5 mehr ſo überfüllt wie im Januar, als man noch weit liger reiſen konnle. Ueber die politiſchen Strömungen in un man, als Reiſender, ſich nur vorſichtig äußern. Denn man iſt mehr oder minder auf Stichproben angewieſen. Im⸗ merhin kann man doch gewiſſe Tatſachen feſtſtellon, wenn ſie Süddeutſchland Na einem immer wieder begegnen. In Baden iſt die Erbitte u rung über das Schieber⸗ und Wuchertum ein guter Boden a für die radikale Propaganda von links und von rechts. Als br Ic in Karlsruhe einen ziemlich gut gekleideten Paſſanten 0 chen ragte, welchen Zwecken das monumentale Gebäude diene, ib. wor dem wir ſtänden, wurde er gans erregt und erwiderte 15 f * 1 8 9100 e . Es at wie Auf, päter erfuhr, das Rathaus, dem dieſes Schickſal an⸗ nt vnd droßt wurde. Natürlich darf ein ſolches Wort nicht verall⸗ r inn meinert werden. Dennoch war es charakteriſtiſch, da mir um f ährend vierzehn Tagen ähnlich impulſive Ausflüſſe der nicht g erſtimmung zu Gehör kamen.“ 3 Das Reichsnotopfer. . Du Die Berl. Pol. Nachrichten berichten über die Ge ier ing des Geſetzes über das Reichsnotopfe ar U da 5 Ausſchußbeſchlüſſe erſter Leſung 9 8 5 ede ute, iber eſung und im Plenu Atlichen lea n alten werden barten eeuc auge e knotwer a 5 ab a Nach 8 2 ſind d 4 abgabepflichtig: i berg die Reichsangehörigen: 3 treichs 1 0 gen, die auch eine gende Slantdangeh e ach n be f heſitzen, ſofern ſie in Deutſchland einen Wohnſitz oder diä n ten dauernden Aufenthalt haben: 3. Angehörige auf⸗ 1. ain r Staaten, die ſich in Deutſchland dauernd des We e aufhalten. 4 inländiſche Aktiengeſell⸗ de Melee, ard ge anſallene e de dong 1 ten juriſtiſchen enen des — 8 ilk in Fffenllichen Rechts: 6. das Vermögen nichtrechtsfähiger aber dir 0 Vereine und der Stiftungen ohne jurſtiſche Perſönlichleit. Abgabefrei gehen h ine duc (85) ſind: 1. die Länder; 2. die Gemeinden; 3. Uni⸗ ne ben ferſitäten, Hochſchulen und ähnliche Anſtalten: 5. die zu ben Etaatsbanken: 5. die Sporkaſſen, gemeinnützige Kre⸗ 3 lanflalten und Verſicherungsanſta ten; 6. Handels⸗, Ge⸗ 75 . Handwerks⸗ und Landwirtſchaftskammern: 7. die zun e, Antal en der Unfall, Involiden⸗, Krankenverſicherung 1 93 5 und Verſicherung für Angeſtellte: 8. die Penſions⸗, f ent Witwen⸗, Sterbe⸗, Kranken⸗ und Unterſtützungskaſſen ꝛc: Sübnn Stiflungen, Anſtalten, Vereine oder Perſonenverini⸗ Du nun gingen, die einem mildtätigen oder gemeinnützigen Buer Zwecke dienen; 10 politiſche Parten und vol tiſche Ver⸗ uten] eine. (Nr 10 iſt neu hinzugefügt; dagegen iſt die im zr dan Entwurf vorgeſehene Abgabefreiheit der Kirchen uſw. ge⸗ ad made Krichen.) 9 1 g Steuerbares Vermögen iation i ift: 1. Grundvermögen, 2. Betriebsvermögen, 3. Kapi⸗ el der u. ialvermögen. Zum Betriebsvermögen gehören alle dem kurz zn Unternehmen gewidmeten Gegenſtände. Neu iſt die Be⸗ ſtimmung: Als Betriebsvermögen gelten auch aus den Betrieben herrührende oder andere Vorräte, die zur u Werterveräußerung beſtimmt ſind. Als Kapitalvermögen neter Fommen auch in Betracht der Kapitalwert der Rechte auf ige Nik ente und ähnliche ſowie noch nicht fällige Anſprüche eſchräntt 8 Lebens- und Kapital- oder Rentenverſicherungen. Nonam ſteuerbaren Vermögen gehören nicht Möbel, Haus⸗ de Tah kat und andere bewegliche körperliche Gegenſtände, ſo⸗ Sweet weit das Geſetz nichts anderes beſtimmt. Dagegen ge⸗ erden 4555 zum ſteuerbaͤren Vermögen Edelſteine, Perlen uſw., nicht naß. Lu rus⸗ und Sammlungsgegenſtände, ſofern der An⸗ duch bi. schaffungspreis für den einzelnen Gegenſtand 500 Mk. en zin und de rüber betragen hat. em Sälmn Dem Vermögen anzug ul ö n ic a hin zuzurechnen wieder l 75 Beträge, die der Abgabepflichtige oder ſeine Ehe⸗ mac en zrau nach dem 31. Dezember 1916 (Entwurf 31. Juli cb 4914) zu Schenkungen an Verwandte in gerader Linie iu verwondt haben, ſedoch nur inſoweit, als der Bedachte ee, dus der Schenkung am Stichtage noch bereichert iſt. Hin⸗ 1 * imnzurechnen ſind ſerner die Beträge, mit denen Stiſtun⸗ a zen errichtet ſind. Nicht hinzuzurechnen uind: 1. fort⸗ une laufende Zuwendungen zum Zwecke des angemeſſenen 5 Entwurf: ſtandesgemäßen) Unterhaltes oder der Aus⸗ bildung des Bedachten; 2. Zuwendungen auf Grund — eines geſetlichen Anſpruchs des Bedachten; 4. übliche Helegenheitsgeſchenke; 4. 1000 Mark, ſofern nicht die ni 1 Abſicht der Abgabeerſparung anzunehmen iſt; 5 (neu) ſih da h Zuwendungen, von denen der Bet iligte glaubhaft macht, h 7 daß ſte nicht in der Abſicht der Hinterziehung der Steuer i erfolgt ſind N 5 r fl Von dem Vermögen 1 En %% 0 n e bern! 19 15) ſind: 1. die dinglichen und perſönlichen Schul⸗ in det! den; 2. der Wert, der dem Abgabepflicht gen obliegen⸗ errut“ den oder auf einem gebundenen Vermögen uſw. ruhen⸗ den Leiſtungen; 3 die Abgabebeträge auf Grund der es Fal 1 Ariegsabgabe 1919 oder frühere Jahre zu entrichtenden e, ober 7 staatlichen, kommunalen und kirchlichen Steuern und 1 36 6, Abgaben, ſoweit ſie am Stichtag (31 Dezember 1919) noch nicht gezahlt ſind, u. a. m. Nicht abzugsfähig ind: 1 Haushaltungsſchulden; 2. Schulden und Laſten, icht abgabepflichti⸗ — — — lun — 1 d,, ric us cr die in wirt chaft icher Beziehung z Vermögenste len ſtehen. 1 en 30r Das Vermögen der „ den d. Ehegatten t dab rd für die Veranlagung zyſammengerechnet 1 Von den abgabepflechtigen Vermögen der 2 Geſellſchaften beteul abzuziehen außer den Schulden und Laſten (8 15): zu . das Grund und Stammkapital bezw. wos an deſſen r elle tritt; 2. die Rücklagen für ausſchließ l ich gemein⸗ Ich wit tige oder Wohlfahrtszwecke, bei Verſicherungsgeſell⸗ el, aſten die Rücklage für die Verſicherungsſummen und 1 die zurückzugewährenden Prämienüberſchüſſe. Neu 5 1 die Beſtimmung des § 17: Bei eingetragenen Ge⸗ e e, noſſenſchaften und als Zentralen der Genoſſenſchaften J 1 0 wirkenden Verbänden uſw. iſt von dem Geſellſchafts⸗ ec vermögen zur Feſtſtellung des abgabepflichtigen Ver⸗ 110 maln mögens die doppelte Summe der eingezahlten Geſchäfts⸗ cba 22 teile der Genoſſen oder des Stammkapitals abzuziehen. n gſlar Ueber die Bewertung von e Grundſtücken n f 18 im weſentlichen: Der Wertfeſtſtellung der gemeine Wert (Verkaufswert) zugrunde zu le⸗ Bei land wirt ſchaftlichen oder gärtneriſchen Grund. ſtücken, die Wehn oder gewerblichen Zwecken zu dienen beſlimmt ſind, iſt dem Wertanſatz der — nicht lediglich vorübergehende — Ertragswert zugrunde zu legen. (Nach dem Entwurf ſollte ſich bei landwirtſchaſtlichen Grund ſtücken der Wertanſatz nach dem gemeinen Wert um err 101 derwindern ) Als Ertragswert gilt das Zwan zigſache des Reinertrages, der ſich bei üblicher Bewirt⸗ ſchaftung normal und nachhaltig ergibt. Bei bebauten Grundſtücken für Wohn⸗ oder gewerbliche Zwecke gilt als Eitragswert das Zwanzigfache des Miet⸗ oder Pachter⸗ trages, der in den letzten drei Jahren im Durchſchniti erzielt iſt, nach Abzug von ein Fünftel für Nebenleiſtun⸗ gen und Juſtandſetzungskoſten oder von dem als erfor⸗ derlich nachgemieſenen höheren Betrag für ſolche Koſten. In allen Fällen kann der Steuerpflichtige verlangen, daß ſtalt des Ertragswerles der gemeine Wert zugrun⸗ de gelegt wird. Entſprechend der Bevorzugung der Grundſtücke iſt neu beſt mmt, daß das gewerbliche Ve⸗ triebsvermögen nur mit 80 Prozent feines gemeinen Wertes angeſezt wird Als gewerbliches Betriebsver⸗ mögen gilt das dem Betriebe eines Gewerbes ein⸗ ſchließlich des Bergbaues gewidmete Vermögen, ſoweit es in Grundſtücken, Gebäuden, Maſchinen, Inventar, Warenvorräte, Halb⸗ und Ganzfabrikaten und Rohma⸗ terialten beſteht. Lebens⸗, Kapital⸗ uſw. 11 8 Verſicherungen, i die nach dem 31. Juli 1914 eingegangen ſind, ſind wit der vollen Summe der eingezahl en Prämien oder Ka⸗ pitalbeträge anzuſetzen. Erfolgt die Auszahlung ver⸗ tragsmäßig in Kriegsanleihe, ſo iſt die Einzahlung zu berechnen nach dem Steuerkurſe der Kriegsanleihen vom 31. Dezember 1911. f . Stichtag iſt der 31. Dezember 1919. Für Betriebe mit jährlichen Abſchlüſſen kann zugrunde gelegt werden der Vermö⸗ gensſtand am Schluſſe des Wirtſchaftsjahres, deſſen En⸗ de in die Zeit zwiſchen dem 1. April 1919 und 29 Februar 1920 (Entwurf: Kalender'ahr 1919) fällt. Die zwiſchen dem Schluß dieſes Wirtſchaftsjahres und dem geſetzlichen Stichtag eingetretenen Verſchiebungen zwi⸗ ſchen dem im Betrieb angelegten Vermögen und dem ſonſtigen Vermögen des Abgabepflichtigen ſind zu be⸗ rückſichtigen Nicht abgabepflichtig ſind Vermögensbeträge bis 5000 Mark einſchließlich bei dem zuſammengerechneten Vermögen von Ehegatten bis 10 000 Myrk. Die Abgabeſätze betragen: bis zu 50 000 M. des Vermögens 10 v. H., von den nächſten 50 000 M 12 v. H., von den dann ſolgenden 100 000 Mark 15 v. H., für jede weiteren 200 000 M. 5 v. H. mehr. Es folgen dann zwei Stu⸗ ſen von je 500 000 M, in denen die Abgabeſätze 40 v. H. und 45 v H. betragen; die weit ren Stufen ſind 1 Mi lion Mark mit 50 v. H, 2 Millionen Mark mit 55 v. H, 3 M ellionen M. mit 60 v H., für die wei⸗ teren Beträge 65 v. H. Es beträgt 2. B. bei einem Vermögen von 10 000 Mark die Abgabe 500 M. bei 50 000 M. die Abgabe 4500 Mark, bei 100 000 M. die Abgabe 10 400 M., bei iner Million die Abgabe ins⸗ geſamt 244 250 M., bei 10 Millonen M die Abgabe 5 417 750 Mark Durch beſondere Vorſchriften (Kinder⸗ prib leg) wird kinderr ichen Fam len Schonung gewährt. Es hat z. B. ein Abgabepflichtiger mit drei Kindern und einem Vermögen von 205 000 M. einen Abgabe⸗ ſatz von 9,85 v H. zu entrichten, gegenüber 12,68 v H., den ein kinderloſer Abgabepflichtiger zu entrichten (hat. Schonung genießen ferner die kleinen Rentner. Einem Abgabepflickt gen, deſſen Vermögen nicht über 100 000 M. und deſſen Jahreseinkommen nicht über 5000 M. keirägt, iſt die Abgabe auf Antrag ganz oder teilweiſe zu ſtunden. Stundung kann erfolgen, wenn ſich 205 . der Abgabe als eine beſondere Härte rweiſt. 5 a . ö Eine Dr Steuererklärung 7 iſt von jedem Algabepflichtigen abzugeben, von den na⸗ türlichen Perſonen nur dann, wenn das fteuerbare Ver⸗ mögen am Stichtag 5000 M. oder darüber betrug. Falls die Veranlagungsbetörde Bedenken gegen die Richtig⸗ keit der Steuerflärung hat, muß ſich der Abgabepflich⸗ tige dazu äußern. Nur wenn der Abgabepflichtige die Bedenken nicht zu beſiigen vermag, darf bei der Ver⸗ mögensfeſiſtellune von den Angaben in der Steuerklä⸗ rung al gewichen werden. 0 Schloß Oels. Die deutſche Regierung überwies der früheren Kronprinzeſſin das Schloß Oels in Schle⸗ ſien als Wohnſitz. Das im Jahre 1559 erbaute Schloß 4. , . 45s vun der deus feglerui cler Huber ou Alen Huhurinressin dbermss ene e, 2. 5 kat eine umfangreiche Bibliothek und einen großen Park. Es war bis zur Revoln ion preußiſches Thron⸗ liehen, deſſen Inhaber der jewei ige Kronprinz war. Aus Baden und Nachbargebieten n Mannheim, 22. Okt. Als Nachfolger des zum Karls⸗ ruher Oberbürgermeiſter gewählten Bürgermeiſters Finter iſt nach der N. B. K“ von den Fraktionen des Bür- 2 Bad Obſtverwertungsgeſellſchaft beſtellt. gerausſchuſſes der derzeitige Hilfsrefſerenkt im Miniſter imm des Innern, Oberamtmann Dr. Walli, in Ausſicht genom⸗ men. Oberamtmann Dr. Walli iſt zurzeit im Miniſterium des Innern mit der Bearbeitung von wichtigen Gebieten der Lebensmittelverſorgung betraut. n Durlach, 22. Okt, Eine ſtark beſuchte Verſammlung des Vereins badiſcher Schweine und Ferkelhändler prote⸗ ſtierte gegen die dauernde Ausſchaltung des Schweine⸗ und Ferkelhandels. Die Regierung hatte zu der Verſammlung einen Vertreter entſandt, der erklärte, die bei den Verhand⸗ lungen gewonnenen Eindrücke dem Miniſterium des In⸗ nern zur Kenntnis bringen zu wollen. Eine Kommiſſion, be⸗ ſtehend aus Mitgliedern des Vereins, ſoll beim Miniſterium des 85 vorſtellig werden und den Beweis liefern, daß durch den Handel nicht höhere, ſondern niedere Preiſe erzielt und die Schweinemaſt und ⸗zucht gehoben werde. zel Achern, 21. Okt. Einen böſen Hereinfall erlebte nach den „Acherner Nachrichten“ ein Schnapshändler im Acher⸗ tal. Zwei Schleichhändler erſchienen bei ihm und ſchloſſen ein Schnapsgeſchäft ab, das dem Wirt die Summe von 30 Mark einbringen ſollte. Die Käufer erklärten dann, ſieg . müßten in Achern noch Benzin faſſen und fuhren mit dem bereits mit Schnaps beladenen Kraftwagen davon, während ſie als Sicherheit ihre verſiegelte Geldtaſche zurückließen Als nun das Auto nicht mehr erſchien, öffnete der Wirt die Geldtaſche und fand ſie mit alten Gebetbüchern und wert⸗ loſen Sachen gefüllt. — Auf dem Bahnhof Achern iſt de i eine große Menge Schnaps in die Hände ge 0 allen. * Müllheim, 21. Okt. hier eine Zweigſtelle des Reichsminiſteriums des Abteilung für Elſaß⸗Lothringen zu errichten. kei Singen a. H., 22. Okt. Die Gendarmerie hat in einem landwirtſchaftlichen Gebäude in Rielaſingen ein umfang⸗ reiches Lager ſchweizeriſcher Stumpen im Wert von an⸗ nähernd 100000 Mark entdeckt und beſchlagnahmt. Zwei an der Verſchiebung der Stumpen Beteiligte, nämlich ein Land-. wirt und ein junger Grenzaufſeher, ſind laut „Konſt. Nachr.“ feſtgenommen worden. 10 5 5 ** Konſtanz, 22. Okt. Die Fahndungspolizei verhaftete eine Näherin, die im Auftrage eines Kaufmanns aus der Schweiz ausländiſche Obligationen im Wert von 10 000 Frs⸗ über die Grenze verbringen wollte. Als der Kaufmann be⸗ obachtete, wie die Näherin verhaftet wurde, flüchtete er. konnte aber ſpäter gleichfalls feſtgenommen werden. 5 *. Stockach, 22. Okt. In Schwackenreute war einem Landwirt ein großes Schwein infolge Erkrankung verendet Zwei Konſtanzer Schleichhändlerinnen kauften das Fleiſch zu 4 Mark das Pfund und verbrachten es nach Konſtanz Heidelberg, 24. Dkt. Auf Veranlaſſung des Landes⸗ preisamts wurden in verſchiedenen hieſigen Wirtſchaften nahezu 10000 Liter neuer Wein beſchlagnahmt, weil der Höchſtpreis überſchritten wurde. f Kirchheim b. Heidelberg, 21. Okt. Die hieſige Arbeiter⸗ ſchaft begab ſich in geſchloſſenem Zuge zu den einzelnen Land wirten unſerer Gemeinde und fordert ſte jeweils auf, ihrer Ab⸗ lieferungspflicht unbedingt nachzukommen. Falls dies nich geſchehe, müſſe man zur Selbſthilfe ſchreiten. Die Demonſtratio vollzog ſich in Ruhe und Ordnung. 5 Karlsruhe, 24. Okt. Auf Weiſung des Miniſteriums des Innern wird das bad. Auftragsamt in Mannheim ein Vir⸗ zeichnis derjenigen Gegenſtände aufſtellen, die von badiſchen Frmen zur Verwendung beim Wiederaufbau der Candelflatte geliefert werden können und zugleich ein Verzeichnis derjenigen Firmen und Handwerkerbereinigungen, die für ſolche Lleferungen iu Betracht kommen. Aus dem Amtsbezirk Boxberg, 19. Okt. (Ver ſchledenes) Dem Handelsmann Mox Metzger in Krautheim wurde wegen Schleichhandels das Recht zum Aufkauf von Schlach vieh für den Kommunalverband ſofort entzogen. Gleichzeitig wurde ſeinem Sohne Adolf Metzger der Handel mit Vieh im Bmtsbezirk Boxberg unterſagt. — Wegen Unzuverläſſigkeit hat das Bezirksamt dem amtlichen Aufkäufer Karl Schnabel in Schweigern das Recht zum Aufkauf von Schlachlvieh für den Kommunalverband mit ſofortiger Wirkung entzogen. Der Kom⸗ munalverband Bos berg beabſichtigt, von den Hausſchlachtungen eine freiwillige Speckabgabe durchzuführen, um den Verſorgungs⸗ berechtigten das Bezirks Schweinefett liefern zu köunen und zwar zum Ausgleich, daß das ausländiſche Schweinefett nicht nur an die Ver ſorgungsberechtigten, ſondern auch an die Selbſt⸗ verſorger abgegeben wurde. Weiter ſollen Ver ſorgungsberechtig⸗ ten des Bezirks 500 Gramm Kochmehl im Monat erhalten. Endlich erkennt man auch die ſchwierige Lage der Vollverſor⸗ gungsberechtigten auf dem Lande an. Die Haferlieferung des Bezirks wurde von 10 000 auf 4400 Dztr. herabgeſetzt. Dle Ausfuhr von Schlachtziegen durch Händler aus dem Bezrrk wurde nicht zugelaſſen. 5 KHokales und Allgemeines. Ladenburg, den 24. Oktober 1919. Zur Gefangeneurückkehr. Auf die dringliche Zu⸗ ſchrift was im Intereſſe unſerer Gefangenen in Sibirien ge⸗ ſchleht, erhielt Frl. Eliſab. W. Trippmacher vom „Bund deut⸗ ſcher Frauen zur Befreiung der Gefangenen“ folgende Nachricht: „Es iſt jetzt eine kleine deutſche Kommiſſion nach Sibirien ge⸗ reiſt, um zu verſuchen, daß die Kriegsgefangenen an dle Küſte zuſammen gezogen werden, damit ſie von dort per Schiff ab⸗ transportiert werden konnen. Frankreich hat zugeſagt, daß zwiſchen dem 27. Okt. bis 2. Nov. mit dem Abtransgort der Gefange⸗ neu begonnen werden ſoll — ſo teilt uns das Internatlenale Rote Kreuz aus Genf mit und die Nachrichten von dort waren immer zuverläſſig, alſo wollen wir es auch dieſes mal hoffen“! Auch der „Bund deutſcher Frauen zur Befreiung der Gefange⸗ nen“ iſt unabläſſig am Werke unſerer armen Helden aus dem Banne der Gefangenenſchaft in Feindesland zu erlöſen! Zur Moſtobſtverſorgung wird amtlich mitgeteilt, daß ſich Gemeinden, Fabriken, Beamten⸗ und wirtſchaftl. Ver⸗ einigungen aller Art, Genoſſenſchaften und Private in Beſtellun⸗ gen auf Moſtobſt überbieten. Nicht weniger als 8000 Waggon⸗ ladungen d. f. 1600000 Ztr., Moſtobſt find bereits bei der Dieſe Anforderungen ſind in dem angegebenen Umfang, ſelbſt unter Zuhilfenahme von aus der Schweiz eingeführten Obſt unerfüllbar. Es iſt unmög⸗ lich, zu ſagen, in welchem Umfange den Beſtellungen genügt werden kann. Die amtl. Auslaſſung ſpricht die Erwartung aus, daß alle Beſteller in Stadt und Land den gegebenen Verhält⸗ niſſen Rechnung tragen. Was geſcheben könne, geſchehe, um di Moſtobſtfrage zur Bef jedigung zu löͤſen. 8 Die Reichsregierung beabſichtigt Innern