r du 7 * 1 Eſcheint täglich Wijt eie N. nahme der Sonn⸗ und 2 155 G ertage. — Bezugspreis : bc a Monatlich 1.50 Mark Wang E Trägerlohn; durch die ; ant ee poſt bezogen vierteljährlich ; l a. 450 Mk. ohne Zuſtellungs⸗ „ N gebühr. — Druck u. Verlag n e er Hof- Buchdruckerei 155 N Karl Molitor Nachfolg. 5 a * Sudwig Nerlinger : bee Ladenburg am Neckar. lakte, daz due Anzeiger für Vadenburg, Schriesheim, Bedde aheim und Neckarhauſen. Beilage: wöchentlich ein vierſeitiges Illuſtriertes Sonntagsblatt, Anzeigen: die einſpaltige Petitzeile oder deren Raum 35 Pfg. Reklamen 120 Pfg. Redaktion: . L. Nerlinger, Ladenburg. oſtſcheckkonto Nr. 4031 2 5 unt Karlsruhe. : Fernſprecher Nr. 15: att 83 7000 2 tlic N . Amtsbezirk Amtliches Ver kündigungsblatt für den Amts ezir annheim. 5 e N 5 „ 2 nen, e e 24 Dienstag, den 21. Oktober 1919. 50. Jahrgang gor —— — . 1e 5 Tagesſchau * ſie in Tarifverträgen, durch Arbeitsgemeinſchaften und im ſticht durch eine Schicht entwurzelter Landknechtsexiſtenzen, 7 5 5 ö . 0 Einigungsweſen geſchaffen ſind. 5 5 765 „ ſondern durch die Organiſation der deutſchen Arbeitermaſſen. 1 w Zur Frage der Heimſendung der deutſchen Gefangenen Um den Umfang nicht allzuſehr anſchwellen zu laſſen, ſind Kurz: wir wollen ihn mit einer Roten Armee, im Bund 10 10 Arankreich ſchreibt die „Liberte“, man könne nicht ſofort ben i 1 1 man e i Pele und zur Durchführung und Sicherung der en Mi 5 15 N 1 den übrigen nur in loſem Zuſammenhang ſtehen u elbſt⸗ zeltrevolution.“ J mii 5 480 000 Gefangene freigeben, die ietzt im Wiederaufbaugebiet ſtändig bearbeitet werden können: Die Verſicherung und 5 D a N 5 1 f 10 e . ee zugleich Geiſeln für Innehaltung der d Arbeitsgerichte. Indes auch hier 25 cd Aen⸗ eutſche attona verſammtung. behen ei jedensbedingungen durch Deutſchland. Vor ihrer Heim⸗ derungen geplant. Wünſchenswert im Intereſſe der größe⸗ W. T. B. Ber 18. N Si a Eönng ſei von Dentſchland eine Garantie nötig, daß an ken Billigkeit der Verwaltung erſcheint vor allem 120 e ,, ns f Per Stelle andere Arbeiter entſandt würden Wegen der fere Zuſammenfaſſung der Verſicherungsträger. Die Land⸗ Auf der Tagesordnung ſteht die Fortſetzung der zweiten e ost gh 8 5 0 8 1 krankenkaſſen haben namentlich ſeit ihrer organiſatoriſchen Beratung des Haushalts beim Kapitel Abet cwierigen Transportverhältniſſe könne die franzöſiſche Re⸗ Gleichſtellung mit den Ortskrankenkaſſen keine Exiſtenzbe⸗ „Neichisarbenl , enn zerung auch nicht den Tag feſtſetzen, an dem der Rücktrans⸗ dechtigung mehr, auch den Innungskrankenkaſſen wird man 1 de eitsminiſterium. 1 . ö unh a beginnen werde. energiſch zu Leibe rücken müſſen. Einen Fortſchritt in or⸗ „Abg. Müller⸗Potsdam (Soz.): Das Geſetz über die Be⸗ fit aer l . . ganiſatoriſcher Hinſicht würde auch die Zuſammenlegung triebsräte hätte längſt fertiggeſtellt ſein müſſen. Eine No⸗ de ce Geſtern abend 12 Uhr haben die Maſchiniſten und Heizer der Angeſtellten“ und Invaliden verſicherung bedeuten. Auch velle über die Kriegsbeſchädigten iſt in Vorbereitung. Es ige ber Berliner Elektrizitätswerke die Arbeit wieder aufge⸗ die Unfall verſicherung bedarf eines Ausbaues, der die Ver⸗iſt zu begrüßen, daß in dem neuen Entwurf gewiſſe Unter⸗ en. 18 5 f b ſicherten mit zur Verwaltung heranzieht. Die Kaufmanns⸗ den gere bonn e e b e erkehr au dem Nordoſtſeekanal iſt für entſche 8 bewerbe ich nd all eme n Ar itsg »richte ö 1 1 en en. 8 1e Kriegsinva 1 nrente lohn zwar Schiſſe durch die Oſtſeeblockade völlig lahmgelegt. aeg ed ate ber Feſeſtelung. Vereinfachung auf dem ge⸗ Die Arbeiter der braunſchweigiſchen Kohlenbergwerke in Helmſtodt und Umgegend haben im Hinblick auf den Koh⸗ lenmangel die Einführung der Sonntagsſchichten beſchloſſen. Die „Ludwigshafener Zeitung“ meldet, daß die Stadt von gente ab nicht mehr mit Elektrizität verſorgt werde. Aus Riga wird gemeldet, daß Donnersta nachmittag Dünamünde und Dünaburg erobert wurden. Die alliierten Kriegsſchiffe unterſtützten die Angriffe auf die Deutſchen. Riga hat durch das Bombardement ſtark gelitten. Nach Meldungen aus Kopenhagen ſteht der weſtliche Teil tronſtadts in Brand. Das Geſchwader der Alliierten ver⸗ inderte das Auslaufen der bolſchewiſtiſchen Kriegsſchiffe dem Hafen, um Petersburg zu verteidigen. a Das in Berlin erſcheinende ruſſiſche Blatt „Krisyw“ öffentlicht einen Bericht Judenitſch, nach dem Oranien⸗ g, Peterhof, Strjelna den Bolſchewiſten abgenommen Wurden. Die Küſte des finniſchen Meerbuſens ſei völlig en den Bolſchewiſten geſäubert. Die weiße Garde ſtehe im Weichbild Petersburgs in Straßenküämpfen. Die engliſche Flotte ſei in der Newamündung eingelaufen. Nach einer Timesmeldung hat d' Annunzio Fiume zum Freihafen erklärt. a Wie aus Waſhington gemeldet wird, wird die republi⸗ kaniſche Majorität möglicherweiſe auf Abſchluß eines Sepa⸗ katfriedens zwiſchen Amerika und Deutſchland beſtehen, falls der Austauſch der Ratifikation zwiſchen den Alliierten und Deutſchland vor der Ratifizierung durch Amerika erfolgt. — — 8 Das neue Arbeitsrecht. Von Dr. Kaethe Gaebel. Das deutſche Arbeitsrecht iſt ein Haus, an dem ſehr ver⸗ ſchiedene Stilarten tätig waren, an dem je nach Bedürfnis den und umgebaut wurde, das deshalb einen ſehr unein⸗ heitlichen Anblick darbietet und trotz aller Bemühungen von 1 Jebrzehnten noch ſehr erhebliche Gebiete nicht umſchließt. Zwar iſt ſeit der Revolution im Sturmdrange daran wei⸗ er gearbeitet worden, aber viele der neuen Geſetze und sg 0 0 l 55 Verordnungen tragen den Stempel des Unfertigen, Provi⸗ ee prise hen, und konnten zum Teil nur mangelhaft in das Be⸗ ſtehende eingefügt werden. Auf weiten und wichtigen Ge⸗ bieten — Koalitions⸗ und Tarifrecht fehlt es noch faſt 0 völlig an brauchbarer Regelung, ſo daß den lebeusvoll ſich 1 0 entwickelnden Berufsorganiſationen nicht nur der nötige 15 kechtliche Schutz wird, ſondern ihnen ſogar gefährliche Fuß⸗ bf kugeln gelegt werden. Rein äußerlich dokumentiert ſich die a 6 hiſtoriſch erklärliche — Zerſplitterung und Zufammen⸗ I ah Fangloſigkeit unſeres Arbeiterrechts darin, daß es ſich in n al bes Elxeichen Geſetzen und Verordnungen zerſtreut ſindet, in 90 der Reichs verſicherungsordnung und dem Angeſtelltengeſetz, Gewerbeordnung, dem Hausarbeits⸗, Kinderſchutz⸗ und Fellenvermittlergeſetz, kichtsgeſetz, dem Strafgeſetzbuch; Einzelſtaate nd an die 22 ert — und e Erſchiedenſten tspolizei. Schon ſeit langem wurde in der ſozialpolitiſchen Fach⸗ mit ſteigendem Nachdruck auf die Notwendigkeit der Phaſſung eines einheitlichen Arbeitsrechtes hingewieſen, dem Gewerbe⸗ und Kaufmanns⸗ Handels⸗Geſetzbuch, dem Bürgerlichen hierzu kommen noch mannigfache Ge⸗ n — es ſei hier nur an die 18 preußi⸗ außerpreußiſchen Geſindeordnungen er⸗ in wirres Geſtrüpp von Verordnungen der Behörden, vom Bundesrat bis herunter zur och erſt das neue Regime brachte die Dinge in Fluß. Im ut len Enter 1918/19 kündigte die Reichsregierung die baldige fre nbringung eines Geſetzes über ein einheitliches, demo⸗ 0 Kaliſches Arbeitsrecht an. Im Frühjahr trat daun erſtz ig ein Ausſchuß von 18 Sachverſtändigen, darunter auch 325 g Frauen Fol. Dr. Bau m „Hamburg, und Frl. Haebel, Berlin zuſammen, dem die Ausarbeitung des entwurfes vom Reichsarbeitsminiſterium übertragen wurde. Die Aufgabe dieſes Ausſchuffes iſt es, nicht nur den 0 in Stoff zuſammenzufaſſen und zu ordnen, es gilt auch, zücten Guszuſüllen, Veraltetes auszumerzen und in neuem 12 U wulle Leränderten Verhältniſſen und Zeilanſchauungen ent⸗ den echend. auszugeſtalten. Unter möglichſter Beſeitigung anbob ehenden und künftigen Landesrechts ſoll eine reichs recht⸗ e Regelung 220 2 erfolgen inter Ausgleichung der verſchie⸗ hee ien Sonderrechte für die Angeſtellten und Arbeiter, ſo⸗ cn Mit nicht auch künftig Sonderbeſtimmungen innerlich be⸗ be Antigt iind. Dabei wird klarzuſtellen fein, was ale zwin⸗ 3% „ies und was als nachgiebiges Recht zu gelten hat, ins⸗ webe elondere bei Regelung des Verhältniſſes der geſetzlichen auszugeſtalten, ſei es unter Beibehaltung ihrer gegenwär⸗ tigen Struktur, ſei es in Angliederung an die Amtsgerichte oder als ganz neuartige ſtaatliche Gerichte. 5 Wegen der beſonderen Dringlichkeit ſollen, vorbehaltlich ſpäterer Einarbeitung in das Geſetz, die Regelung der Haus⸗ arbeit, des Arbeitsnachweiſes und der Arbeitsverfaſſung vorweggenommen werden. 6 Das zu ſchaffende Arbeitsrecht würde Arbeiter und An⸗ geſtellte ſowie die Arbeitgeber umfaſſen, ſoweit ſie durch die Regelung der Arbeitsbeziehungen Rechte und Pflichten er halten. Ausgeſchloſſen würden die Beamten ſein, deren Rechts⸗ und Arbeitsverhältniſſe ſo eigenartig ſind, daß ſie eine beſondere Regelung umfaſſen. erſter Linie gilt es, die Grundlage des Arbeitsver⸗ kehrs, den Arbeitsvertrag auf enen neuen geſetzlichen Bo⸗ den zu ſtellen. Dabei kommt u. a. in Frage: Form des Arbeitsvertrages, Erfinderrecht, Konkurrenzklauſel, Zeug⸗ nis, Kündigung, Kontraktbruch, Lehrvertrag uſw. Weiter bedarf der Arbeiterſchutz des Ausbaues und der Ordnung. Ganz beſonderes Augenmerk wird darauf zu richten ſein, daß die Frau in ihren generativen Fähigkeiten geſchützt und ihr die Ausübung ihrer häuslichen und mütterlichen Pflichten ſoweit als irgend möglich erleichtert wird. Das Kinderſchutzgeſetz bedarf einer ſinngemäßen Ausdehnung auf die Landwirtſchaft, auch iſt für die Gleichſtellung der zeigenen“, „fremden“ und „für Rechnung dritter“ arbeiten⸗ den Kinder⸗Sorge zu tragen. Das Hausarbeitergeſetz wird uns hoffentlich in ſeiner neuen Faſſung die ſtaatliche Lohn⸗ regelung bringen, die konſequenterweiſe auch die Werk⸗ ſtattarbeiter der betreffenden Gewerbe umſchließen müßte. Ein ganz neues Gebiet betritt die Geſetzgebung da, wo ſie die ſoziale Selbſtverwaltung in Berufsvereinen, Arbeits⸗ gemeinſchaften und Tarifverträgen regelt. Hierfür gilt bis⸗ lang ein Recht, das einen rein individualiſtiſchen Charakter trägt und den beſonderen Verhältniſſen der Berufsorganiſa⸗ tionen und des Kollektivvertrages in keiner Weiſe Rech⸗ nung trägt. Schon längſt drängte die machtvolle Entwick⸗ lung der Körperſchaften der ſozialen Selbſtverwaltung da⸗ zu, ihnen die nötigen Rechtsnormen zur Sicherung ihrer Tätigkeit zur Verfügung zu ſtellen, und das Verhältnis zwiſchen autonomer Arbeitsnorm — Tarifvertrag — und geſetzlicher Arbeitsnorm zu klären. Das Koalitionsrecht und Tarifrecht, das Einigungsweſen und das Recht der Ar⸗ beitsgemeinſchaft gehört zu den ſchwierigſten ju riſtiſchen Gebieten und trotz der Vorarbeiten, die die Geſellſchaft für ſoziale Reform geleiſtet hat, wird es noch heißer Arbeit bedürfen, um etwas Brauchbares zu ſchaffen. Das Geſetzbuch der Arbeit, geboren aus einem ſozialen und demokratiſchen Geiſt, iſt ein Bauſtein zum Aufbau eines glücklichen Deutſchlands. Möge ſein Geiſt in der deutſchen Arbeit ſieghaft ſein. Deutſchland. Die Durchführung der Reichs verfaſſung. Berlin, 19. Okt. Zur einheitlichen Durchführung der Reichsverfaſſung und der hiermit zuſammenhängenden Ge⸗ ſchäftsgufgaben iſt jetzt im Reichsminiſterium des Innern bei der erſten Abteilung eine Unterabteilung „Staatsrecht“ gebildet worden. Dieſer Gruppe ſind u. a. folgende Ange⸗ legenheiten zugeteilt worden: Vollzug der Verfaſſung und Verfaſſungsänderungen, Reichstag und Reichsrat, Wahl des Reichstags⸗ und des Reichspräſidenten, Volksabſtimmung, Volksentſcheid und Volksbegehren, Staatsgerichtshof, Reichs⸗ verwaltungsgericht, politiſches Parteiweſen, Religions- und Kirchenfragen, Reichsflagge und Reichswappen. Die Lebeusmittel aus Amerika. T. U. Berlin, 18. Okt. Von zuſtändiger amtlicher Seite wird der „B. 3.“ zu der Nachricht, daß die Lebensmittel, die aus den amerikaniſchen Armeebeſtänden der deutſchen Be⸗ völkerung zugewieſen werden nun dus Amerika nicht mehr ergänzt werden ſollen, mitgeteilt: Die Verhandlungen mit den amerikaniſchen Beſatzungsbehörden konnten nicht zum Ziele führen weil von Amerika neue ungeheuerliche Forde⸗ rungen geſtellt wurden. die nicht erfüllt werden können. Dagegen werden Verhandlungen mit Amerika über Lebens⸗ mittellieferungen aus anderer Quelle gepflogen. Es find auch ſchon Abſchlüſſe zuſtande gekommen, Kommuniſten oder Alldeutſche? Frankfurt, 20. Okt. Daß die Extreme ſich berühren, all⸗ deutſche und kommuniſtiſche politiſche Ziele nahezu in gleicher Richtung liegen, geht aus einem Leitartikel der „Kommuni⸗ ſtiſchen Arbeiterzeitung“ in Hamburg hervor. Es heißt darin: „Mit anderen Worten: Von der Goltz will den Krieg gegen die Entente. Den wollen wir auch. Aber wir wollen nicht den halben Krieg, ſondern den ganzen, nicht den Krieg gegen Eng and für Frankreich, ſondern den Krieg gegen England und Frankreich zugleich, wir wollen ihn nicht mit balben. ſondern mit ganzen Mitteln. wir wollen ihn Forſchriften zu Beſtimmungen aulonomen Charakters, wir ſamten Gebiete des Verſicherungsweſens muß eintreten, ſo bei den Krankenkaſſen. Die maßgebende Mitwirkung der Verſicherten muß beim Verſicherungsweſen eingeführt und ein einheitlicher Verſicherungsträger für die verſchiedenen Zweige der Verſicherung geſchaffen werden. Die Angeſtell⸗ ten müſſen in die Arbeiterverſicherung einbezogen werden, ohne den Angeſtellten erworbene Rechte zu nehmen. Die Wohlfahrtspflege und die ſoziale Fürſorge ſollten im Ar⸗ beitsminiſterium vereinigt werden. Abg. Tremmel (Ztr.): Die Schaffung eines ausgedehnten Arbeiterrechtes muß beſchleunigt werden, zumal auf dem 1 Gebiete des Vereins⸗ und Koalitionsrechtes. Gewalt und Terror ſind zu beſeitigen. Den Beſtimmungen der Verfaf⸗ ſung muß Geltung verſchafft werden. Die Schaffung eines Beamten⸗ und Angeſtelltenrechtes, ſowie die Klärung des Schlichtungs⸗ und Einigungsweſens find dringliche Aufga⸗ ben. Politiſche Streiks ſind zu verhindern. Das Betriebs⸗ rätegeſetz bedarf einer gründlichen Durchberatung unter Wahrung des Mitbeſtimmungsrechtes der Arbeiter. Diet Arbeitsloſenunterſtützung iſt weiter zu bezahlen bis zur ge⸗ ſetzlichen Regelung der Arbeitsloſenverſicherung. Die Aus⸗ beutung der Heimarbeiter muß verhindert, die Kriegsver⸗ letzten und Hinterbliebenen müſſen ausreichend unterſtützt werden. Wie ſteht es mit dem Mannſchaftsverſorgungs⸗ geſetz? Abg. Frau von Gierke (D.⸗N.): Die Sozialpolitik müßte im ſtändigen Zuſammenhang ſtehen mit der Wirtſchafts⸗ politik. Der eigentliche Zweck des Miniſterfums iſt aber, die Beziehungen zwiſchen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu regeln. Schlimm iſt, daß die Arbeit fetzt nicht mehr als Lebensnotwendigkeit betrachtet wird. Hier hat der prak⸗ tiſche Sozialismus völlig verſagt. Er hat das Volk nicht zu einer höheren Betätigungsweiſe der Arbeit erziehen können. (Widerſpruch links.) Vielleicht iſt daran die Unterſtützung ſchuld, mit der Sie (nach links) arbeiten zu müſſen glauben. Nur in einem ſtarken Staat kann Sozialpolitik getrieben werden. Die Unterſtützung jugendlicher Erwerbsloſer müßte an den Beſuch von Fortbildungsſchulen geknüpft werden. Bei der Schaffung eines Arbeiterrechtes wünſchen wir, daß den Berufs⸗Vertretungen Rechnung getragen wird. Auch der Beruf der Hausfrau muß als ſolcher anerkannt werden. Die Koalitionsfreiheit begrüßen wir. Sie muß vor allem vor dem Terror geſchützt werden. Bei den Betriebsräten darf das Mitbeſtimmungsrecht nicht zum Mitregieren wer⸗ den. Die Renten müſſen erhöht werden, beſonders jene Invaliden und der Hinterbliebenen. Unſer Grundſatz Klaſſenverſöhnung, Einſtellung der Arbeit in die Wirtſchaft und der Arbeiter in die Geſellſchaft. 4 Miniſter Schlicke: Wenn die Luſt zur Arbeit noch ni da iſt, ſo iſt das ſogenannte Stahlbad des Krieges dara ſchuld. Das Wichtigſte iſt die Schaffung einer Reichszentral⸗ für Arbeitsvermittlung. Die Erwerbsloſenunterſtützun hat ſich anders geſtaltet, als wir gedacht haben. Der Abb kann nur ſo geſchehen, daß eine ſtrenge Kontrolle dur geführt wird. Vor allem müſſen Landesregierungen und Kommunen für Arbeitsmöglichkeit ſorgen. Das Wichtigſte, um unſer Wirtſchaftsleben wieder in Gang zu bringen, i unſer Arbeiterſchutz. Der Miniſter kündigt ſodann ein ganze Reihe von Arbeiterſchutzbeſtimmungen und Wohl⸗ fahrtseinrichtungen an. Die Reviſion der Reichsverſiche⸗ rungsordnung iſt in Ausſicht genommen, desgleichen die de Krankenverſicherung. Es ſoll vor allem die Verſicherung de Haupterwerbstreibenden wieder eingeführt werden. Ei Geſetzentwurf über Arbeitsloſenverſicherung iſt in Vorbe⸗ reitung, desgleichen finden ſich Geſetzentwürfe über die 5 nungsfrage und das Heimſtättenfürſorgeweſen in Vorberei⸗ tung. Durch Uebernahme des geſamten Militärverſorgungs⸗ weſens iſt die Arbeit des Reichsarbeitsminiſteriums unge⸗ heuer gewachſen. Eine Reform des Schlichtungsweſens im erſten Entwurf fertiggeſtellt und wird dem Hauſe in nich allzulanger Zeit zugehen. Statt der Ernennung der Bei ſitzer iſt die Wahl vorgeſehen. Ferner iſt die Bildung 0 Berufskammern und eine Reviſions inſtanz vorgeſehen. Die Wahrung des Koalitionsrechts wird zu den Aufgaben den Betriebsräte gehören. Ich verwerfe jeden Terror bezüglich der Geſtaltung der N und bemühe mich, ittelnd einzugreifen. 5 vel der letzte Redner, Abg. Eichhorn (U. S.), das Wort ergreiſen will, verlaſſen alle Abgeordnete den Saal, mii Ausnahme ſeiner. Parteigenoſſen, desgleichen hatte die ge⸗ ſamte Regierung den Saal verlaſſen. Es blieb nur der Prä⸗ ſident mit einem Schriftführer anweſend, zunächſt neun, ſpß⸗ ter ſechs Unabhängige und der Abg. Löbe (Soz.), der al Vizepräſident den Präſidenten Fehrenbach ſpäter aber auch den Saal verläßt. des Abgeordneten Eichhorn w Montag 1 Uhr vertagt. Schluß 26 Uhr. Bereits mit der Rede d die Weiterberatung auf ablöſen will.