tanz n me ul e 1 5 8 5 5 en Greene. 4 FJbun dite mold 511 Hon Pn do dad achat tts rant die eee ee 0 Usti 1 190 1 NW eren e 1 8 E 1 1 3 Felina 15 Nachverſteuerung der Zündwaren And Feuerzeuge betr. Am I. Oktober iſt das Zündwarenſteuergeſetz vom 10. September 1919 in Kraft getreten. Die Zündwaren, die ſich am 1. Oktober 1919 0 außerhalb eines angemeldeten Fabrikbetriebs, eines 5 8 Zoll⸗ oder Steuerlagers oder einer ne 78055 im Beſitze von Herſtellern, Händlern,? irten ferner ä N von Konſumvereinen, Kaſinos, Logen und ähnlichen; 5 8 Vereinigungen befinden, unterliegen der Nachſteuer 5 und wenn es ſich um Zündwaren handelt, die aus g dem Ausland eingeführt ſind, auch dem Nachzoll. Händler ſind alle Perſonen, die vor dem In⸗ krafttreten des neuen Zündwarenſteuergeſetzes Zünd⸗ waren in größeren Mengen angekauft haben, um ſie nach dem 1. Oktober 1919 weiter zu verkaufen. Konſumvereine, Kaſinos uſw. gelten auch dann als Händler, wenn ſie die Zündwaren nur an ihre Mit⸗ glieder oder nur in ihren eigenen Räumen abgeben. Der Nachſteuer und dem Nachzoll unterliegen auch diejenigen . die ſich in Automaten oder ähnlichen Vorrichtungen befinden. Die Nachſteuer beträgt für Zündhölzer, für N ündſpänchen und für Zündſtäbchen aus Stroh⸗ 1 7 ů—9 9 0 almen, Pappe oder ſonſtigen Stoffen: 9 . 9 5 a) in Schachteln oder anderen Behältniſſen mit 7%ů 6 19 5 einem Inhalt von weniger als 30 Stück 1 Pf. und 0 0 mit einem Inhalt von 30 bis 60 Stück 1¼ Pf. für 170 90 2 jede Schachtel oder jedes Behältnis, 8 g 4% 0 4 N b) in Schachteln oder anderen Vehältniſſen mit Sanin % Auf einem Inhalt von mehr als 60 Stück 1½ Pfennig Fee ele für 60 Stück oder einem Bruchteil davon; 1 167 0, ſende 10 * Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähn⸗ 3 ö 0 ö der ichen Stoffen: . % N 2h) in Schachteln oder anderen Behältniſſen mit Sach 20 oder weniger Zündkerzchen 5 Pf für jede Schachtel g 9 0 5 2 oder jedes Behältnis, 8 1 % 140 0 fals b) in größeren Packungen für je 20 Zündkerzchen ö Aus oder einen Bruchteil davon 5 Pf. 5 f 8 13 (Die höheren Nachſteuerſätze treten nicht ein, ſchaf wenn die angegebenen Stückzahlen um nicht mehr e 1775 als 10 v H. überſchritten werden.) n 5 für Feuerzeuge: 5 . ö Neuheiti 133 a) mit ben n an Zer⸗ f ö 8 eiſen oder anderem Zündmetall zum Herſtellungs⸗ — 4 a 4 2 klär perkaufspreiſe a 5 Damen Weste übe i ö 3 aus warmen Stotlen f 8 5 nen zur 1 den A Mdchen- 6 7 f 3 a * 0 25 1 e Damen- Blusen Schulmantel einn dene e e l wied an Züſchlag von zehn vor dus reineclenen Wimternenen Damen-Mantel aus Mantel Nee . des Herſtellerverkaufspreiſes erhoben; 5 ö ochwarz und marineblau „55 dicken Winterstoffen ae ee e in verschiedenen Farben häng für Zündfteine oder Zündſchienen aus Zereiſen in schönen Modefarbes N• „ 5 Vol] oder anderem Zündmetall, inſoweit ſie nicht in Ver⸗ f 1175 5 erw bindung mit einem Feuerzeuge gebracht ſind, 0.10 f 5 M. für je ein Gramm oder einen Bruchteil davon ö ö 50 50 . . 30 . 0 Der Nachzoll wird nur für Zündhölzer u. dgl., 8 1 * 1 5 N ante ſowie für Zündkerzchen erhoben Er beträgt: 1 3 . täter a) für Zündhölzer und Zündſpänchen ſowie für 8 . 7 ..1CT!C1CT1CTÄC1—56 2 979 1 5 aus Strohhalmen, Pappe oder ſonſtigen i i 1 5 5 trag . 0 0 5 90 5 25 g 1 2 b) für Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder 1 K 77 f ahnlichen Sioffen 50 M. für 100 Kg. 95 gr. und die Kinzer en a für 1 0 gr. — Von der Nachſteuer ſind befreit: Gülligkeit haben. radey ganzen Monat Nobem land a) Zündhölzer, Zündſpänchen, Zündftäbchen ſo⸗ ber werden neue Maker ls gegeben. . zu f wie Zündkerzchen, die ſich in angebrochenen Einzel⸗ Ladenburg, den 22. Iktober 1919. 5 „ d . 9 packungen befinden; 5 775 Städt. Lebensmittelammn. Heute Vorwittag 6 Uhr verschied nach schwerem Leiden . Kohl b) Zündwaren, die unter amtlicher Aufſicht aus⸗ f 1 5 5 geführt oder auf ein Zoll⸗ oder Steuerlager gebracht . „ 7 werden. 5 5 1 2 Anmeldung: Wer am 1. Oktober der Nachſteuer 0 5 850 5 55 an 1 e Zündwaren im Turngesellschuft „Jahn“ 3 Peſt eſitz oder Gewahrſam hatte, muß ſie alsbald bei 715 i 17 178 2 der Anmeldeſtelle anmelden und zwar ſchriftlich unter Ladenburg k. 0. ain e e eee dort Angabe der Art und Weiſe der Zündwaren ſowie is. tens des Aufbewahrungsraums Die Menge iſt für Zünd⸗ . 5 ö Krlepsctie aterbrochenen 2 . e 5 e e . f 5 n Tätigkeit in unserem Betrièbe, lerne 8 zahl 55 5 Hi dſeme, ee 5 nach itgli 1 ien kennen, dem wir stets ein gutes Andenken bewahren werden, Obe em Gewicht und zwar bei den für den Kleinver⸗ 8 5 f 15 5 a 5 als e d ehe e C. Benz Söhne 1 1 zeugniſſen nach den Größenabmeſſungen und dem 0 1 f 1 Mi àF5 der . 1 anzugeben. Wan. 4 en 9255 Automobilfabrik. 18 4 ei Feuerzeugen hat außerdem eine Trennung nach j 1 II i 1 [Kon den für die Nachſteuerfeſtſetzung in Betracht kommen⸗ 1 1 e 5 0 1 . den Preisgrenzen zu erfolgen. Verwahrt der Nach⸗ e a 2 ſteuerpflichtige die Zündwaren nicht ſelbſt, ſo hat 7 9 70 gedenken Bat er „ 9 und Wohnort 55 Ver⸗ 2 ö Kam wahrers in der Anmeldung zu vermerken. Anmelde⸗ 5 stag, nachm. 4 Uur statt mini pflichtig ſind auch alle Zündwaren, die ſich in den e 08 5 5 f Privaträumen der Händler befinden Zündwaren , , e 1110 die ſich zurzeit der Ausſtellung der Anmeldung wurd unterwegs befinden, müſſen vom Empfänger ange⸗ nuſen meldet werden, ſobald ſie in ſeinen Beſitz kommen. 8 8 ö meiſte Zu den Anmeldungen nüſſen Vordrucke benutzt 8 mi berg werden, die bei jeder Anmeldeſtelle unentgeltlich 5 77 1 6 4 5 0 j geſüh abgeholt werden können. ö i 8 e 15 f 5 in gehher Aw Irößt 5 110 ele if für deset 55 15 ae aus Kſten hit Verw nmeldeſtelle iſt für den Sitz der Bezirksſtelle das 5 1 3 5 Hanptſteueramt oder Finanzamt, für die übrigen Todes Anzeige. Sie 4 1 Gemeinden die Steuereinnehmerei des Wohnſitzes Hiermit die schmerzliche Nachricht, TFulſchna 11 der e des Steuerpflichtigen. dass am 21. alter Inſtrumen ds. Mts, mein einziger 0 9 a 1430 Aach knen im Alter von 7 Vochen verstor- utter gefolgt ist. Die tieftrauernd Hinterbliebenen: U. Breidinger, Wachtmeister. Ladenburg, 22. Okt. 1919. J. W erlieren au dem Da- Kreuen Mitarbeiter, Kämpfer un- zeit seiner Pflicht bewusst 5 Die Zündwarenvorräte werden von den Auf⸗ fichtsbeamten nachgeprüft. Die Anmeldungspflichti⸗ gen haben hiebei die erforderlichen Hilfsdienſte zu leiſten. Veränderungen des angemeldeten Vorrats, Die in der Zeit zwiſchen der Anmeldung und der Nachprüfung vorkommen, müſſen den Beamten un⸗ mittelbar vor Beginn der Nachprüfung mitgeteilt und näher nachgewieſen werden. Ueber den Betrag der zu zahlenden Nachſteuer wird dem Zahlungspflich igen ein Forderungs zettel zugeſtellt. Der Vetrag iſt innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Zahlungsaufforderung (womöglich bar⸗ geldlos) zu Jahlen. Gegen Sicherheitsleiſtung kann Die Nachſteuer, wenn ſie mindeſtens 150 Mk. beträgt, für Serge geſtundet werden. N ungen der Nachſteuer und ſonſtige Verles ungen der Vorſchriften den beſtraft. 5 Mannheim, den 19. Oktober 1919. 1421 Hauptſteueramt ungen e Gabenb urg. ausgabe betv. Ur die zweite Hälfte des den Verkaufsgeſchäften Mis. 1 nochmals, daß die 700 Sramm Marken 1 Gebr. Traun älteſte u. großte Pian handlung in Heidelbe jetzt Brückenſtr⸗ (Neuenheim). Möbliertes Zinſſe art hingeschiedene ei! serer Sache, sicha ſucht 4 Ucht. Offerte 7 r No. an die Geſchüäftsſt. de Die Beerdigung findet Donnerstag, 23. ds. Mts., nachm. 2 Uhr statt. en Ladenburg, Ses ausen, Ilvesbeim . — Postscheck-K % Uhr Genera J zordnung wird im Lokal bekannt gegeben. Unskuß für Sche Der Vorſtond: Kassestunden: 5 5 Uhr nachm. Samstags ckverkenr * Werktags 9 1 1 achmittags gesenge 0 1525 15 928