeſprochen iſt; — J 84, 4d des Reichsſtr.⸗G.⸗B. ö 5) Perſonen, welchen das Wahlrecht oder die Wählbarkeit in Folge ſtrafgericht 75 C 7 5 Alchen Urtheils entzogen iſt. 1 3 l 1 5) Diejenigen, die als. Soldat im wirklichen Dienſte ſtehen. 80 Nur Diejenigen werden zur Stimmabgabe zugelaſſen, welche in die Wählerliſte aufgenommen ſind. Das Wahlrecht iſt in den Diſtricten auszuüben in welchem der Wühler wohnt und kann Niemand in z Das Wahlrecht wird in Perſon durch verdeckte in eine Wahlurne niederzulegenden Stimmzettel ohne Unte ſchied ausgeübt. Die Stimmzettel müſſen von weßiem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen verſeht ſein. Sie ſind außerhalb des Wahllokals mit dem Namen der Wahlmänner, welchen der Wähler ſeine Stimg Die in einem Diſtricte gewählten Wahlmänner werden, ehe zur Wahl in einem andern Diſtricte geſchritten wird bekannt gemacht und ihre Namen in dem Wahllokale angeſchlagen, damit keine Doppelwahl ſtattfindet. Die Wahlberechtigten werden eingeladen, zahlreich bei der Wahl und in der anberaumten Zeit zu erſcheinen, da nach 1 Uhr keine Stimmzettel mehr angenommen werden. VTV Ladenburg, den 3. September 1879. „ bent die di en, A ee eee Großherzogs 8 Geburts 1 für 15 0 5 2 No. 3058. Wir erſuchen die hieſige Einwohner zur würdigen Feier [7 0 des Geburtsfeſtes 5 5 an II brxi a Sr. Figl. Hoheit des Großherzogs Dienſtag, den 9. dss. Mts., 1 Der ſ. Z. angezeigte Tanzeurs eh ihre Häuſer zu beflaggen. ö ginnt am Ladenburg, den 4. September 1879. 1 55 Sonntag, den 14. Septbr⸗ a Der Gemeinderatk hg. Abends 8 Uhr 5 A. Huben. ö Brehm. im Gaſthaus zur „Roſe“. Anmeldungen beliebe man bis daß machen zu wollen. Her lands. Bezirtts⸗Verein . Laien 1 Cappitalien a Laden Mr 1057 in Beträgen von 1000 . an e beabſichtigt zu einem vom 2. bis 6. Oktober l. J. ſtattfindenden Gauſeſte auf Hypotheken fortan aus; Ev. kirchh die Erlaubniß auf dem Feſtplatze allein Wirthſchaft treiben zu dürfen, an J Stiftungenverwaltung Karls rug Der Gemeinderat.. 1 A. Fu bean. Brehm. 105 105 den ae zu vergeben. Leopoldſtraße No. 27. „Luſttragende Bewerber werden hiermit erſucht, ihre Angebote bis v! 8 5 10.) September bei dem Unterzeichneten ſchriftlich einzureichen. Erwerbs Kalato V A. A. d. V. , für Jedermann verſenden ratis f lab. 0 ö 5 Wilh. Schiller & 00, Berlin 0. %