Enlſteht bei der Vereinhei lichung oder Abtrennung Seit über die Vermögens auseinander ſezung, ſo entſcheidet hierüber auf Antrag einer Partei der Staatsgerichtshof für das Deutſche Reich.“ In den Uebergangsbeſtimmungen der Perfaſſung wird folgender Artikel unter 64a eingefügt: „Die Beſtimmungen im Artikel 18, Abſatz 2 bis 6. treten erſt zwei ore nach Verkündigung der Reichs⸗ berfaſſung in Kraft.“ Alle an der Verfaſſung beteiligten Parteien, vor Allem auch die iheimſchen Zentrumsabgeordneten, äußer⸗ 1 He⸗ en ihre Auffafſ eng dahin, daß in der jetzigen Zeit eine t Pa⸗ Ahſtimmung niit vorgenommen werden dürfe. Zunächſt n an⸗ Rüſſe eine gewiſſe Konſolidierung der inneren Verhält⸗ Baſchg iſſe Deutſchlands eintreten. Kon⸗ Es iſt anzunehmen, daß der Artikel 18 in feiner 2 euen Faſſung auch die Zuſtimmung der preußiſchen und ae periſchen Regierung finden wird. Reiches 2 . bn — a — 5 12480 e ns Baden und den Dachbargebleten 1 5 Die Direktoren des badiſchen Landesfinanzamtes. Aenclt Karlsruhe. 8. Okt. Das neue Landesfinanzamt lals ag zun Reichsbehörde) beſteht aus drei Abteilungen, deren jede von okirfäh, einem Finanzdirektor geleitet wird. Die erſte Abteilung re Per. Amnfaßt die direkten Steuern, die zweite die indirekten tren ge Steuern und Zölle und die dritte die Verwaltung des ente dt Reichsvermögens. Zu Direktoren der drei Abteilungen ſind or. De ker bisherige Zoll⸗ und Steuerdirektor Geh. Rat Schellen⸗ en, Wel erg, Geh. Finanzrat Stamer, ſeit kurzem Direktor der 15785 1 Staatsſchulden verwaltung, und Intendanturrat Dr. Hensler in Ausſicht genommen. Anſtelle des zum Finanzdirektor einannten Geh. Finanzrat Stamer ſoll dem Vernehmen nach Miniſterialdirektor Moſer treten; deſſen Stelle würde Miniſterialrat Sammet vom Finanzminiſterium überneh⸗ deich men. Gegen die Teuerung. jöglich Karlsruhe, 7. Okt. Eine am Sonntag hier abgehaltene ungzyn ſtark beſuchte Konferenz der Organiſationsführer der Be⸗ 8 bug rksobmannſchaft Karlsruhe des Bad. Eiſenbahnerverbau⸗ anden ſprach in einer Entſchließung ihr Bedauern aus, daß 0 die Regierung ihr gegebenes Verſprechen betr. den Abbau ga eh, der Lebensmittel und Bedarfsartikel nicht eingehalten hat, i bi indem die allernotwendigſten Lebeus⸗ und Bedarfsartikel igt, du rchtbar in die Höhe gegangen ſind. Die Konferenz ſprach lg der e Erwartung aus, daß die Regierung ihr Verſprechen ein⸗ oigenom · ft und nahm ferner Stellung zu der Obſtbelieſerung des n ge iſenbahnperſonals. Man erwartet beſtimmt, daß die Obſt⸗ 10 ge. verwertungsgeſellſchaft das Eiſenbahnperſonal mit Obſt be⸗ liefert. Nach Mitteilungen aus den Obſtgegenden wird Obſt 1 immer noch durch Schieber aufgekauft und den Marmelade⸗ t fabriken zugeführt. Dieſem Treiben, ſo heißt in der Ent⸗ [ ſchließung weiter, ſchauen die Eiſenbahner mit Gewehr bei un m Fuß nicht mehr länger zu, während ſie des Obſtes entbehren. Jas Peit Entſchiedenheit fordern ſie eine ausreichende Belieſe⸗ Gebickn ung, da Obſt in genügender Menge vorhanden iſt. Die yet bedk⸗ iſenbahner ſind mit beſtem Willen entſchloſſen, wenn ihren 1 torderungen in allernächſter Zeit nicht nachgekommen wird ud die Regierung einzugreifen nicht in der Lage iſt. im zypdet anzen Lande zur Selbſthilfe zu greifen. villen — Höhere Margarinepreiſe. Durch die Erhöhung des m übet⸗ eltmarktpreiſes für Oelfrüchte und das Sinken des Mark⸗ kurſes find auch die vom Reichsausſchuß für Oele und Fette ee ur Herſtellung von Margarine oder Speiſeölen eingekauf⸗ nm u Rohſtoffe fortgeſetzt im Preiſe geſtiegen. Daher können fel ieſe Rohſtoffe zu den bisherigen Preiſen nicht mehr an die du, Per! abriken abgegeben werden. Die bedauerliche Folge iſt, daß N kargarine vom 1. Oktober 1919 ab nur zu einem etwa um tin de ie Hälfte teureren Preiſe geliefert werden kann. Auch dieſe ite l- reiserhöhung iſt alſo eine notwendige Folge der noch * 405. allenthalben herrſchenden Arbeitsunluſt, die es verhindert, 7550 daß wir durch Herſtellung von Exportware zu einer Ver⸗ 1 geſſerung unſerer Valuta beitragen. Sollten die Verhält⸗ 12 niſſe ſich nicht ändern, ſo iſt mit einer weiteren Verteuerung der Margarine zu rechnen. f . ** Mannheim. 8. Okt. Wegen Unredlichkeiten im Eiſen⸗ ahndienſt der Pfalz ſind lt. „M. G.⸗A.“ in der letzten Zeit 5 Eiſenbahnangeſtellte entlaſſen worden, darunter allein 15 * Ludwigshafen ſtationierte Gehilfen. Früher entlaſſene iſenbahnangeſtellte wurden wegen Diebſtahls an franzö⸗ 3 Lebensmitteln zu 4 und 5 Jahren Gefängnis ver⸗ teilt. :: Baden⸗Baden, 8. Okt. Der Stadtrat beſchloß, ſich mit 000 M. an der vom Staat beabſichtigten Gründung einer G. m. b. H. zur Ausnützung von Torfmooren“ zu beteili⸗ en. etzter Zeit wiederholt bewerkſtelligten Ankäufer großer ieſiger Hotel⸗Uternehmungen durch eine Straßburger Ge⸗ ellſchaft wirkſam zu begegnen, hat der Stadtrat beſchloſſen, inem ſolchen Verfahren durch Anwendung des Sperrgeſetzes om 18. April 1919 bezw. Verſagung der amtlichen Geneh⸗ nigung wegen Verletzung gemeinwirtſchaftlicher Unterneß⸗ zungen und Gefahr der ausländiſechn Vertruſtung künftig omöglich Einhalt zu gebieten. *Urloffen, 8. Okt. Infolge ungenügender Schlachtpieh⸗ blieſerung wurde vom Kommunalverband Offenburg⸗ Land die geſamte Sonderbelieferung mit Lebensmitteln für ie ganze Gemeinde Urloffen eingeſtellt. Unter dieſer perre hatten aber auch ungefähr 600 Perſonen, Beamte, hnarbeiter uſw., zu leiden, die nicht Selbſtverſorger ſind. ie Betreffenden haben nun einen Proteſt an das Mini⸗ erium des Innern geſandt. e Ueberlingen, 7. Okt. Wie die „Freib. Volkswacht“ be⸗ richtet, ſind in einem Zeitraum von wenigen Tagen bei acht Müllern im hieſigen Bezirk insgeſamt 160 Zentner Getreide beſchlagnahmt worden. Die die Beſchlagnahme vornehmen⸗ den Beamten wurden in einigen Mühlen mit dem Leben bedroht. Ein Müller warf 10 Zentner Mehl in den Auf⸗ Zzugsſchacht, ſo daß das Mehl verloren war. Für das be⸗ ſchlagnahmte Mehl waren keine Mahlſcheine vorhanden, 8 Mehl war natürlich für den Schleichhandel beſtimmt. Herzu wird der „Konſt. Zig.“ noch aus dem Linzgau ge⸗ ichrieben, daß auch an der badiſch⸗ſchweizeriſchen Grenze ein umfangreicher Ausfuhrſchmuggel mit Getreide im Gange Geheime Agenten, es ſollen oft behördlich konzeſſionierte nterkäufer ſein, welche ihre Stellung mißbrauchen, bieten Bauern beiſpielsweiſe 140 M. für 100 Kilogramm Ha⸗ * und bis 200 M. für Weizen. In Laſtſchiffen geht dann Getreide über den See. Mannheim, 7. Okt. Pferdemarkt. Der Beſuch des geſtrigen Pferdemarktes von Käufern war nur mäßig, wogegen das Angebot ziemlich regelmäßigen Umfang hatte. Es zeigte ſich im allgemeinen auch nur geringe Kaufluſt, weil großer deingender Bedarf nicht vorlag und die Eigner nicht bereit waren, im Preiſe Zugeſtäudnſſſe zu machen. Das Verkaufsgeſchäft Waſckelte ſich infolgedeſſen in ruhiger Weiſe ab. Während Arbeits⸗ Um den unter Ausnützung von Veluta⸗Vorteilen in pferde geringer Beſchaffenheit mit Mk. 1800 und mehr das Stöck bewertet wurden, erzielten beſte Sorten bis zu Mk. 7000. Schlachtpferde wurden zu Höͤchſtpreiſen gehandelt. Der Geſamt⸗ zutrieb belief ſich auf 131 Arbeitspferde und 20 Schlachtpferde. Unſere Eenährung und die FCandtwdirte. Einen tiefen Einblick in die Stimmung der Landwirle, ſo⸗ weft es ſich um die Ablieferung der für die Ernährung der Verbraucher unumgänglich notwendigen Piodukte und die Erzeu⸗ gerpreiſe handelt, gewährte eine am Dienstag vormittag auf Veranlaſſung des Miniſteriums des Innern im Bezirksratsſaale in Mannheim zwiſchen den Vertretern der Landwirtſchaft des Landbezirks Mannheim und der Verbraucher ſtattgefundene Be⸗ ſprechung, zu welcher die Mitglieder des Kommunalverbands⸗ aus ſchuſſes Mannheim⸗Stadt und Land, die Bürgermeiſter des Landbezirks und der Mannheimer Stadtrat zugezogen waren. Herr Amtmann Stehberger, welcher die Verhandlungen leltete, wies einleitend auf die ſchweren Folgen der ungenügen⸗ den Ablieferung der landwirtſchaftlichen Produkte und der wei⸗ teren Vorſchubleiſtung des Schleichhandels hin. Herr Landwirtſchaftsinſpektor Doll ergänzte dieſe durch⸗ aus einleuchtenden Ausführungen durch längere Darlegungen, die u. a. eine intereſſante Gegenüberſtellung der Preſſe der landwirtſchaftlichen Produkte in den Jahren 1913, 1918 und 1919 brachten. Der Doppelzentner Roggen iſt darnach von 17,40 Mk. im Jahre 1913 auf 56.50 im Jahre 1919 ein⸗ ſchließlich Frühdruſchprämie geſſiegen. hat ſich von 18.11 Mk. für Braugerſte und von 16.18 Mk. für gewöhnliche Gerſte im Jahre 1913 auf 56,50 Mk. im Jahre 1919 erhöht. Es ſei, ſo führte Herr Doll im Anſchluß hieran aus, zuzugeben, daß bei einzelnen Nahrungsmitteln die Preiſe im Verhältnis zu den Produktionskoſten immer noch ge⸗ ring find. Man müſſe berückſichtigen, in welcher horrenden Weiſe die Produktionsmittel ſich verteuert haben, z. B. die Düngemittel, die Arbeitslöhne, die Schmiedearbeiten, das Sack⸗ material. Aber andererſeits könnten aus wirtſchaftlichen und politiſchen Gründen die Erzeugerpreiſe unmöglich noch weiter geſteigert werden. Hier müſſe von zwei Uebeln das kleinere gewählt werden. Die Landwirtſchaft müſſe ſich noch einige Monate mit der Zwangswirtſchaft und den jetzigen Preiſen im eigenen Intereſſe abfinden. Reichs und Landesregierung ſeien bemüht, den berechtigten Wünſchen der Erzeuger entgegenzukom⸗ men, ſoweit es mit Rückſicht auf die derzeitigen Verhältniſſe möglich und durchführbar ſei. So werde am 15. Oktober die Ausmahlung des Roggens und Weizens auf 82 bezw. 84 Pr. gerabgeſetzt. Bei der Gerſte erfolge die Herabſetzung bis zu 75 Pr. Die Regierung werde keinen Tag länger die Zwangsbewirtſchaf⸗ tung aufrecht erhalten, als unbedingt notwendig ſei. Leider habe die Ablieferungsfreudigkeit vieler Landwirte gegenüber dem Vorjahre ganz erheblich nachgelaſſen, ſodaß, wenn nicht ſehr bald eine Beſſerung eintritt, eine Kataſtrophe für unſere Volksernährung unvermeidlich iſt. Die Ernte habe ſich zwar durch die ungünſtige Witterung verzögert, aber trotzdem bleibe die Ablieferung der wichtigſten Nahrungsmittel weit hin⸗ ter dem Vorjahre zurück. Der Redner belegte dieſe Feſtſtellung mit gravierenden Zahlen. Im Kom munalverbandsbezirk Mann heim Land betrug bis zum 15. September die Aolteferung von Brotgetreide 2641,16 Doppelzentner gegen 4180 Doppelzentner im Vorjahre, bei Gerſte 3838,46 Doppel jentuer gegen 8629,47 im V. Noch auffallender iſt der Unterſchied, wenn man die einzelnen Landorte herausgreift. Seckenheiw lieferte 252,11 Doppelzentner Brotgetreide (1918: 1029 Di.) und 446 Dz. Gerſte (1918: 2948 Dz.) ab. Ladenburg 117,30 Dz. (359,72 Tz.) Brotgetreide und 1204,20 Dz. (2580,86 Dz) Gerſte, (demnach haben die Landwirte von Ladenburg am beſten von allen Landorten abgeliefert D. R.), Schriesheim 19,75 Doppel⸗ zentner (143,98 Doppelzentner) Brotgetreide und 42,45 Dop⸗ pelzentner (390,26 Doppelzentner) Gerſte, Neckarhauſen (10,75 Dz.) Brotgetreide 275,80 Dz. (905,54 Dz.) Gerſte Wallſtadt (64,25 Dz.) Brotgetreide und 76 Dz. (782 Dz. Gerſte, Ilves⸗ heim (114,8 Dz.) Brotgetreide und 309 Dz. (558,5 Dz) Gerſte, Kirſchgartshauſen 2252 Dz. (2447 Dz.) Brotgetreide und 1485 Dz. (1461,70 Dz. Gerſte. Die Großbetriebe im Kreiſe Heidel⸗ berg hätten ebenſo gleichmäßig abgeliefert, wie Kirſchgartshauſen. Herr Doll immt zugunſten unſerer Landwirte an, daß die Ab⸗ lieferung ſeit dem 15. September weſentlich beſſer geworden iſt. Zu der ſchlechten Ablieferung trügen wohl die Erhöhung der Verbrauchsmengen der Erzeuger und die Vermehrung der Zahl der Familienmitalieder durch die Rückkehr der Krieger bei, aber der Hauptgrund bleibe doch der in unheimliſcher Blüte ſteh⸗ ende Schleichhandel und das Schiebertum. Hier müſſe rückſichts⸗ los und mit allen verfügbaren Mitteln eingegriffen werden. Es wäre ſchon ein gewaltiger Fortſchritt, wenn der Schleichhandel weſentlich vermindert würde. Sei es ihm doch bekannt, daß z. B. für den Zentner Roggen 120—150 Mk., für den Zentner Weizen 200 - 250 Mk. im Schleichhandel bezahlt würden. Der⸗ jenige, welcher derarttge Preiſe bezahle, müſſe unter allen Um⸗ ſtänden mit den ſchwerſten Freiheitsſtrafen belegt werden. Aber auch jeder auſtändige Landwirt ſollte ſich nicht zu einem der⸗ artigen Geſchäft hergeben. Die Reglerung ſei feſt entſchloſſen, rückſichtslos gegen den Schleichhandel vorzugehen. Man ſollte erwarten können, daß jeder beſonnen denkende Landwirt die Regierung unterſtützt. Zum Schluß wies der Redner darauf hin, daß dem Landwirt die völlige Aufhebung der Zwangswirt⸗ ſchaft und die Steigerung der Preiſe nichts nützen würde, weil ſicher Unruhen zu erwarten wären, wenn der ſtädtiſche Verbraucher zu wenig und zu teuer bellefert werde. Der Städter würde dann aufs Land kommen und alles kurz und klein ſchlagen. Deshalb bitte er die anweſenden Vertrtter der Landwirtſchaft, in ihren Gemeinden auf die übrigen Landwirte aufklärend ein⸗ zuwirken. Er ſei überzeugt, nicht umſonſt an den geſunden Sinn unſerer Landwirte zu appellieren, wenn er ſie bitte, noch kurze Zelt Opfer zu tragen, die nicht vergeſſen würden. Die Ausſprache zeigte, daß unter den Landwirten eine ſehr gereizte Stimmung platzgegriffen hat. Ei Landwirt aus Secken⸗ heim bemängelte, daß die Landwirte wieder zu lange auf die Bezahlung des abgelieferten Getreides warten müſſen. Es er⸗ rege auch Verbitterung, daß die Landwirte ſeſt Monaten kein Der Doppelzentner Gerſte Auf dieſe Weiſe würden wieder mehr Futtermittel frei. Pfund Kohle erhielten. Herr Amtmann Stehberger berſichette. er werde dafür ſorgen, daß die Landwirte ihr Geld pünktlicher bekämen. In der Kohlenverſorgung ſei die ganze Bevölkerung elendiglich ſchlecht daran. Landwirt Treiber Seckenheim meinte, die Regierung ſollte nicht ſoviel äber die Köpfe der Landwirte hinwegregieren, ſondern die Landwirte zu ihren Beratungen zu ziehen. Der Redner verbreitete ſich dann eingehend über den Kartoffelhöchſtpreis, wobei er betonte, daß die Landwirte ſich weigern, um den geſetzlichen Höchſtpreis von 8,30 Mk, die Kar⸗ toffeln abzugeben. Die Landwirte ſelen nicht in der Lage, zu dieſem Preis die Kartoffeln abzugeben, well die Unkoſten . 85 gedeckt würden. Man müſſe bei der Feſtſetzung der Höchſtpreiſe die örtlichen Verhältniſſe mehr in Betracht ziehen. Die jetzigen landwirtſchaftlichen Organſſationen einſchließlich der Landwirt ⸗ ſchaftskammer hatten keinen Einfluß mehr auf die Laudwirte. Die maßgebenden Stellen müßten begreifen, daß ſie in Zu⸗ kunft die wirtſchaftlichen Organiſatlonen der Landwirte zu Rate zu ziehen hätten. Man könne die Kartoffeln nicht unders liefern, als zu 9 Mark den Zentner ab Hof des Erzeugers. Herr Amtmann Stehberger bedauerte die Kampfſtellung des Vorredners, ſprach aber gleichzeitig die Hoffnung aus, daß ſich die Gegenſätze überbrücken laſſen. Nachdrücklich müſſe er vor der Abſicht warnen, die Kartoffeln nicht unter 9 Mk. abzugeben. Man müſſe doch auch berückſichtigen, daß ſich die Landwirtſchaft während des Krieges zum großen Teil entſchuldet habe. (Wider⸗ ſpruch.) Die Landwirte ſollten in einer ſo ſchweren Zeit nicht ſo ſtreng kaufmänniſch rechnen. Auch Herr Doll bittet, im In⸗ tereſſe der Ruhe und Ordnung die Kartoffeln zum geſetzlichen Höchſtpreis zu liefern. i Die folgenden Redner wandten ſich ebenfalls gegen den un⸗ verſöhnlichen Standpunkt des Herrn Treiber. Ein Seckenheimer Vertreter meinte, Herr Treiber habe nicht die wirtſchaftlichen und ſoztalen Zuſammenhänge erkannt und qualiftzlere ſich infolgedeſſen auch nicht zum Führer der Landwirte. Dle Landwirte dürften nicht einen Teil des Ertrages ihrer Grundſtücke herausgreifen, ſondern müßten die Geſamtbilanz ziehen. Dabei berde ſich herausstellen, daß der Landwirt nicht ſchlecht abſchneide. Herr Amtsrat Dr. Mayer warnte ebenfalls eindringlich davor, ſich außerhalb des Geſetzes zu ſtellen, und tadelte die im Secken⸗ heimer „Neckarboten“ veröffentlichte Erklärung, daß die Secken⸗ heimer Landwirte die Kartoffeln nicht unter 9 Mark abgäben. Er würde ſich nicht wundern, wenn ein paar tauſend Arbeiter aufs Land ziehen würden und denjenigen Landwirten, die ſich außerhalb des Geſetzes ſtellen, die Erzeugniſſe wegnähmen. Zwei Mannh. Arbeitervertreter machten ebenfalls eindringlich auf die ſchweren Folgen aufmerkſam, die die paſſive Reſiſtenz der Land⸗ wirte iw Gefolge haben kann. Nach weiterer Ausſprache, die aber keine Ausſicht auf eine Vermittlung gewährte, weil die landwirtſchaftlichen Vertreter von ihrem Standpunkt nicht abzu⸗ bringen waren, ſchlug Herr Bürgermeiſter Koch⸗Seckenheim die Annahme einer Entſchließung vor. Darnach ſtellt die Ver⸗ ſammlung einmütig feſt, daß die Vertreter der Landwirtſchaft grundſätzlich bereit ſind, der Ablieferungspflicht reſtlos zu ge⸗ nügen, daß aber andererſeits ihre Anſprüche hinſichtlich der Preis⸗ geſtaltung, ſoweit ſie berechtigt ſind, der badiſchen Regierung zur Kenntnis und zur Prüfung und im Benehmen mit der Orgamſation der Landwirte zur Entſchließung übermittelt werden. Die Entſchließung wurde mit allen gegen die Stimme der ſozial⸗ demokratiſchen Stadtv. Lehmann angenommen. Damit ſchloß gegen 12 Uhr nach dreiſtündiger Dauer die Verſammlung. Ladenburg, den 9. Oktober 1919. L Reichskokarde. Reichspräſident Ebert und Reichs wehrminiſter Noske haben auf Grund der beſtehenden Be⸗ ſtimmungen angeordnet: 1. „Auf dem Beſatzſtreifen der Dienſtmütze der Reichswehr iſt im Eichenlaubkranz ſtatt der bisherigen ſchwarz⸗weiß⸗ roten Kokarde eine Reichskokarde zu tragen, die den Reichsadler auf goldenem Grunde dar⸗ ſtellt. 2. An der Feldmütze iſt nur eine Tuchkokarde, und zwar am Beſatzſtreifen in den Landesfarben zu tragen.“ Proben zu der Reichskokarde werden demnächft von der Be⸗ kleidungs⸗Abteilung ausgegeben und den Reichswehrgrup⸗ pen und Wahlkreiskommandos zugeſändt.“ — Einfuhr aus dem beſetzten Gebiet. Von zuſtändiger Stelle wird uns geſchrieben: Mit Rückſicht auf den Tief⸗ ſtand unſerer Valuta muß darauf geſehen werden, daß nur unbedingt notwendige Bedarfsartikel eingeführt werden. Alles, was nach großzügiger Auffaſſung unter dieſen Be⸗ griff fällt, ſollte nicht aufgehalten und der geſetzmäßige, be⸗ rechtigte Handel nicht gehemmt werden. Die bad. Außen⸗ handelsſtelle hat Vorſchläge, die ſich in dieſer Richtung be⸗ wegen, bereits in Berlin unterbreitet. Die Anregung hat bei den zuſtändigen Stellen Billigung gefunden. Ein gün⸗ ſtiges Endergebnis der noch im Gange befindlichen Ver⸗ handlungen darf erwartet werden. Es liegt im eigenſten. Intereſſe des legitimen Handels, ſich künftig vor Abſchluß von Geſchäften in ausländiſcher Ware mit dem beſetzten Gebiet über dasſelbe mit der Außenhandelsſtelle zu beneh⸗ men, welche alles tun wird, um dem Handel die Wege zu ebnen und das Arbeiten zu erleichtern, ohne daß große all⸗ gemeine Intereſſen Schaden 1 3 5 x Lieferungszuſchüſſe für Getreide. Auf den vom Mi⸗ niſterium 1755 Inten erhobenen nachdrücklichen Einſpruch hin hat das Reichswirtſchaftsminiſterium nunmehr zuge⸗ ſtimmt, daß die Friſt für Zahlung des Lieferungszuſchlags von 150 M. nunmehr auch für die Amtsbezirke Breiſach Kehl, Achern, Bühl, Baden, Raſtatt, Ettlingen, Karlsruhe. Durlach, Bruchſal, Bretten, Schwetzingen, Mannheim, Wein⸗ heim, Heidelberg, Wiesloch, Eppingen und Sinsheim bis 15. Oktober verlängert wird. — Die Marmeladenverſorgung im kommenden Jahre. Die Marmeladenverſorgung des nächſten Wirtſchafts fahres wird aller Wahrſcheinlichkeit nach die letzte Aufgabe der Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt ſein. Für die Marme⸗ ladenverſorgung ſtehen aus dem Wirtſchaftsfßahr 191819 noch zwei Millionen Zentner Halbfabrikate zur Verfügung, die nicht mehr zu Marmelade verarbeitet werden konnten, weil infolge des wirtſchaftlichen Zuſammenbruchs im Herbſt 1918 den Marmeladenfabriken kein Zucker hatte geliefert werden können. Dieſe Mengen ſind daher auf Anordnung der Reichsſtelle für Gemüſe und Obſt durch ein beſonderes Verfahren auf kaltem Wege konſerviert worden. Um die Bevölkerung mit anderem, zuckerhaltigem Brotaufſtrich zu 25 verſorgen, werden die deulſchen Marmeladenfabriken zu den bereits vorhandenen zwei Millionen Zentnern noch 5 8 zwei Millionen Zentner Friſchobſt für die Herſtellung 9 Marmelade erbalten 5 N 8