fanden, wenn es galt, opferbereit zu ſein; nur grenzen⸗ loſe Unkenntnis kann das Gegenteil behaupten. Die Gene⸗ raldirektion hat das anerkannt; ſie iſt außerdem mit den Verbänden beſtrebt, jeweils die beſte Löſung für alle mit der Maßnahme zuſammenhängenden Fragen und Bedenken zu finden. Dann wird ausgeführt, daß die einſchlägigen Beſtimmungen über Dienſt⸗ und Ruhezeiten in vollem Um⸗ ſang in Geltung bleiben; wer an einem Tag mehr Dienſt zu leiſten hat, dem wird es am andern Tag dafür leichter gemacht werden. Das Flugblatt ſchließt: Es wird gelin⸗ gen, alle Schwierigkeiten zu beſeitigen, wenn jeder Eiſen⸗ bahner im Betrieb und in der Werkſtatt ſein Verſtändnis für den Angenblick beſtätigt. Mit vereinten Kräften müſ⸗ ſen wir trotz Lokomotiv⸗ und Kohlenmangel der augenblick⸗ lichen Lage Herr werden müſſen wir erreſchen, daß die Zu⸗ und Abfuhr der vorhandenen Güter, der Kohlen, der Le⸗ bensmittel nicht ſtockt. Das ſind wir der Allgemeinheit, uns und unſeren Familien ſchuldig. ee Kleine Nachrichten. Aufhebung badiſcher Geſandtſchaften. Das Staatsmini⸗ ſterium hat unterm 16. d. M. beſchloſſen, die badiſche Ge⸗ ſandtſchaft für Bayern und Württemberg in München mit Wirkung vom 1. Januar 1920 ab aufzuheben. Oberſt Bermondt hat an Frankreich ein Schreiben gerichtet, in dem er um Intervention bittet, um unnötiges Vergießen ruſſiſchen Blutes zu verhindern. Er erſucht dringend um Abſendung einer Kommiſſion, um beim Aufbau Rußlands zu helfen. ⸗Abrüſtung Englands und ſeiner Kolonien. Dem Preſſe⸗ büro Radio zufolge weiſt Admiral Jellicoe in ſeinem Be⸗ richt über die Flotte darauf hin, daß es dringend erwünſcht zei, wenn Auſtralien Geſchütze, Munition, Exploſipſtoffe und Flugzeugmateriaf ſelbſt erzeuge. Die Schwierigkeit, Auſtra⸗ lien zu ſchützen, ſei ſehr groß, zumal die Bevölkerung nur gering ſei und ſtrategiſche Bahnen nicht vorhanden ſeien. In den nächſten 5—6 Jahren müßte eine große Flotte im Stillen Ozean ſtationiert werden, und es ſei notwendig, daß Auſtralien zum mindeſten die Koſten für die Unterhaltung dieſer Schiffe mitbeſtreite. Ueberhaupt ſei es erforderlich, daß die Dominien, wie Auſtralien, Indien uſw., ſich ſelbel auf den Flottenbau einſtellten. Polen will den Krieg aufgeben. A en, 2. Okt. Nach Mitteilungen polniſcher Blätter wurde in einer Sitzung der vereinigten auswärtigen und Militärausſchüſſe des polniſchen Landtages von zwei ſozia⸗ liſti en Abgeordneten die Einſtellung der Feindſeligkeiten im Oſten und Schließung eines Waffenſtillſtandes verlangt. Der Regierungsvertreter erklärte, daß die Regierung die Abſicht habe, den Krieg an allen Fronten zu liquidieren. Es wurde Einſetzung eines Unterausſchuſſes zur Ausarbei⸗ tung des Waffenſtillſtandes mit Rußland beantragt. Sozialiſierung der Elektrizitäts werke. Die größten an der Elektrizitätswirtſchaft beteiligten Verbände, nämlich: Deutſcher Verband techniſch⸗wirtſchaft⸗ Aicher Vereine, Verband deutſcher Elektrotechniker, Verein deutſcher Ingenieure, Vereinigung der Elektrizitätswerke und der Elektrizitätsverſorgungsunternehmungen Deutſch⸗ lands, Zentralverband der deutſchen elektrotechniſchen In⸗ duſtrie, Waſſerwirtſchaftlicher Verband, Verein deutſcher Straßenbahn⸗ und Kleinbahnverwaltungen, Verband der Elektrotechniſchen Inſtallationsfirmen Deutſchlands, haben zu dem Regierungsentwurf über die Sozialiſierung der Elektrizitätswerke in einer wohlbegründeten Erklärung Stellung genommen. Einleitend wird angeführt, daß der Entwurf keine Zuſammenfaſſung aller in der Elektrizitäts⸗ wirtſchaft tätigen Kräfte zu dem gemeinwirtſchaftlichen Ziele böchſter Steigerung ihrer Produktivität und überhaupt keine Sozialiſierung bedeute. Es wird dann erklärt: 1 daß in einer Anzahl Wirtſchaftsbezirke des Reichs gelbſtändige Verwaltungskörper gebildet werden müſſen, die in ihren Angelegenheiten von der zu ſchaffenden Reichs⸗ zentrale unabhängig find: 2. daß mit der Elektrizitätswirtſchaft gleichzeitig eine Finauzwirtſchaft im Sinne eines in ſich geſchloſſenen Un⸗ ternehmens geſchaffen werden müſſe, und daß es zweck⸗ widrig ſei, die Elektrizitätswirtſchaft mit dem Schickſal der öffentlichen Finanz zu verbinden; 75 3. daß zur Sicherung der Einheitlichkeit der Elektrizi⸗ tätswirtſchaft und zur Regelung des Ausgleiches dieſer zwi⸗ ſchen den einzelnen Bezirksorganiſationen eine Reichszen⸗ trale geſchaffen werden müſſe, von der die allgemeinen Grundſätze ausgehen und daß ihr ein unabhängiger Sach⸗ Kriminalroman von Rudolf Wuſtrow. Nachdruck verboten) Erna trat in ſchmerzgebrochener Haltung ein, hatte te auch manches von der rauhen, herriſchen Natur un den Launen des Entſeelten zu leiden gehabt, ſo bewies doch auch hier der Tod ſeine verſöhnende Kraft. Weinen trat ſie vor die Leiche und ergriff die erkaltete Hand. während Fräulein Kratzler, Schritte hinter ihr ſtand. „Ich kann es noch immer nicht faſſen,“ ſchluchzte Frau Willmann. „Mich trifft es am ſchwerſten, ihr wißt nicht, welche Hoffnungen für mich mit ihm begraben werden! Doch um mich iſt es mir nicht zu tun, aber daß wir ihn verlieren mußten!“ Erna konnte bei den Ergriffenheit ihr Erſtaunen nicht verbergen, doch lieh ſie ihm keine Worte, ſondern ſagte: „Meinem Vater agen wir heute am beſten wohl nichts, er iſt zu auf geregt, wir teilen es ihm wohl morgen erſt mit?“ „Frau Willmann ſtimite zu und ſagte: „Aber Richard müſſen wir heute noch telegraphieren! Bitte, Exua, ichreib! das Telegramm auf, ich vermag es nicht!“ Kurze Zeit darauf trat ein mit einer Laterne aus⸗ geruſteter Mann den Weg an, der durch den Forſt zu der Eiſenbahnſtation führte, und gab dort folgendes Tele⸗ 8 auf: „Kehre ſoſort zurück. Onkel geſtorben. Kaum andertharb Stunden nach der Auffindung bes 3 der Arzt an. Nachdem er ſeinen Einſpänner ies um ſeine Jahre er⸗ laubten, zu dem Lager 775 565 Seitet Patte „das man dem Verſtorbenen be⸗ Frau Willmann und Cr als er die Leiche unterfuchte ſtanden an betrachtete und befühlte die Deiche währ e a e, während die beiden Damen ſchweigend am Fenſter ſtanden 55 auf das Er⸗ gebnis warteten. Immer unruhiger zeigte zich der Arzt, er ſchüttelte ſein graues Haupt und trat ſichtlich ver auf die Damen zu. 7 5 1 ver ebenfalls weinend, einig ſeiner Seite, Der gewiſſenhafte Mann Worten der Witwe trotz ihre. ö Se mit ausſchlaggebendem Einfluß zur Seite ſtehen müſſe. 4. das ſich die organiſatoriſche Aufgabe des Geſetzes le⸗ diglich auf die Erzeugung der Elektrizität, der Verkuppe⸗ lung der Erzeugungsſtätten, nicht aber auf die Verteilung rſtrecken dürfe; 8 N N daß die Ausſchaltung des privaten Unternehmertums zu verwerfen ſei, deſſen Initigtive und tätige Mitwirkung ebenſowenig entbehrt werden könne, wie die begehrte Teil⸗ nahme der Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Elek⸗ trizitätsinduſtrie müſſe der enge Zuſammenhang mit der Anwendung als Grundlage weiterer Fortſchritte erhalten s Beſtimungen über die gemiſchtwirtſchaftlichen Un⸗ ternehmungen, 1 8 Entwurf vorgeſchlage⸗ Entſchädigungen ſei unhaltbar. wel, Die Entſchädigungen für die durch das Geſetz etwa betroffenen Arbeilnehmer ſei unzureichend. Betriebsräte und Arbeiter. inen außerordentlich wichtigen Gegenſtand, über den die ba i dieſen Tagen zu ent⸗ ſcheiden hat, bildet der ihr ſeit dem 16. Auguſt vor⸗ liegende Geſetzentwurf über die Betriebsräte. Die verſaſſungs rechtliche Grundlage, in der der Rätege⸗ danke wurzelt iſt gegeben im fünften Abſchnilt des zwei⸗ ten Hauptleiles der neuen Verfaſſung des Deutſchen Reiches, betitelt: „Das Wirtſchaftsleben“. Der hier ein⸗ ſchlögige Arttel 1685 beſimmt in ſeinen Abſätzen 1 u. 2: „Die Arbeiter und Angeſtellten ſind dazu berufen, gleichberechtigt in Gemeinſchaft mit den Unternehmern an der Regelung der Lohn und Arbeitsbedingungen ſo⸗ wie an der geſamten wirtſchaftlichen Entwigelung der produktiven Kräfte mitzuwirken Die beiderſeitigen Or⸗ ganiſationen und ihre Vereinbarungen werden aner⸗ kannt. Die Arbeſter und Angeſtelllen erhallen zur Wahrnehmung ihrer ſozialen und wiltſchaſt ichen Inter⸗ eſſen geſetzliche Verteetungen in Betkiebsarbeiteträten, ſowie in nach Wirtſchaftsgebieten gegliederten Bezirks- arbeiterräten und in einem Reichsarbecterrat.“ a f Der Geſetzen wurf über die Bettiebsrate bildet nun den Verſuch, für das in der Verfaſſung vorgeſehene Sy⸗ ſtem der wiriſchaſtlichen Intereſſenverttetung der Ar⸗ beiterſchaft die unterſte Stufe zu ſchaſſen. Nach dem erſten Paragraphen des Geſetzes ſind in allen Be⸗ trieben, die in der Regel mindeſtens 20 Arbeitnehmer (Arbeiter und Angeſtelite) beſchafugen, Betriebsräte zu errichten. Der Aufgabenkreis der Betriebsräte zerfällt in zwei Gruppen: einerſeits die Wahrnehmung der ſozialen und wirtſchafe lichen Intereſſen der Arbeilnehmer (Ar⸗ beiter und Angeſtellte) des Betriebes, anderſeiis die Einflußnahme auf Betriebsleitung und Betriebsleiſtung. In letz erer Beziehung ſtellen die Belriebsrate eine voll⸗ ſtändige Neuerung dar, während ſte in ſozialer Hinſicht die Fortbildung der teilwelſe ſchon lange beſtehenden Ar⸗ better⸗ und Angeſtellten⸗Ausſchüſſe bilden. In ihrer Ste lungnahme zu dem Entwurf iſt die Arbe terſchaft getrennt. Während die freigewerkſchaftlich orgauiſterte Arbeiterſchaft ſich im allgeme nen auf den Boden des Entwurfs geſtelet hat, die chriſtliche in dem⸗ ſelben eine brauchbare Unterlage für eine weilere Be⸗ ratung erbligt, geht den radikalen unabhangigen Arbeit nehmern der Ene wurf nicht weit genug; ſie wollen ihn im Sinne ihrer extremen Beſtrebungen umgeſtaltet sviſ⸗ ſen. Dabei iſt es für den augenblicklichen Stand der Dinge allgemein von beſonderem Inte reſſe, daß der ſtärkſte Raditallsmus unter den Arbei mehmern ſeinen Sitz hat in de: Angeſtelltenſchaft, ſpeziell in der ſoziali⸗ ſtiſchen Arbeitsgemeinſchaſt freier Angeſtelltenverbande Bezeichnend für deren Abſichten in bezug auf die Be⸗ triebs rote iſt eine Acußerung eines Vertreters dieſer frer⸗ en Arbeitsgemeinſchaſt Paul Lange zu dem Regierungs⸗ entwurf in einer Eſſener Angeſterlten⸗Verſammlung am 20. Augrſt: „Wir wollen den Einfluß des Kapitals grundſötzlich beſeſtigen und werden nur einen Geſetz⸗ entwurf gutheißen, der dieſen Bedingungen vollauf en: ſpricht. . Wir müſſen dahin wirkten, daß die Arben⸗ nehmer dahintommen, die Betriebe ſelbſt zu übernehmen . Beſeſtigung der Herrſchaſt des Unternehmertums it unſer Ziel und an ihrer Stelle muß die Herrſchaft der Arbeit treten.“ „Die Sache erſcheint mir bedenklich,“ ſagte er halb⸗ laut. „Mir ſcheint, als ob — bitte, ſagen Sie mir, iſt hier alles in Ordnung? Ein Einbruch iſt nicht verübt worden?“ „Nein, Herr Doktor!“ erwiderte Frau Willmann mit erſchreckter Miene. „Was meinen Sie damit?“ „Nun, das iſt ja auch nicht meine Sache,“ fuhr der Arzt halblaut fort. „Aber mir liegt der Fall nicht klar, gewiſſe Anzeichen ſprechen dafür, daß der Verſtorbene — hm . N Man merkte dem Hausarzt die Verlegenheit an. „Bitte, ſprechen Sie, Herr Doktor!“ flüſterte Frau Willmann, wärend ſich in ihren wie in Ernas Zügen Schrecken malte. „Nun denn,“ erwiderte der Arzt zögernd, „mir ſcheint es, als ob der Tod nicht auf — natürlichem Wege er⸗ folgt wäre!“ „Wie iſt dies möglich?“ fragte Frau Willmann, und Erna rief halblaut: „um Himmelswillen! Herr Doklor!“ „Ich glaube nicht, daß ich mich täuſche,“ fuhr der Arzt ruhiger fort. „Verſchiedene Anzeichen ſprechen da für. Ich ſehe mich leider genötigt, die Sache zur An⸗ zeige zu bringen. Ich hätte Ihnen, meine Damen, gern die Aufregung erſpart, aber meine Pflicht gebietet es.“ „Nun, wie Sie denken, Herr Doktor!“ ſagte Frau Willmann, die jetzt ebenfalls ruhiger wurde. b „Ich muß Sie bitten,“ fuhr der Arzt fort, ſogleich zum Ortsvorſteher zu ſenden, tokoll aufnimmt. Die Meldung an den beſorge ich ſelbſt.“ Während nach dem Ortsvorſteher geſandt wurde, faßte der alte Landarzt das Schreiben an den Phyſikus ab: er teilte darin ſeine Wahrnehmungen mit und bat um Beſuch des Gerichtsarztes. 5 „letzt damit er ein Pro⸗ Kreisphyſikus Bald darauf erſchien der Ortsvorſteher in Begleitung eines Gemeindeſchöffen und des Gendarmen. Die drei Männer unterſuchten zuſammen mit dem Arzte das Zimmer. Sie konnten nichts bemerken, was auf das Ein⸗ dringen eines Fremden hinwies, dagegen beschlagnahmten ie das Weinglas, das auf dem Tiſche ſtand und deutlich Spuren aufwies, daß vor kurzem noch daraus getrunken worden fei 5 K. * * E Die raditole ſozialiſtiſche Arbetterſchaft ſtei Betriebsräten ohne Zweifel ein Mittel zur Durchſezun * ihrer pol tiſchen Ziele. Inſofern kann die au e Linrichtung r rien leicht mißbraucht 25 * ahn 15 Darum iſt eine ſorgfältige Beratung des Geſetz Hilfe 8 eine genaue Formulierung der Einzelheiten unſer B 2 eilen ſichtigung der bisher in der Oeffentlichkeit gemachten in Loruurf 82 tiſchen Ausſtellungen unbedingt erforderlich. alio ein Die Natlonalverſammtung wird alſo den Entwm ur 5 858 einer ſcharſen Prüfung zu unterziehen haben. Die end. lung cines gültige Formulierung des Geſetzes wird keine lei zatswintl * Aufgabe ſein Möge ſie gelingen. Es handelt ſich dabe 2 uu ih. um Maßnahmen, von denen für den Wiederauſban erer Wirtſchaft ſehr viel abhängt. Im guten wie 2 böſen Sinne. . 1161 2 2 755 ie Das Tumultſchädengeſez bene ben, Nach einer ſehr scharfen Krilit iſt das Tumuliſch, de dengeſetz von der Nationalverſammlung der Aus ſchußhe lh geg deiwer ratung überwieſen worden. Das Geſetz hat den au u ingen 1ſ0 besprochenen Zweck, die zwiſchen und in den einzelnen Fon 1 Staaten beſtehende Rechtsungleichheit zu beſeitigen und Deut bie Haftung für die ſogenannten Tumultſchäden in ie e der Fillen end ausſchließlich dem Reich aufzuerlegen Glen, weiten 5 zeitig aber begrenzt es aus finanzpoli iſchen Grüna n 125 1. den Umfang der Erſatzpflicht in einer Weiſe, die zu an an, N Rechts empfinden des Volkes in Widerspruch ieh n w nur Schäden an Leib und Gut erſetzt zu werden dean eng ind chen, nicht z. B entgangener Gewinn, mag noch dh been e gehen. Daß aber der Betroffene einen Erſatzanſpruch z it, das 1 f dann haben ſoll, wenn durch die Schäden ſein wirtſchaft⸗ bunte! liches Beſtehen gefährdet worden iſt, führt zu unerteng, * lichen Ungerechtigkeiten. Kein bisheriges Geſetz kann 2 eine derartige Beſchränkung. Wer zum Schadenerſaß ie fei 64. f rechtigt war, konnte ihn fordern, brauchte aber nicht da. aſen * rum au betteln und krauchte nicht ſeine Vermögensver Ft er hältniſſe darzulegen, damit ihm Erſatz zugebilfg beet, würde. Vei et wie Anſprüche, die der Geſchädigte aufgrund andere apa en Geſetze, z. B wegen fehlerhafter Maßnahmen der Pe⸗ Ausland lizei, erworben hat oder in Zukunft noch erwerben wir Japan in tass de, können zen mehr geltend gemacht werden, ſowen ie bei ritt die Schäden i „ammenhang mit einem Aufruhr en uc einger. ſtanden ſind. Nuſ 8e Weiſe werden die nach den bis Beubewerber herigen Geſetzen em 150 ren Anſprüche mit einem Feder⸗ nnen. ſtrich beſeiligt! Hife Renimmung hat verſtändlichsr⸗ 2 5 weiſe den größten Aneß erregt. Es widerspricht dem Rechtsgefühl sue galig, Denkenden, daß wohlerworbe⸗ Air dul M. ne Rechte aus Anangtellez Gründen ausgelöſcht wer⸗ . den ſollen. Durch ein Lerarlige Maßnahme muß al⸗ 4 lenthalben das Gefühl einer Nechtsunſicherheit hervor⸗ — wit müßen gerufen werden, die den ohnehin unerhört ſchwieri gebrannt — 2 Aufbau unſeres darniederliegenden Wirtſchaftslebens noch neiſt nicht dels, weiter erſchweren würde. Silber und n Die Entziehung wohlerworbener Rechte widerſpricht N auch, wenn nicht dem Wortlaut, ſo doch dem Geiſte du Dingen. — — Verfaſſung, nach der Enteignungen nur gegen Entſchä⸗ ſtopft it jede Or gigung ſtattſinden dürfen Ebenſowenig wie die unen⸗ un ales die S geltliche Hergabe von Vermögensſtücken an den Fiskus darf auch die unentgeltliche Aufgabe von Anſprüchen zu⸗ gunſten des Fiskus in einem Rechsſtaat verlangt wer den. Soweit insbeſondere Anſprüche, die nach dem d herigen Recht aus Abwehrmaßregeln der Regierungz⸗ truppen ꝛc. entſtanden, beſeitigt oder eingeengt we den ſellen, wird damit zum erſten Mal von dem beruhe ten Satz des Preußiſchen Allgemeinen Landrechts abge⸗ wichen, nach dem „der Staat denjenigen, welcher feine beſonderen Rechte und Vorteile dem Wohle des gemei⸗ cken Weſens aufzuopfern genötigt wird, zu entſchädigs gehalten iſt.“ „Von größerer Bedeutung, als es zunächſt erf ein iſt auch dis Beſtimmung, daß mitwirkendes Verſchulde des Betroffenen den Schadenerſatzanſpruch ausſchließt (nur bei bloßer Fahrläſſigke't kann aus Billigkeitsgründen teilweiſer Erſatz gewährt werden). Dieſe Beſtimmung kann praltiſch zu den größten Unzuträg lichte ten führen Die Berückſichtigung des mitwirkenden Verſchuldens en⸗ zwar dem geltenden Recht, hat jedoch immer nur ſpricht FCC Die Wirtſchafterin ſagte aus, in welcher Lage e den Verſtorbenen gefunden hatte, und die übrigen Haus⸗ genoſſen beſtätigten ebenfalls, daß ſie im Augenblick de eingetretenen Todes nicht zugegen waren. Der Ortsvorſteher nahm am Tiſche im Sterbezimmer Platz und ſetzte ein Protokoll auf. Das Zimmer wurde ſodann amtlich verſchloſſen, und in tiefernſter Stimmung ſchritten die Männer auf den Schloßhof hinaus, auf dem das elektriſche Licht brannte. „Ich weiß nicht, was all dies zu bedeuten bah ſagte Frau Willmann zu Erna und der Wirtſchafterin. „Die Zukunft wird ja lehren,“ erwiderte Erng, wg an dem Verdachte des Arztes Wahres iſt.“ Die drei Frauen ſaßen noch eine Zeitlang im Salos beiſammen, dann begaben ſie ſich in ihre Zimmer. Noch lange blieben jedoch die Fenſter erkeuchbel, hinter denen die Damen weilten, und auch die Diener ſchaft, die durch das ſo plötzlich hereingebrochene Er eignis überraſcht und erſchreckt worden war, ſteckte de Köpfe zuſammen und raunte ſich ihre Deer urchte Indeſſen war es, als ob ſie alle durch den Tod des alles ſtrengen und herriſchen Gebieters von einem drückende Banne befreit worden wären. Lange dauerte es, ehe völlige Ruhe in dem Schloß einzog, um deſſen Türme und Zinnen der Herbie wehte. Dichte Nebel ſtiegen aus dem tiefen Tal heren und hüllten die alten grauen Mauern ein, die einen Toten und ein undurchdringliches Geheimnis bargen. Richard Hartling hatte in eiligem Schritte den dunzens Forſt durchwandert. In ſeiner Seele wogte und ſtilen es. Seine Miene und Haltung drückten feſte Entſchloſſen⸗ heit aus, doch konnte er ſeine Aufregung nicht meiſtern. Er betrat den Warteraum der kleinen Station. Dien traf er zufällig den Vorſteher, der ihn grüßte. Ver wundert blickte der Beamte auf den in ſich verſunkeneg jungen Mann, der ſich auf einen Stuhl warf und feine Anrede ganz gegen eine ſonſtige Gewohnheit mit kurzen, aufgeregten Worten erwiderte. J Kopfſchüttelnd zog ſich der Beamte zur ter. f 05